Restwertentschädigung Gas
Für Gasheizungen und Gasherde, die das Ende ihrer Lebensdauer noch nicht erreicht haben, werden Entschädigungen ausgerichtet.

Restwertentschädigung - um was geht es?
Das Gasnetz (Niederdruck) wird im Kanton Basel-Stadt bis 2037 schrittweise stillgelegt. Ausführliche Informationen zu diesem Grossprojekt finden Sie bei IWB.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie bei der Stilllegung des Gasnetzes für die angeschlossenen Geräte, die das Ende ihres Lebenszyklus noch nicht erreicht haben, eine Restwertentschädigung.
Rechtliche Grundlage
Die Vorgaben für die Restwertentschädigung sind in der «Verordnung betreffend Entschädigungen und Beiträge aufgrund der Einstellung des Gasversorgung (VEEG)» festgehalten.
Wer ist von der Gasnetzstilllegung betroffen?
- Haushalte mit einer Gaszentralheizung, einem Gaskochherd oder -backofen
- Haushalte mit gasbetriebenen Einzel- und Stockwerkheizungen sowie Brauchwarmwassererwärmern
- Inhaberinnen und Inhaber von gasbetriebenen, industriellen und gewerblichen Anlagen
Was ist zu tun?
IWB informiert die von der Gasnetzstilllegung Betroffenen drei bis vier Jahre im Voraus über die geplante Stilllegung.
Das heisst: Erst wenn Sie von IWB einen Brief mit der Information zum konkreten Gasnetz-Stilllegungstermin (mit tagesscharfem Datum) erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Restwertentschädigung stellen.
Bis zum Stilllegungstermin bleibt Ihnen genügend Zeit für die Installation von Geräten und Anlagen, die mit erneuerbarer Energie betrieben werden. IWB und das Amt für Umwelt und Energie beraten Sie gerne.
Für erneuerbar betriebene Heizanlagen gibt es Förderbeiträge.
Beratung
IWB und das Amt für Umwelt und Energie beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie dazu die jeweiligen Beratungsteams.
Einen Besprechungstermin im Amt für Umwelt und Energie können Sie online buchen. Einen Vor-Ort-Besuch vereinbaren Sie am besten via E-Mail.
Entschädigungen und Beiträge
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, unter welchen Voraussetzungen für welche Geräte und Anlagen ein Anspruch auf eine Restwertentschädigung oder auf Beiträge besteht.
Grundsätzliche Kriterien für Entschädigungen und Beiträge
Gerät / Anlage | Alter | Anspruch |
---|---|---|
Gaszentralheizung | älter als 20 Jahre | nein |
Gaszentralheizung | jünger als 20 Jahre | ja |
Installation, Deinstallation, Rückbau Gaszentralheizung | - | nein |
Installation Mietheizkessel als Überbrückung zur Fernwärme | - | ja |
Gaskochherd/-backofen | älter als 15 Jahre | nein |
Gaskochherd/-backofen | jünger als 15 Jahre und vor dem 13. Dezember 2021 installiert | ja |
Gaskochherd/-backofen (privat und gewerblich) | nach dem 13. Dezember 2021 installiert | teils |
Elektroinstallation für Kochherd/Backofen (privat und gewerblich) | - | ja |
Folgearbeiten wegen Elektroinstallation für Kochherd/Backofen (privat und gewerblich | - | nein |
Höhe der Entschädigungen und Beiträge
Restwertentschädigungen werden pauschal ausgerichtet. Die Pauschale richtet sich nach dem Preis für vergleichbare Geräte und Anlagen mit derselben Leistung sowie nach dem Alter des Geräts resp. der Anlage (lineare Abschreibung).
Beiträge für notwendige Elektroinstallationen werden für effektiv entstandene Kosten gesprochen.
Details zur Anspruchsberechtigung und zur Höhe der Entschädigungen und Beiträge, siehe unten.
Gesuchsportal und Fristen
Bitte reichen Sie Ihr Gesuch online über das Gesuchsportal ein. Das Gesuch muss vollständig sein, um bearbeitet werden zu können.
Das Gesuch muss spätestens 180 Tage nach der Stilllegung des Gasnetzes eingereicht werden respektive bei Beitragsgesuchen für die elektrische Verstärkung nach Ausführung der Arbeiten.
Im folgenden Dokument sind alle Inhalte dieser Webseite in einer Broschüre zusammengefasst: