Informationen zur Bepflanzung und zum Unterhalt des Gewässerraums

Der Kanton Basel-Stadt hat den Gewässerraum am 27. Februar 2024 in einem kantonalen Nutzungsplan festgelegt. Damit gilt u.a. neu ein Verbot für die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Gewässerraum. Die Broschüre «Leben am Gewässer» informiert Anwohnerinnen und Anwohner eines Flusses, Bachs oder Wassergrabens über Vorgaben und Massnahmen zum Schutz von Fliessgewässern.

Publikationsjahr
2025
Organisationsemail
aue@bs.ch