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Foto: Altstadt-Häuser

Wohnen

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Wohnungsangebot

Wohnungsangebot: Die Vermietung zahlreicher Wohnungen des Kantons, der Einwohnergemeinde und der Pensionskasse Basel-Stadt erfolgt durch Immobilien Basel-Stadt. Wohnungen vermietet zudem die Bürgergemeinde der Stadt Baselund die Gemeinde Riehen.

Mieterwechsel: Als Liegenschaftsverwalter/-in können Sie Wechsel in der Mieterschaft online melden: Bevölkerungsdienste.

Genossenschaftswohnungen finden Sie beim Schweizerischen Verband für Wohnungswesen (*).

Ein Umzug bringt einige unumgängliche Behördengänge mit sich. Eine Checkliste hilft Ihnen, Ihren Umzug optimal zu planen: ch.ch.

Studentisches Wohnen: Eine Übersicht über Wohnmöglichkeiten für Student/-innen erhalten Sie bei der Universität,eine gesatmschweizerische auf studentenwohnheim.ch (*).

Betreutes Wohnen: Eine Übersicht über das Angebot an Wohnungen für Menschen mit Behinderung erhalten Sie beim Amt für Sozialbeiträge.

Wohnungen während Messen: Eine Übersicht über Vermittlungsstellen erhalten Sie bei Basel Tourismus (*).

Mietzinsbeiträge: Unter bestimmten Voraussetzungen können je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen Mietzinsverbilligun-gen beansprucht werden. Zuständig ist das Amt für Sozialbeiträge.

Notwohnungen: Familien, die obdachlos sind oder plötzlich keine Wohnung mehr haben, können für eine befristete Mietdauer einfache und günstige Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Ebenso verfügt der Kanton über eine Notschlafstelle. Zuständig ist die Sozialhilfe.

Sozial Benachteiligte auf dem Wohnungsmarkt: Wohnungssuchende, die auf dem freien Wohnungsmarkt benachteiligt sind, erhalten Hilfe von der IG Wohnen (*).

Notbetten für Kinder und Jugendliche: An verschiedenen Orten in den beiden Kantonen stehen im Notfall rund um die Uhr Plätze für Kinder und Jugendliche bereit, wo sie in einer kritischen Situation Unterschlupf und Betreuung finden: Notbetten.

Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland: Personen im Ausland resp. Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, welche in der Schweiz Grundstücke erwerben wollen, benötigen unter Umständen eine Bewilligung. Zuständig dafür ist die Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten.





AktuellesGesetzliche Grundlagen
  • Gestzgebung im Bereich Soziale Wohnungsvorsorge und Heime: SG 86 (BS)
  • Mietbeitragsgesetz: SG 890.500 (BS, pdf-File)
  • Bundesgestzgebung im Bereich Wohnen: SR 84 (CH)

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Wohnhäuser

(*) = Angebote privater und nicht staatlicher Institutionen (Disclaimer)