Spitalplanung
Der Kanton gewährleistet mit der Spitalplanung die stationäre Versorgung in den Spitälern. Sie betrifft die Bereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation.
Aktuell: Vernehmlassung Versorgungsplanungsbericht Akutsomatik
Vom 1. Dezember 2025 bis zum 23. Januar 2026 findet die Vernehmlassung der Planungsunterlagen für neue Spitallisten statt. Der zugrundeliegende Versorgungsplanungsbericht nimmt die zweite umfassende Bedarfsanalyse und -prognose im Bereich akutsomatische Versorgung für die Gemeinsame Gesundheitsregion (GGR) vor. Die Spitäler der Region, Verbände und andere Kantone können sich bis zum 23. Januar 2026 dazu äussern.
Nach der Vernehmlassung wird das Bewerbungsverfahren für die Leistungsaufträge der Spitäler im Bereich der stationären Akutsomatik starten. Im Anschluss erfolgt die Ausarbeitung der koordinierten Spitallisten und das Erteilen des rechtlichen Gehörs. Bis im Dezember 2026 sollen die neuen Spitallisten durch die beiden Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft genehmigt werden und voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
In die neuen Spitallisten fliessen Erkenntnisse aus der ersten gemeinsamen akutsomatischen Planung ein.
Spitalliste
Die Spitalliste des Kantons Basel-Stadt führt Institutionen auf, die für den Bedarf an medizinischen Leistungen notwendig sind. Gleichzeitig definiert der Kanton mit der Spitalliste, welche stationären Leistungen die Institution zu vollbringen hat.
Spitallisten Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation
Spitalliste Akutsomatik (Startet einen Download)Stand: 1. Januar 2025
Spitalliste Psychiatrie (Startet einen Download)Stand: 1. Januar 2024
Spitalliste Rehabilitation (Startet einen Download)Stand: 1. Januar 2025
PublikationsarchivDie vergangenen Spitallisten ab 2014 finden Sie im Publikationsarchiv.
Adressen der Spitäler und GeburtshäuserSie müssen ins Spital? Sie können bei einem Spitalaufenthalt unter den vom Kanton Basel-Stadt vorgegebenen Spitälern frei wählen.
Grundlagen der Spitallisten
- Psychiatrie - Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie BL BS (Startet einen Download)
Stand: 2022
- Psychiatrie – Zusammenfassung Vernehmlassung Versorgungsplanungsbericht 2022 (Startet einen Download)
- Psychiatrie – Leistungsspezifische Anforderungen SPLG (Startet einen Download)
- Psychiatrie – SPLG: Anforderungen und Erläuterungen (Startet einen Download)
- Psychiatriekommission beider Basel
www.psykomm.ch
- Psy24 - Angebote zur Unterstützung der psychischen Gesundheit
www.psy24.ch
Wirkungsanalyse für die derzeit geltenden akutsomatischen Spitallisten
Im Auftrag der beiden Gesundheitsdirektoren liegt rund vier Jahre nach Inkraftsetzung erster gleichlautender Spitallisten in der Akutsomatik eine Wirkungsanalyse vor. Konkret wurde dabei die Wirkung der Massnahmen analysiert, welche im Hinblick auf die drei übergeordneten Ziele der optimierten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der beiden Kantone, der deutlichen Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich sowie der langfristigen Sicherung der Hochschulmedizin in der Region getroffen wurden. Die Resultate sind dem untenstehenden Bericht zu entnehmen. Die begleitende externe Fachkommission hat zudem eine Stellungnahme zur Wirkungsanalyse verfasst, welche die Ergebnisse einordnet.
Nationale Spitalliste
Die hochspezialisierten medizinischen Leistungen werden in einer nationalen Spitalliste zusammengefasst. Sie geht der kantonalen Spitalliste vor.
www.gdk-cds.ch
Spital ambulant
Der Kanton ist für die Zulassung aller Leistungserbringer im ambulanten Bereich zuständig. Damit diese zu Lasten der Grundversicherung tätig werden können, müssen sie die Bedingungen im ambulanten Bereich erfüllen. In einigen Fachgebieten wurden Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte bestimmt. Die Höchstzahlen sind mittels der Verordnung über die Zulassung und Höchstzahlen im ambulanten Bereich (VZH) geregelt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Medizinischen Dienste:
Kontakt
Bereich Gesundheitsversorgung
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr