Eintrag zur Hinterlegung eines Vorsorgeauftrags
Haben Sie einen Vorsorgeauftrag erstellt und hinterlegt? Wie erfährt die zuständige Behörde davon, wenn sie den Wohnort wechseln? Hier finden Sie die Antworten.
Erstellen und Hinterlegen des Vorsorgeauftrags
Als handlungsfähige Person können Sie einen sogenannten Vorsorgeauftrag schreiben (Art. 360 ff. ZGB). Damit legen Sie fest, wer Ihre Interessen vertritt, falls Sie urteilsunfähig werden. Wenn Sie beispielsweise durch einen Unfall vorübergehend oder längerfristig nicht in der Lage sind, «vernunftgemäss» zu handeln oder zu entscheiden, übernimmt das diese Person für Sie. Dabei geht es vor allem um die Vermögenssorge und die Vertretung in finanziellen, administrativen und behördlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus können die Personensorge und der Rechtsverkehr geregelt werden. Im Vorsorgeauftrag definieren Sie dazu eine natürliche oder eine juristische Person.
Vorgehen
- Den Vorsorgeauftrag müssen Sie vollständig von Hand schreiben, datieren und unterzeichnen. Oder Sie lassen ihn bei einem Notariat oder der Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt öffentlich beurkunden.
- Der Vorsorgeauftrag kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde kostenpflichtig hinterlegt werden.
- Der Hinterlegungsort kann im Zivilstandsregister registriert werden (Informationen dazu finden Sie weiter unten.)
Brauchen Sie Informationen zum Vorsorgeauftrag oder wollen Sie diesen hinterlegen?
Dann wenden Sie sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB. Bei dieser Behörde erhalten Sie weitere Informationen über Errichtung und Hinterlegung des Vorsorgeauftrages.
- KESB, Rheinsprung 16/18, 4001 Basel, Tel.: +41 61 267 80 92
Registrieren des Hinterlegungsorts im Zivilstandsregister
Nehmen wir an, Sie ziehen um und werden urteilsunfähig. Wie erfährt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des neuen Wohnorts von Ihrem Vorsorgeauftrag? Dies ist sichergestellt, wenn Sie den Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrags bei einem schweizerischen Zivilstandsamt registrieren lassen.
Vorgehen zur Registrierung des Hinterlegungsorts
Möchten Sie den Hinterlegungsort Ihres Vorsorgeauftrags im Zivilstandsamt Basel-Stadt registrieren, sind folgende Dokumente notwendig:
- Ausgefüllter und handschriftlich signierter Antrag auf Eintragung des Hinterlegungsorts Ihres Vorsorgeauftrags (PDF)
- Fotokopie Ihres Reisepasses oder Ihrer Identitätskarte
- Wohnsitzbescheinigung, falls Sie ausserhalb des Kantons Basel-Stadt wohnen
- Ausländische Personen ohne Eintrag im schweizerischen Zivilstandsregister benötigen allenfalls weitere Dokumente.
Einreichen des Antrags
Ihren Antrag können Sie schriftlich oder persönlich einreichen.
Senden Sie die Dokumente per Post an:
- Zivilstandsamt Basel-Stadt
Rittergasse 11
4001 Basel
Oder bringen Sie die Dokumente persönlich zum Zivilstandsamt. Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden:
- Tel.: +41 61 267 95 90
- erklaerung@jsd.bs.ch
Kosten
Der Eintrag ins Zivilstandsregister kostet 75 Franken (Gebühr festgelegt durch den Bund).
Hinweise:
- Das Zivilstandsamt prüft nicht, ob ein Vorsorgeauftrag existiert oder gültig ist. Dafür hat es weder Pflicht noch Recht.
- Sofern der Vorsorgeauftrag korrekt erstellt wurde, ist er auch ohne Eintrag im Zivilstandsregister gültig. Der Eintrag ist keine Pflicht. Er wird jedoch empfohlen im Hinblick auf einen wahrscheinlichen Wohnortwechsel. Grundsätzlich genügt es jedoch, den Vorsorgeauftrag bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB zu hinterlegen.
- Wenn ein Verfahren hängig ist, erhält die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vom Zivilstandsamt Auskunft über den Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrags.
Zivilstandsamt
Öffnungszeiten
08.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:
08.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 - 11.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Für einzelne Dienste gelten eingeschränkte Servicezeiten.