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Verkehrsberuhigte Zonen - Tempo 30, Begegnungszonen, Fussgängerzonen

In Basel sind 63% des gesamten Strassennetzes (ohne Autobahnen) verkehrsberuhigt. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte zu Tempo 30, Begegnungszonen und Fussgängerzonen.

Tempo 30

Auf nicht verkehrsorientierten Strassen (Erschliessungs- und Quartiersammelstrassen) gilt in Basel grösstenteils Tempo 30. Hier dürfen Sie nicht schneller als 30 km/h fahren. In Tempo-30-Zonen dürfen zu Fuss gehende Personen die Strasse überall überqueren. Fahrzeuge haben jedoch Vortritt. Ausnahme: sind Fussgängerstreifen markiert, haben Fussgängerinnen und Fussgänger auf diesen Vortritt.

In den vergangenen Jahren wurden die Tempo-30-Zonen und Strecken in Basel laufend erweitert. Die Karte bietet Ihnen einen Überblick, in welchen Strassen Tempo 30 gilt: Strassen mit Tempo 30 sind darauf grün eingefärbt. Mit Klick auf eine Strasse erhalten Sie weitere Informationen.

Vorteile von Tempo 30

Tempo 30 bringt der Bevölkerung und den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden viele Vorteile.

  • Mehr Sicherheit auf den Strassen
    Bei Tempo 30 verkürzen sich die Reaktions- und Bremswege. Ausserdem vermindert sich das Konfliktpotenzial beim Überholen, da motorisierte und nicht motorisierte Fahrzeuge mit ähnlicherem Tempo unterwegs sind. Aufgrund dieser Tatschen entstehen deutlich weniger schwere Unfälle. Menschen, die zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs sind, fühlen sich sicherer. Auch Schulwege werden sicherer.
  • Weniger Lärm und weniger Luftschadstoffe
    Motorisierter Strassenverkehr ist die grösste Lärmquelle in der Schweiz. Durch Temporeduktionen kann der Lärm von Motorfahrzeugen einfach, kostengünstig und effizient reduziert werden. Von der Lärmreduktion profitieren die vielen Anwohnenden entlang städtischer Hauptverkehrsachsen und deren Gesundheit langfristig. Tempo 30 kann auch zu einer Verbesserung der Luftqualität auf stark befahrenen Strassen beitragen.
  • Mehr Lebensqualität im Alltag
    Auf Strassen verkehren nicht nur Motorfahrzeuge, es sind auch Menschen mit dem Velo oder zu Fuss unterwegs. Ausserdem leben, wohnen und arbeiten Menschen entlang von Strassen. Auch Cafés, Restaurants und Läden befinden sich dort. Mit Tempo 30 braucht der Verkehr weniger breite Fahrbahnen und ist siedlungsverträglicher. Es entsteht mehr Raum für Menschen zu Fuss, Velofahrende, Bäume und andere Nutzungen.
  • Ruhiger und flüssiger Verkehr
    Mit Tempo 30 wird der Verkehr flüssiger und ruhiger. Autos können gleichmässiger fahren, da sie weniger häufig bremsen und beschleunigen müssen. Häufig kommen Autofahrende dadurch sogar schneller ans Ziel.

Laufende Geschäfte zu Tempo 30

Strassenlärmsanierung

Bei Strassen, die zu einer erhöhten Lärmbelastung von Anwohnenden führen, müssen die Kantone Lärmsanierungen durchführen. Ziel ist es, den Lärm durch Massnahmen an der Lärmquelle zu reduzieren. Dazu gehört unter anderem die Einführung von Tempo 30.

Motion Fuhrer 

Die Motion Fuhrer fordert, dass eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 in Basel-Stadt geprüft wird. Gleichzeitig soll der öffentliche Verkehr beschleunigt werden.

Aktuelle politische Vorlage des Regierungsrats

Am 31.03.2026 hat der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Vorschlag zur Tempo 30-Netzerweiterung überwiesen. 

Mit seinem Vorschlag zur Erfüllung der Motion Fuhrer und der Lärmsanierungspflicht möchte der Regierungsrat die Höchstgeschwindigkeit auf weiteren rund 50 Strassenkilometern auf 30 km/h senken. Damit werden bis in ca. 15 Jahren rund 79 Prozent des Basler Stadt- und Kantonsstrassennetzes verkehrsberuhigt sein. Hinzu kommen Strassenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 20 Kilometern, auf denen nur nachts Tempo 30 gelten soll. Da der Verkehr in den Wohngebieten bereits weitgehend verkehrsberuhigt ist, betreffen die geplanten Temporeduktionen zum grossen Teil verkehrs­orientierte Strassen.

Der Regierungsrat setzt mit seinem Vorschlag zur Tempo 30-Erweiterung eine zentrale Massnahme seiner Mobilitätsstrategie um. Die in der Motion geforderte flächendeckende Einführung von Tempo 30 lehnt der Regierungsrat hingegen ab, da sie im Widerspruch zum geltenden Bundesrecht steht. 

Mit den aktuell beantragten Ausgaben will der Regierungsrat die nötigen Projektierungsarbeiten finanzieren. Dazu gehören auch flankierende Massnahmen, die unerwünschte Nebenwirkungen (z.B. Ausweichverkehr in Quartiere) verhindern. Die Mittel sollen ausserdem auch für weitere Tempo 30-Umsetzungen in den drei kommenden Jahren ab Grossratsbeschluss verwendet werden.

Begegnungszonen

Begegnungszonen in Wohnquartieren machen die Strasse zum Lebensraum für alle. Sie sind Orte zum Wohlfühlen, Spielen und Verweilen für Kinder und Erwachsene und steigern die Wohnqualität in Basels Quartieren.

Fussgängerzonen

Fussgängerzonen tragen massgeblich zur Attraktivität der Innenstadt bei. Der Kern der Basler Innenstadt mit der historischen Altstadt und Einkaufsbereichen ist eine Fussgängerzone. Sie lädt zum Schlendern ein und schafft Platz für die Boulevardgastronomie.

Die wichtigsten Regeln

In Fussgängerzonen dürfen Fahrzeuge grundsätzlich nicht fahren - auch Velos müssen gestossen werden. Ausnahmen sind auf den Signalen bei Beginn der Fussgängerzonen vermerkt. Ausnahmsweise zugelassene Fahrzeuge, beispielsweise zum Güterumschlag, dürfen maximal im Schritt-Tempo fahren. Zu Fuss gehende Personen haben dabei gegenüber allen Fahrzeugen - ausser Trams - Vortritt.

Die nachfolgende Karte zeigt, wo sich die Fussgängerzonen in Basel befinden (blaue Einfärbung).

Kontakt

Amt für Mobilität

Sekretariat