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Schweizer Beitragszeit in die Arbeitslosenversicherung für EU/EFTA nachweisen (PD U1)

Sie haben in der Schweiz gearbeitet und müssen sich in einem EU- oder EFTA-Staat beim Arbeitsamt anmelden? Dann wird man von Ihnen das Formular PD U1 verlangen. Mit diesem Formular werden die Versicherungszeiten in der Schweiz nachgewiesen.

ACHTUNG: Neues IT-System für die Arbeitslosenversicherung

Die Bearbeitung der Ansprüche von versicherten Personen ist in der Zeit vom 19. Dezember 2025 bis 6. Januar 2026 teilweise beeinträchtigt.

Weitere Informationen zum Unterbuch

ACHTUNG: Neues IT-System für die Arbeitslosenversicherung

Die Bearbeitung der Ansprüche von versicherten Personen ist in der Zeit vom 19. Dezember 2025 bis 6. Januar 2026 teilweise beeinträchtigt.

Weitere Informationen zum Unterbuch

PD U1-Formular

Im Kanton Basel-Stadt stellt die Öffentliche Arbeitslosenkasse das PD U1-Formular aus.

Zum Erstellen des PD U1-Formulars benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Formular "Antrag auf Ausstellung eines PD U1"
  • Formular "Arbeitgeberbescheinigung international"
  • Lohnjournale, bzw. Lohnabrechnungen der letzten 24 Monate (für Frankreich 36 Monate)
  • Ausweiskopie (Pass / ID)
Antrag auf Ausstellung eines PD U1 Arbeitgeberbescheinigung international

Muss vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin ausgefüllt werden

Die Unterlagen können per Mail im PDF-Format, per Post oder persönlich an unseren Schaltern eingereicht werden.


Kontakt

Öffentliche Arbeitslosenkasse Kanton Basel-Stadt

Utengasse 36, 4058 Basel

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