Treibenlassen des Schiffes |
Das Treibenlassen des Schiffes mit der Strömung, beim gleichzeitigen Verlassen des Führerstandes, ist verboten, da die Aufmerksamkeit der/des Schiffsführers*in nicht mehr auf die Fahrt des Schiffes gerichtet ist. Dies hat eine Anzeige zur Folge. |
Vortrittspflicht gegenüber Schiffen der Grossschifffahrt |
Kleinschiffe sind gegenüber den Schiffen der Personen- und Güterschifffahrt ausweichpflichtig. Es ist ihnen genügend Raum für das Manövrieren und den Kurs zu gewähren. Neben einer Anzeige können solche Verstösse einen Schiffsführerausweisentzug zur Folge haben, welcher mit dem Entzug des Führerausweises für Strassenfahrzeuge einhergeht. |
Geschwindigkeit und Verursachen von Sog- und Wellenschlag |
Die Geschwindigkeit ist so anzupassen, dass keine schädliche Sogwirkung und kein Wellenschlag verursacht wird, welcher zu Beschädigungen oder zu Belästigungen anderer führen kann. Widerhandlungen haben eine Anzeige, sowie in schwerwiegenden Fällen ein Schiffsführerausweisentzug zur Folge. |
Parkieren und Gästeplätze |
Im Regioport, einem kleinen Privathafen oberhalb des Dreiländerecks, gibt es Gästeliegeplätze. Weitere Anlegemöglichkeiten bestehen leider zur Zeit keine. Alle vorhandenen Stege sind privat. Für Bojenplätze ist die Basler Allmendverwaltung zuständig. Ausländische Gäste mit ihren Booten müssen sich vorgängig bei der Grenzwache für die zollrechtlichen Belange melden. |
Hochwasser/ Einstellung der Kleinschifffahrt |
Bei Hochwasser können Sie den aktuellen Pegelstand über die Internetseite der Schweizerischen Rheinhäfen abrufen. Mögliche Sperrungen der Schifffahrt sind ebenfalls über den obigen Link einsehbar. Eine visuelle Anzeige des aktuellen Pegels finden Sie an der Revierzentrale Basel, bei der Hafeneinfahrt am Dreiländereck und bei der Schleuse Birsfelden. |
Mindestausrüstung |
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Geschwindigkeit |
Das angesprochene Stück Rhein (bis Rheinfelden) wird nebst der Grossschifffahrt auch durch Wasserfahrer, Kanuten, Fähren sowie von Schwimmerinnen und Schwimmern benutzt. Das grosse Verkehrsaufkommen erlaubt daher keine schnelle Fahrt, zumal noch teilweise enge Brückendurchfahrten die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Fahren Sie bitte gemächlich auf dem Rhein durch Basel. Das Verursachen von schädlichem Sog und Wellenschlag ist verboten. |
Einfahrt in den Hafen |
Die Einfahrt in den Hafen Kleinhüningen (Hafenbecken 1) darf nur nach vorgängiger Anmeldung bei der Revierzentrale Basel erfolgen. Kontaktaufnahme über UKW Kanal 18 oder Tel. +41 61 639 95 30. |
Gierseil-Fähren |
Zwischen der Dreirosenbrücke und der Schwarzwaldbrücke überqueren vier Gierfähren den Rhein. Aus Rücksicht und Höflichkeit lässt man sie passieren. Vermeiden Sie schädlichen Sog und Wellenschlag und fahren Sie in genügendem Abstand und mit angemessener Geschwindigkeit an diesen vier Fähren vorbei. Insbesondere dann, wenn die Fahrgäste am Steg aus- oder zusteigen. Die Fährmänner, Fährfrauen und die Fahrgäste wissen es zu schätzen und sind Ihnen dankbar. Bei Unfällen wegen schädlichem Wellenschlag haftet die Bootsführerin oder der Bootsführer des verursachenden Bootes. |
Schwimmerinnen und Schwimmer |
Ein beliebter Volkssport in der Stadt Basel ist das Schwimmen im Rhein. An schönen Sommertagen kühlen sich Hunderte von Menschen im Rhein ab. Die Fahrrinne für die Grossschifffahrt ist mit roten Schifffahrtstonnen signalisiert. Meiden Sie mit Ihrem Boot die empfohlene Schwimmzone zwischen den Schifffahrtstonnen und dem Uferbereich, ausser Sie beabsichtigen anzulegen. Fahren Sie unbedingt langsam im Bereich von Schwimmerinnen und Schwimmern, denn je nach Sonnenstand spiegelt das Wasser, was die Sicht sehr stark einschränkt. |
Wasserskifahren |
Im Kanton Basel-Stadt ist das Wasserskifahren auf der ausgeschilderten Strecke zwischen der Schwarzwaldbrücke und der Landesgrenze mit Bewilligung und Auflagen der Rheinpolizei erlaubt. |
Segeln |
Das Segeln ist aufgrund der niedrigen Brückendurchfahrten, die hohen Fliessgeschwindigkeit sowie der verkehrenden Grossschifffahrt auf dem Rhein in Basel nicht empfohlen. |
Andere Wassersportarten |
Jetskis/Wasserscooter, Segelbretter, Drachensegelbretter, geschleppte aufblasbare oder ähnliche Geräte sind auf dem Rhein in Basel nicht erlaubt.
Der Gebrauch von Jetskis/Wasserscooter ist in der Schweiz verboten.
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Schifffahrtssperre |
Aufgrund von Anlässen auf dem Rhein werden zeitweise Schifffahrtssperren für die Gross- und Kleinschifffahrt verfügt. Auf der Internetseite www.port-of-switzerland.ch werden diese Nachrichten publiziert. Die Revierzentrale Basel, Tel. +41 61 639 95 30 oder UKW Kanal 18, erteilt entsprechende Auskünfte.
Die Lichtsignale an der Dreirosenbrücke und im Schleusenvorhafen Birsfelden sind zu beachten, ausgenommen es wird bei der Schifffahrtssperre etwas anderes verfügt.
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Notfälle / Unfälle Tel. 117 / 118 oder 112 |
Wir wünschen Ihnen eine gute und unfallfreie Fahrt, einen schönen Aufenthalt in Basel sowie die nötige Handbreit Wasser unter dem Kiel. |