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Kostenlose Annullation eines Fahrzeugausweises

Der Fahrzeugausweis muss annulliert werden, wenn sie ein Fahrzeug verkaufen oder aus dem Verkehr nehmen.

Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft oder wollen es vorzeitig aus dem Verkehr nehmen? In diesem Fall müssen Sie den Fahrzeugausweis annullieren. Einen Baselstädtischen Fahrzeugausweis wird durch uns annulliert, mit einem ausserkantonalen Fahrzeugausweise wenden Sie sich bitte an die entsprechende Motorfahrzeugkontrolle des jeweiligen Kantons.

Um den Fahrzeugausweis persönlich bei uns am Schalter annullieren zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Fahrzeugausweis im Original
  • ID / Ausweis im Original

Um den Fahrzeugausweis per Post annullieren zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Fahrzeugausweis im Original
  • Ein separates Schreiben für die Annullierung des Fahrzeugausweises (Bitte beachten Sie, dass der Fahrzeugausweis ein amtliches Dokument ist, welches nicht beschriftet werden darf)

Antragsformular für Geschäftsfälle Fahrzeugzulassung

Das Antragsformular für Fahrzeugzulassungen steht hier zum Download zur Verfügung.

Bitte senden Sie die Unterlagen an:

Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt

Clarastrasse 38 4058 Basel

Sie erhalten den von uns annullierten Fahrzeugausweis anschliessend zurück.

Ist der Fahrzeugausweis annulliert, haben Sie 14 Tage Zeit, das Kontrollschild bei uns abzugeben. Vor Ablauf dieser Frist haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie immatrikulieren ein anderes Fahrzeug, oder
  • deponieren die Kontrollschilder

Hinweis:

Wird ein Fahrzeug, welches zur Fahrzeugvorführung aufgeboten wird, durch Annullation des Fahrzeugausweises und/oder Deponierung der Kontrollschilder ausser Verkehr gesetzt, muss das Fahrzeug vor einer Wiederinkraftsetzung zuerst amtlich geprüft werden.

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