Rechtsauskunft
Rechtsauskünfte werden je nach Rechtsgebiet an zwei unterschiedlichen Tagen pro Woche angeboten. Die Rechtsauskunft steht nur Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Basel, Riehen und Bettingen offen. Zu laufenden Verfahren werden keine Rechtsauskünfte erteilt.
Allgemeine zivilrechtliche Fragen
Auskünfte in allgemeinen zivilrechtlichen Fragen werden zweimal wöchentlich durch eine Gerichtsschreiberin oder einen Gerichtssschreiber des Zivilgerichts erteilt.
Montag | 14:00 bis 16:00 Uhr | Telefonische Auskunft Tel. 061 267 40 11 |
Freitag | 14:00 bis 16:00 Uhr | Persönliche Vorsprache Ort: Gerichtssaal Nr. 4, 2. OG, Bäumleingasse 5, 4051 Basel |
An folgenden Terminen finden keine Rechtsauskünfte statt.
- Montag, 23. Februar 2026 (Fasnachtsmontag)
- Freitag, 03. April 2026 (Karfreitag)
- Montag, 06. April 2026 (Ostermontag)
- Freitag, 01. Mai 2026 (Tag der Arbeit)
- Freitag, 15. Mai 2026 (Brücke nach Auffahrt)
- Montag, 23. Mai 2026 (Pfingstmontag)
- Freitag, 31. Juli 2026 (Nachmittag vor Bundesfeiertag)
- Freitag, 25. Dezember 2026 (Weihnachten)
Ehe- und familienrechtliche Verfahren
Auskünfte in ehe- und familienrechtlichen Fragen werden zweimal wöchentlich durch eine Präsidentin oder einen Präsidenten des Zivilgerichts erteilt.
Dienstag | 14:00 bis 15:30 Uhr | Telefonische Auskunft Tel. 061 267 40 11 |
Donnerstag | 14:00 bis 16:00 Uhr | Persönliche Vorsprache Ort: Gerichtssaal Nr. 4, 2. OG, Bäumleingasse 5, 4051 Basel Für die persönliche Vorsprache bitten wir Sie, das Formular "Personalienblatt Audienz" auszufüllen und mitzubringen. |
Personalienblatt Audienz
Personalienblatt Audienz (Startet einen Download)PDF, 415 KB, nicht barrierefrei
An folgenden Terminen finden keine Rechtsauskünfte statt:
- Donnerstag, 01. Januar 2026 (Neujahrstag)
- Donnerstag, 14. Mai 2026 (Auffahrt)
- Donnerstag, 24. Dezember 2026 (Nachmittag vor Heiligabend)
- Donnerstag, 31. Dezember 2026 (Nachmittag vor Silvester)
Weitere Informationen für volljährige Kinder (in Ausbildung) über die Möglichkeit, einen vollstreckbaren Entscheid zu erlangen und die unentgeltliche Rechtspflege zu beanspruchen (Inkassohilfeverordnung: InkHV, SR.211.214.32), finden Sie hier:
Familienrecht und Kindschaftsrecht
Schlichtungsverfahren (inkl. Schlichtungsgesuch als PDF-Formular)
Unentgeltliche Rechtspflege (inkl. Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege als PDF-Formular)
Zivilgericht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08.00-11.30 und 13.45-17.00 Uhr,
Freitag 08.00-11.30 und 13.15-16.00 Uhr.
Porträt
Postadresse:
Bäumleingasse 5
4001 Basel
Paketpostadresse:
Bäumleingasse 5
4051 Basel
Tel.: +41 61 267 81 81