Informationen zur Bepflanzung und zum Unterhalt des Gewässerraums
Der Kanton Basel-Stadt hat den Gewässerraum am 27. Februar 2024 in einem kantonalen Nutzungsplan festgelegt. Damit gilt u.a. neu ein Verbot für die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Gewässerraum. Die Broschüre «Leben am Gewässer» informiert Anwohnerinnen und Anwohner eines Flusses, Bachs oder Wassergrabens über Vorgaben und Massnahmen zum Schutz von Fliessgewässern.
Quelle
Amt für Umwelt und Energie
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