Private Einrichtungen
Private Einrichtungen, in denen Freiheitsstrafen und/oder freiheitsentziehende strafrechtliche Massnahmen vollzogen werden, müssen über eine Betriebsbewilligung des Amts für Justizvollzug des Kantons Basel-Stadt verfügen.
Dokumente und rechtliche Grundlagen
Private Einrichtungen, in denen Freiheitsstrafen und/oder freiheitsentziehende strafrechtliche Massnahmen vollzogen werden, müssen über eine Betriebsbewilligung des Amts für Justizvollzug des Kantons Basel-Stadt verfügen.
Leitfaden und Gesuch
Wenn Sie als private Institution Personen für den Vollzug von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden strafrechtlichen Massnahmen aufnehmen möchten, dann beachten Sie bitte die beiden folgenden Dokumente:
Rechtliche Grundlagen
Folgende Gesetze bilden die Grundlage für die Erteilung einer Bewilligung als private Institution.
Kontakt
Amt für Justizvollzug
Spiegelgasse 6
4001 Basel