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Wirtschaft und Standort

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Wirtschaftsförderung

Die Wirtschaftsförderung fördert den Bekanntheitsgrad der Wirtschaftsregion Basel und ist die zentrale Anlaufstelle für Firmen und Unternehmer, die sich in der Region niederlassen möchten: Wirtschaftsförderung Basel-Stadt und Baselland.

Das Standortmarketing ist primär auf die Hauptgruppen der Stadt, namentlich die Basler Bevölkerung, die Unternehmen und Veranstalter ausgerichtet: Standortmarketing.

Zentrum der Schweizer Life Sciences: Das Rückgrat der Basler Wirtschaft bilden die Grossunternehmen der pharmazeutischen und der chemischen Industrie. Dank zahlreicher Spin-Offs und Neugründungen ist Basel heute einer der international bedeutenden Biotech-Standorte und der wichtigste Life-Sciences-Standort der Schweiz: Bio-Valley (*).

Innovationsförderung: Die Innovation in Hochtechnologieunternehmen wird im Rahmen einer Public-Private-Partnership durch i-net BASEL gefördert.

Immaterialgüterrecht: Das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Fragen zu den Themen Patente, Marken, Design und Urheberrecht ist das Institut für Geistiges Eigentum.

Export: Schweizer Exporteuren wird die Übernahme von Auslandaufträgen, bei welchen der Zahlungseingang aufgrund politisch und wirtschaftlich unsicherer Verhältnisse gefährdet ist, durch die Exportrisikoversicherung erleichtert: SERV (Bund). Unterstützung von Firmen bei der Entwicklung von Auslandsaktivitäten bietet das Osec Business Network Switzerland.

Aus- und Weiterbildung: Die Universität verfügt über eine wirtschaftswissenschaftliche Fakultät und die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) über eine Hochschule für Wirtschaft.

Gewerbe- und Service-Parkkarten erhalten Sie bei der Motorfahrzeugkontrolle.

Verwaltung: Die wichtigsten Ansprechstellen in der Verwaltung für die Wirtschaft sind das

Weitere Ansprechpartner in Verwaltung und Verbänden listet das "who is who" des Amts für Wirtschaft und Arbeit auf: KMU-Desk.

AktuellesGesetzliche Grundlagen
  • Gesetzgebung im Bereich Wirtschaft und Technische Zusammenarbeit: SR 9 (CH)
  • Gesetzgebung im Bereich Wirtschaft und Verkehr: SG 9 (BS)

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(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)