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Private Einrichtungen

Private Einrichtungen, in denen Freiheitsstrafen und/oder freiheitsentziehende strafrechtliche Massnahmen vollzogen werden, müssen über eine Betriebsbewilligung des Amts für Justizvollzug des Kantons Basel-Stadt verfügen.

Dokumente und rechtliche Grundlagen

Private Einrichtungen, in denen Freiheitsstrafen und/oder freiheitsentziehende strafrechtliche Massnahmen vollzogen werden, müssen über eine Betriebsbewilligung des Amts für Justizvollzug des Kantons Basel-Stadt verfügen.

Leitfaden und Gesuch

Wenn Sie als private Institution Personen für den Vollzug von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden strafrechtlichen Massnahmen aufnehmen möchten, dann beachten Sie bitte die beiden folgenden Dokumente:

Rechtliche Grundlagen

Folgende Gesetze bilden die Grundlage für die Erteilung einer Bewilligung als private Institution.


Kontakt

Straf- und Massnahmenvollzug

Spiegelgasse 12
4001 Basel

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