Sonderbewilligung Verkehr
Die Abteilung Verkehr der Kantonspolizei Basel-Stadt erteilt bei gegebenen Rahmenbedingungen Sonderbewilligungen für Ausnahme- und Schwertransporte.
Eidgenössische Bewilligungen
Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge (Schwertransporte)
Diese Bewilligung benötigen Sie für ein Ausnahmefahrzeug oder zur Durchführung eines Ausnahmetransportes (Schwertransport/Grossraumtransport).
Sonntag- und Nachtfahrten
Hier erhalten Sie die Bewilligung für Ausnahmen des Nachtfahrverbots.
Art. 91 VRV
1 Das Sonntagsfahrverbot gilt an allen Sonntagen und an den folgenden Feiertagen: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachten sowie 26. Dezember, wenn Weihnachten nicht auf einen Montag oder Freitag fällt. Wird in einem Kanton oder Kantonsteil einer dieser Tage nicht gefeiert, so gilt dort auch das Sonntagsfahrverbot nicht.
2 Das Nachtfahrverbot gilt von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr.
3 Unter das Sonntags- und Nachtfahrverbot fallen:
a. schwere Motorwagen (Art. 10 Abs. 2 VTS);
b. gewerbliche Traktoren und Arbeitsmotorwagen;
c. Sattelmotorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtzugsgewicht (Art. 7 Abs. 6 VTS) von über 5 t;
d. Fahrzeuge, die einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (Art. 7 Abs. 4 VTS) von mehr als 3,5 t mitführen.
ARV Bewilligungen
Die Vollzugsbehörde kann im Zusammenhang mit den Verordnungen über die ARV 1 und ARV 2 entsprechende Befreiungsverfügungen erlassen.
Bewilligungen für den werkinternen Verkehr auf öffentlichen Strassen
Die Verkehrspolizei kann die Verwendung von Motorfahrzeugen ohne Kontrollschilder und Fahrzeugausweise auf kurzer Strassenstrecke gestatten.
Erleichterungen beim Transport gefährlicher Güter auf der Strasse
Die Verkehrspolizei kann eine Genehmigung für die Fortsetzung einer Beförderung nach ADR oder eine Bewilligung zum Befahren der Grundwasserzone und beim Transport gefährlicher Güter nach SDR erteilen.
Kontakt
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Motorfahrzeugkontrolle
Eidgenössische Bewilligungen
Clarastrasse 38
CH-4058 Basel
Tel.: +41 61 208 06 85
E-Mail: kapovrk.sobe@jsd.bs.ch
Internet: www.sonderbewilligungen.ch