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Klybeck - ehemalige Werkareale der Chemie

Hier erfahren Sie, welche Schadstoffe sich über jahrelange Tätigkeiten auf den Werkarealen der Chemie angereichert haben.

Ein neues Quartier entsteht

Die ehemaligen Werkareale der Chemie im Nordosten der Stadt Basel (ca. 280’000 m2, entspricht ca. 40 Fussballfeldern) sollen nach mehr als 150 Jahren der industriellen Nutzung zu einem neuen Stadtquartier werden. Die Bearbeitung und Entsorgung vorliegender Schadstoffe ist Teil der Transformation.

Bereits ab dem Jahr 2000 haben die industriell betrieblichen Tätigkeiten im Klybeck nach und nach abgenommen und sind inzwischen weitestgehend eingestellt. Bis auf ein paar kleinere Produktionsbetriebe in der Nähe des Wieseufers sind mehrheitlich leerstehende Arealflächen übriggeblieben. Zu deren Unterscheidung wird aktuell noch die historische Nummerierung 1, 2, 3/6 und 4 verwendet. In Kleinhüningen, nördlich der Wiese, existieren zwei weitere Arealteile mit den Nummern 8 und 9.

Transformation in Abschnitten

Im Jahr 2019 wurden alle vier Arealteile im Klybeck (1, 2, 3/6 und 4) an Investoren verkauft, die die Flächen gemeinsam mit dem Kanton nach und nach entwickeln und zu einem neuen Quartier mit Wohn- und Arbeitsräumen umgestalten werden.

Wegen der beabsichtigten Transformation gibt es viele neue Nutzungsansprüche an die Flächen: Unter anderem sollen Wohnhäuser, eine Schule, Kitas, Gewerbeeinheiten, Verkaufsflächen, ein Quartierzentrum, ein neuer Tramabschnitt, Allmendflächen, Verkehrs- und Grünflächen sowie Freizeitanlagen entstehen. 

Die zentrale Lage mitten in der Stadt, der geplante Erhalt einzelner denkmalgeschützter Gebäude und umfangreiche zusammenhängende Untergrundbauwerke (Tunnel- und Kabelkanäle) werden es an vielen Stellen erschweren, belastete Flächenanteile auszuheben und zu entsorgen. Auch die Grösse des Areals und die sich über Jahre erstreckenden, etappierten Zwischennutzungs- und Entwicklungsvorhaben lassen es nicht zu, dass die gesamte Fläche vorgängig gesamthaft von Belastungen befreit wird. Ein Vorgehen in einzelnen Abschnitten - am sinnvollsten nach Bauvorhaben gegliedert – ist der einzig sinnvolle Weg zum Ziel.

Umgang mit Belastungen

Trotz dieses etappierten Vorgehens ist die Berücksichtigung der möglichen Belastungssituation ein wichtiger Teil aller Planungsschritte und Massnahmen. Wo immer es geht, werden Massnahmen der Dekontamination (dies bedeutet Entfernung, aber auch Unschädlichmachung) und Entsorgung durchgeführt oder Sanierungen angestrebt. In Fällen, in denen dies schwierig ist, wird dafür gesorgt, dass kein Schutzgut gefährdet ist und kein Mensch mit ehemaligen Belastungen in Berührung kommt. Dies ist möglich und es gibt viele gängige Verfahren, die dies sicherstellen, was viele erfolgreich durchführte Bauvorhaben auf belasteten Standorten innerhalb der Schweiz beweisen.

Vorgehen

  • Daten sichten: Im Rahmen der Transformation werden für jedes Vorhaben (zumeist sind dies Bauvorhaben) alle bereits vorliegenden Daten gesichtet.
  • Zusätzliche Untersuchungen, wo nötig: Falls die Belastungssituation nicht ausreichend eingeschätzt werden kann, werden zusätzliche Untersuchungen durchgeführt.
  • Baubedingte Gefährdungsabschätzungen, die jeweils zur Anmeldung eines Bauvorhabens auf überwachungs- oder sanierungsbedürftig belasteten Flächen eingereicht werden müssen, regeln den Umgang mit den bestehenden Belastungen während und nach der Bauphase.
  • Aushub- und Entsorgungskonzepte regeln das fachgerechte Vorgehen und die Entsorgung von belastetem Material. Hierfür braucht es detaillierte Grundlagen. Bei einer absehbaren Gefährdung der Umwelt müssen vorbeugende Massnahmen zur Verhinderung von schädlichen oder lästigen Einwirkungen durch das Bauprojekt vorgenommen werden, zum Beispiel durch eine spezielle Ausstattung der Baustelle mit Wasserreiniung, Luftüberwachung, Waschanlage oder Einhausung.
  • Begleitung und Überwachung: Alle Massnahmen, die auf belasteten Standorten zu leisten sind, werden durch das Amt für Umwelt und Energie begleitet und altlastenrechtlich überwacht.
  • Zusätzlich sind Arbeitssicherheitskonzepte zu erstellen, die ebenfalls behördlich überwacht werden.
  • Zusammenarbeit: Investoren, Fachplaner, beteiligte Bauunternehmer und aufsichtsführende Behörden arbeiten zusammen, damit von den Baustellen keine schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt und die Anwohnerinnen und Anwohner ausgehen.

Belastungssituation

Die Werkareale 1, 2 und 3/6 sind im Kataster der belasteten Standorte (KbS) als «belastet, überwachungsbedürftig» eingetragen. Es ist auf den Arealen mit vielen verschiedenen chemischen Substanzen zu rechnen, die durch die jahrelange Produktion auch in den Untergrund und das Grundwasser gelangt sein können. 

Diese Ausgangslage ist den Arealbesitzern und Planern bekannt, der KbS ist öffentlich einsehbar. Ein Verkauf von stärker belasteten Flächen bedarf einer Bewilligung durch das Amt für Umwelt und Energie. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn feststeht, dass alle Informationen über die Belastungen unter Verkäufern und Käufern geteilt werden und dass Geld zur Bearbeitung der Belastungen zur Verfügung steht. Die Grundlage hierzu regelt das Umweltschutzgesetz des Bundes.

Überwachung des Grundwassers

Für das Schutzgut Grundwasser sind schädliche Einwirkungen durch versickernde oder ausgewaschene Schadstoffe zu vermeiden. Wegen der vorliegenden Belastung der Arealteile und ihrer Bewertung als «überwachungsbedürftig» muss das Grundwasser periodisch überwacht werden. Benzidin und Benzidin-Derivate sind in die Überwachungsprogramme ebenfalls integriert und werden mit den neusten Analysemethoden untersucht. 

Überwachungskonzept

Einer Grundwasserüberwachung geht immer die Erstellung eines Überwachungskonzepts voraus. Das Konzept legt fest, wann welche Messstellen beprobt werden und auf welche Schadstoffe untersucht wird. Das Konzept wird zunächst durch die Behörde genehmigt und danach erst angewandt. Eine laufende Überwachung kann trotz eines festgelegten Konzepts wenn nötig angepasst werden. 

Einflüsse auf die Grundwasserüberwachung

Im Grundwasser gefundene Schadstoffe müssen mehrfach in ähnlicher Höhe nachgewiesen werden, damit davon ausgegangen werden kann, dass sie sicher vorliegen. Saisonale Unterschiede können das Grundwasser und das Schadstoffverhalten beeinflussen. Auch Probenehmenden und Laboren können Fehler unterlaufen. 

Dauer der Überwachung

Die Grundwasserüberwachung wird so lange durchgeführt, wie Arealteile überwachungs- oder sanierungsbedürftig sind. Auch danach läuft die Überwachung zur Nachsorge noch einige Zeit weiter. 

Auf den ehemaligen Werkarealen im Klybeck wird das Grundwasser entsprechend während der gesamten Transformation überwacht. Die Überwachung wird möglicherweise auch danach noch für viele Jahre weiterlaufen.

Rolle der Eigentümer und des Amts für Umwelt und Energie

Die Grundwasserüberwachung und auch andere Untersuchungen im Rahmen von Altlastenfragestellungen führen immer die Eigentümer der Arealteile durch. Sie gelten nach der gesetzlichen Vorgabe als realleistungspflichtig, d.h. sie müssen alle Massnahmen durchführen und sie tragen die Kosten. 

Das Amt für Umwelt und Energie übernimmt die gesetzlich geforderte Rolle der behördlichen Aufsicht. Es ordnet Massnahmen an und überprüft die gesetzeskonforme Durchführung. Untersuchen die Eigentümer korrekt und steht die Sorgfalt der Durchführung nicht in Frage, besteht keine Notwendigkeit, dass das Amt für Umwelt und Energie als aufsichtsführende Behörde eigene Untersuchungen (auf Kosten des Kantons) durchführen muss. 

Veröffentlichung von Daten und Ergebnissen

Die Eigentümer engagieren zertifizierte Probenehmende und Labore. Sie sind die ersten, die die Analysenergebnisse einsehen. Danach reichen die Eigentümer die Ergebnisse zusammen mit einem Bericht dem Amt für Umwelt und Energie zur behördlichen Stellungnahme ein. Sind die Analysen plausibel und können durch die Behörde genehmigt werden, kann sie der Eigentümer veröffentlichen. Die Ergebnisse gehören dem Eigentümer, deshalb ist er auch zuständig für die Veröffentlichung.

Zusätzlich kann jede und jeder auf der Grundlage des Informations- und Datenschutzgesetzes (IGD) bei den Behörden die Einsicht in und den Erhalt von Berichten und Daten beantragen. Dies gilt jedoch nur für abgeschlossene Verfahren. Solange Daten, Auswertungen und Stellungnahmen noch nicht plausibel geprüft und bewertet vorliegen, unterstehen sie nicht der Herausgabepflicht. Auch liegt der Behörde nur der Teil der Unterlagen vor, der für die behördliche Stellungnahme und Bewertung notwendig ist. 

Periodische Grundwasserüberprüfung

Zusätzlich zur gesetzlich geforderten Grundwasserüberwachung der Arealteile führt das Amt für Umwelt und Energie auf dem Kantonsgebiet und auch im Klybeckquartier periodische Grundwasserüberwachungen für grössere Umweltüberwachungsprogramme und Einzelfragen durch. Diese Daten werden vom Amt für Umwelt und Energie veröffentlicht und sind im Open-Data-Portal Basel-Stadt einsehbar. Die folgenden Dokumente zeigen die Beprobungsstandorte und -ergebnisse der Analysen des Amts für Umwelt und Energie.


Weitere Informationen

Weitere Informationen zu belasteten Standorten finden Sie auf folgenden Seiten:


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