Öffentliche Arbeitslosenkasse Basel-Stadt (OeAK)
Die Öffentliche Arbeitslosenkasse (OeAK) klärt ab, ob Ihnen im Kanton Basel-Stadt Leistungen der Arbeitslosenversicherung zustehen und zahlt diese Gelder aus.
INFORMATION: Neues IT-System für die Arbeitslosenversicherung
Seit dem 6. Januar 2026 ist ein neues System zur Bearbeitung der Ansprüche von Versicherten in Betrieb. Es kann vorübergehend zu Verzögerungen kommen.
Es gibt mehrere Arbeitslosenkassen. Wenn Sie arbeitslos werden und sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden, können Sie eine Arbeitslosenkasse auswählen. Im Kanton Basel-Stadt ist die OeAK die am häufigsten gewählte Arbeitslosenkasse.
- Die OeAK klärt Ansprüche von versicherten Personen ab. Ihr Ziel ist es, die Taggelder und Insolvenzentschädigungen rasch und regelmässig auszuzahlen.
- Ausserdem klärt die OeAK Ansprüche auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen ab und zahlt die Leistungen aus.
- Die OeAK berät Sie zum PD U1-Formular für Personen, die in einem EU- oder EFTA-Staat wohnen.