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Geschäftsverteilung

Das Zivilgericht tagt als Einzelgericht, als Dreiergericht oder in Fünferbesetzung (Kammer). Die ordentliche Geschäftsverteilung wird jährlich nach Reglement festgelegt. In Einzelfällen kann von nachfolgendem Plan abgewichen werden.

Tagespräsidium

Für die Behandlung der dringlichen Tagesgeschäfte hat das Zivilgericht Tagespräsidien bezeichnet. Ansprechstelle für die Rechtssuchenden ist die Kanzlei Tagesgeschäfte (2. OG).


Einzelgericht in Zivilsachen

Die Einzelrichterin oder der Einzelrichter ist zuständig für Zivilsachen

  1. im vereinfachten Verfahren (Art. 243 Abs. 1 ZPO) bei einem Streitwert bis 30'000 Franken sowie in den Fällen von Art. 243 Abs. 2 Bst. b bis d ZPO unabhängig vom Streitwert; 
  2. für alle übrigen summarischen Verfahren unabhängig vom Streitwert.
Tag
Geschäftsverteilung
Dienstag Morgen
Präsident/in: Dr. iur. Wolf
Mittwoch Morgen
Präsident: lic. iur. Schniepper
Freitag Morgen
Präsident/in: lic. iur. Müller / Dr. iur. Bachofner

Einzelgericht in Familiensachen

Für die besonderen eherechtlichen Verfahren (Art. 271ff. ZPO), die
Kinderbelange in familienrechtlichen Angelegenheiten (Art. 295ff.
ZPO) sowie die Verfahren bei eingetragener Partnerschaft (Art. 305ff.
ZPO) sind zuständig:

  1. die Einzelrichterin oder der Einzelrichter:
    1. bei umfassender Einigung in der Sache
    2. in einfachen Fällen ohne umfassende Einigung in der Sache, sofern nicht eine Partei einen Entscheid des Dreiergerichts verlangt;
    3. in allen summarischen Verfahren;
    4. in vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert von 30'000 Franken;
    5. in allen Kontumazverfahren wegen versäumter Klageantwort (Art. 223 ZPO).
  2. das Dreiergericht in allen übrigen Fällen.
Tag
Geschäftsverteilung
Montag Morgen
Präsident: lic. iur. Heer / lic. iur. Vontobel
Dienstag Morgen
Präsident: Dr. iur. Schürmann
Mittwoch Morgen
Präsidentin: lic. iur. Schmidlin
Donnerstag Morgen
Präsident: lic. iur. Senn
Freitag Morgen
Präsidentin: Dr. iur. Stein

Scheidung auf gemeinsames Begehren

Bei umfassender Einigung lädt das Gericht die Parteien zu einer Anhörung vor.

Tag
Geschäftsverteilung
Montag Nachmittag
Präsident: Dr. iur. Schürmann
Dienstag Nachmittag
Präsident: lic. iur. Heer / lic. iur. Vontobel

Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht ist zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von 30'000 Franken.

Tag
Geschäftsverteilung
Montag Nachmittag
Vorsitz: 
Präsident/in lic. iur. Schniepper / Dr. iur. Wolf
Donnerstag Nachmittag
Vorsitz:
Präsident/in lic. iur. Müller 

Einzelgericht (Mietwesen)

Die Verfahren betreffend Miete von Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten werden, soweit sie in die Kompetenz des Einzelgerichts fallen, jeweils in einem besonderen Verhandlungsgefäss geführt.

Tag
Geschäftsverteilung
Montag Morgen
Präsident/in: Dr. iur. Bachofner 
Dienstag Nachmittag
Präsident/in: lic. iur. Schniepper 
Donnerstag Nachmittag
Präsident/in: Dr. iur. Wolf

Kammern

Kammersitzungen finden in Dreierbesetzung (Dreiergericht) oder in Fünferbesetzung statt.
In Dreierbesetzung entscheidet das Gericht

  1. im vereinfachten Verfahren in den Fällen von Art. 243 Abs. 2 Bst. a und e ZPO unabhängig vom Streitwert, soweit nicht das Arbeitsgericht zuständig ist;
  2. im ordentlichen Verfahren bei einem Streitwert von über 30'000 Franken bis 100'000 Franken sowie den nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten;

In Fünferbesetzung entscheidet das Gericht im ordentlichen Verfahren ab einem Streitwert von über 100'000 Franken.

Tag
Kammer
Geschäftsverteilung
Mittwoch Morgen
I. Kammer
Präsident/in: Dr. iur. Schürmann, lic. iur. Senn
Richter/in: Jermann, Jossi, Dr. iur. Rieder, MLaw Rhonheimer, Dr. iur. Schultheiss
Mittwoch Nachmittag
II. Kammer
Präsident/in: lic. iur. Müller / Dr. iur. Bachofner, Dr. iur. Wolf
Richter/in: lic. iur. Baumgartner, Gallo, MLaw Joller, lic. iur. Stoll-Falciani, Dr. iur. Gloor
Donnerstag Morgen
III. Kammer
Präsident/in: Dr. iur. Stein, lic. iur. Schniepper
Richter/in: MLaw Kaan, lic. iur. Kunz, Dr. iur. Reust, MLaw Schneiter , MLaw Suter
Freitag Morgen
IV. Kammer

Präsident/in: lic. iur. Heer / lic. iur. Vontobel, lic. iur. Schmidlin

Richter/in: lic. iur. Goumaz, Dr. iur. Jedelhauser, MLaw Schaub, Schelbert, Dr. iur. Wasmuth


Geschäftsverteilung 2026 als PDF

In der „Geschäftsverteilung“ sind die verschiedenen Verhandlungsgefässe und deren personelle Besetzung in der Übersicht abgebildet.

Geschäftsverteilung 2026.pdf (Startet einen Download)

Geschäftsverteilung 2026

Zivilgericht

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Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 08.00-11.30 und 13.45-17.00 Uhr,
Freitag 08.00-11.30 und 13.15-16.00 Uhr.

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