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Abteilung Lärmschutz

Die Abteilung Lärmschutz setzt Massnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung um und strebt so ein ausgewogenes Nebeneinander von Lärmemittenten und Lärmbetroffenen an.

Lärmbeschwerden

In einer Stadt darf es auch laut sein. Gerade deshalb braucht es für den Schutz vor Lärm gesetzliche Vorgaben und die Möglichkeit, etwas gegen anhaltenden und unzeitigen Lärm zu tun. Hier finden Sie hilfreiche Informationen.

Eine langfristige Massnahme zum Umgang mit Lärm im Siedlungsraum ist die gezielte akustische Gestaltung von Aussenräumen.

Bauvorhaben

Im Kontext von Bauvorhaben spielt der Lärmschutz eine wichtige Rolle, so beim Baulärm, bei baulichen Massnahmen gegen die Auswirkungen von Lärm und bei lärmerzeugenden technischen Anlagen.

Gastronomie und Veranstaltungen

Die Beurteilung von Lärm im Kontext von Gastronomiebetrieben stützt sich auf unterschiedliche Instrumente ab. Gastronomiebetriebe und die Eventbranche finden hier neben Hintergrundinformationen auch konkrete Empfehlungen und verbindliche Vorgaben zum Lärmschutz.

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:


Industrie und Gewerbe

Lärm, der durch industrielle oder gewerbliche Tätigkeiten entsteht, wird nach definierten Kriterien beurteilt. Besondere Beachtung findet in jüngerer Zeit der Lärm, der von Wärmepumpen ausgeht.


Verkehr

Der Verkehr ist einer der Hauptverursacher von Lärm. Strassenlärm wird auf der Grundlage des Strassenlärmkatasters beurteilt. Zu den Massnahmen der Strassenlärmreduktion zählen die Temporeduktion und der Einsatz von lärmmindernden Strassenbelägen.


Fachkontakte in der Abteilung Lärmschutz

Thema
Zuständigkeit
E-Mail
Lärmschutz
Vollzug bei Bauvorhaben, Lärmbeschwerden, Gastronomie, Veranstaltungen, Industrie- und Gewerbelärm, Strassenlärm