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Einkaufen und Konsum

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Werbung

Werbebevorschriften gibt es für diverse Produkte und Dienstleistungen. Die folgende (nicht abschliessende) Auswahl gibt eine Übersicht:

Werbung auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig. Zuständig für Bewilligungen ist die Allmendverwaltung.

Selbstkontrolle der Werbebranche: Die Werbebranche unterhält eine Selbstkontrolle, die Konsumenten, Medienschaffende und Werber paritätisch im Rahmen der Schweizerischen Lauterkeitskommission ausüben. Jede Person ist befugt, Werbung, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei dieser Kommission zu beanstanden: Schweizerische Lauterkeitskommission (*)





(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)