Sie können Ihre Adressänderung persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per e-Mail an die Bevölkerungsdienste mitteilen. Alle weiteren Amtsstellen werden automatisch auch orientiert.
Gemeindeverwaltung Bettingen (nur Schweizer Bürger/-innen)
Mieterwechsel: Als Liegenschaftsverwalter können Sie Mieterwechsel elektronisch melden: Bevölkerungsdienste.
Baselstädtisches Aufenthaltsgesetz: SG 122.200 (BS, pdf-File)
Sie erhalten bei Ihrer Anmeldung eine Broschüre mit allen wichtigen Informationen. Download: pdf-File (5,2 MB).
Schweizer Bürger/-innen: Sobald Sie sich in Ihrer bisherigen Gemeinde abgemeldet haben, können Sie sich bei den Bevölkerungsdiensten anmelden.
Wochenaufenthalter/-innen: Ihre Wohnsitzgemeinde stellt Ihnen einen Heimatausweis aus, den Sie bei der Anmeldung in Basel benötigen. Die Anmeldung ist auch schriftlich möglich: Bevölkerungsdienste.
Ausländer/-innen: Für den Kantonswechsel gelten besondere ausländerrechtliche Bestimmungen. Weitere Auskünfte erahlten Sie bei den Bevölkerungsdiensten.
Informationen zu Schulen, Tagesbetreuung usw. erhalten Sie beim Erziehungsdepartement.
Schweizer Bürger/-innen, die sich im Kanton Basel-Stadt niederlassen oder aufhalten möchten, haben sich bei den Bevölkerungsdiensten anzumelden.
Ausländer/-innen, die sich, vorbehältlich allfälliger rechtlicher Bestimmungen, im Kanton Basel-Stadt niederlassen möchten, haben sich bei den Bevölkerungsdiensten anzumelden.
Familiennachzug: Die kantonalen Migrationsbehörden können unter bestimmten Voraussetzungen dem Ausländer oder der Ausländerin den Nachzug der Ehepartner, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners und der ledigen Kinder unter 18 Jahren, für die sie/er zu sorgen hat, bewilligen: Bevölkerungsdienste.
Grenzüberschreitende Fragen am Oberrhein (Schweiz, Deutschland, Frankreich): Informations- und Beratungsstelle Infobest.