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Spitalplanung

Der Kanton gewährleistet mit der Spitalplanung die stationäre Versorgung in den Spitälern. Sie betrifft die Bereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation.

Aktuell: Vernehmlassung Versorgungsplanungsbericht Akutsomatik

Vom 1. Dezember 2025 bis zum 23. Januar 2026 findet die Vernehmlassung der Planungsunterlagen für neue Spitallisten statt. Der zugrundeliegende Versorgungsplanungsbericht nimmt die zweite umfassende Bedarfsanalyse und -prognose im Bereich akutsomatische Versorgung für die Gemeinsame Gesundheitsregion (GGR) vor. Die Spitäler der Region, Verbände und andere Kantone können sich bis zum 23. Januar 2026 dazu äussern. 

Nach der Vernehmlassung wird das Bewerbungsverfahren für die Leistungsaufträge der Spitäler im Bereich der stationären Akutsomatik starten. Im Anschluss erfolgt die Ausarbeitung der koordinierten Spitallisten und das Erteilen des rechtlichen Gehörs. Bis im Dezember 2026 sollen die neuen Spitallisten durch die beiden Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft genehmigt werden und voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

In die neuen Spitallisten fliessen Erkenntnisse aus der ersten gemeinsamen akutsomatischen Planung ein.

Spitalliste

Die Spitalliste des Kantons Basel-Stadt führt Institutionen auf, die für den Bedarf an medizinischen Leistungen notwendig sind. Gleichzeitig definiert der Kanton mit der Spitalliste, welche stationären Leistungen die Institution zu vollbringen hat.

Grundlagen der Spitallisten




Wirkungsanalyse für die derzeit geltenden akutsomatischen Spitallisten

Im Auftrag der beiden Gesundheitsdirektoren liegt rund vier Jahre nach Inkraftsetzung erster gleichlautender Spitallisten in der Akutsomatik eine Wirkungsanalyse vor. Konkret wurde dabei die Wirkung der Massnahmen analysiert, welche im Hinblick auf die drei übergeordneten Ziele der optimierten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der beiden Kantone, der deutlichen Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich sowie der langfristigen Sicherung der Hochschulmedizin in der Region getroffen wurden. Die Resultate sind dem untenstehenden Bericht zu entnehmen. Die begleitende externe Fachkommission hat zudem eine Stellungnahme zur Wirkungsanalyse verfasst, welche die Ergebnisse einordnet.


Nationale Spitalliste

Die hochspezialisierten medizinischen Leistungen werden in einer nationalen Spitalliste zusammengefasst. Sie geht der kantonalen Spitalliste vor. 

Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK)

www.gdk-cds.ch

Spital ambulant

Der Kanton ist für die Zulassung aller Leistungserbringer im ambulanten Bereich zuständig. Damit diese zu Lasten der Grundversicherung tätig werden können, müssen sie die Bedingungen im ambulanten Bereich erfüllen. In einigen Fachgebieten wurden Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte bestimmt. Die Höchstzahlen sind mittels der Verordnung über die Zulassung und Höchstzahlen im ambulanten Bereich (VZH) geregelt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Medizinischen Dienste:

Kontakt

Bereich Gesundheitsversorgung

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Malzgasse 30
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

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