Verkehrsberuhigte Zonen - Tempo 30, Begegnungszonen, Fussgängerzonen
In Basel sind 63% des gesamten Strassennetzes (ohne Autobahnen) verkehrsberuhigt. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte zu Tempo 30, Begegnungszonen und Fussgängerzonen.
Tempo 30
Auf nicht verkehrsorientierten Strassen (Erschliessungs- und Quartiersammelstrassen) gilt in Basel grösstenteils Tempo 30. Hier dürfen Sie nicht schneller als 30 km/h fahren. In Tempo-30-Zonen dürfen zu Fuss gehende Personen die Strasse überall überqueren. Fahrzeuge haben jedoch Vortritt. Ausnahme: sind Fussgängerstreifen markiert, haben Fussgängerinnen und Fussgänger auf diesen Vortritt.
In den vergangenen Jahren wurden die Tempo-30-Zonen und Strecken in Basel laufend erweitert. Die Karte bietet Ihnen einen Überblick, in welchen Strassen Tempo 30 gilt: Strassen mit Tempo 30 sind darauf grün eingefärbt. Mit Klick auf eine Strasse erhalten Sie weitere Informationen.
Vorteile von Tempo 30
Tempo 30 bringt der Bevölkerung und den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden viele Vorteile.
- Mehr Sicherheit auf den Strassen
Bei Tempo 30 verkürzen sich die Reaktions- und Bremswege. Ausserdem vermindert sich das Konfliktpotenzial beim Überholen, da motorisierte und nicht motorisierte Fahrzeuge mit ähnlicherem Tempo unterwegs sind. Aufgrund dieser Tatschen entstehen deutlich weniger schwere Unfälle. Menschen, die zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs sind, fühlen sich sicherer. Auch Schulwege werden sicherer. - Weniger Lärm und weniger Luftschadstoffe
Motorisierter Strassenverkehr ist die grösste Lärmquelle in der Schweiz. Durch Temporeduktionen kann der Lärm von Motorfahrzeugen einfach, kostengünstig und effizient reduziert werden. Von der Lärmreduktion profitieren die vielen Anwohnenden entlang städtischer Hauptverkehrsachsen und deren Gesundheit langfristig. Tempo 30 kann auch zu einer Verbesserung der Luftqualität auf stark befahrenen Strassen beitragen. - Mehr Lebensqualität im Alltag
Auf Strassen verkehren nicht nur Motorfahrzeuge, es sind auch Menschen mit dem Velo oder zu Fuss unterwegs. Ausserdem leben, wohnen und arbeiten Menschen entlang von Strassen. Auch Cafés, Restaurants und Läden befinden sich dort. Mit Tempo 30 braucht der Verkehr weniger breite Fahrbahnen und ist siedlungsverträglicher. Es entsteht mehr Raum für Menschen zu Fuss, Velofahrende, Bäume und andere Nutzungen. - Ruhiger und flüssiger Verkehr
Mit Tempo 30 wird der Verkehr flüssiger und ruhiger. Autos können gleichmässiger fahren, da sie weniger häufig bremsen und beschleunigen müssen. Häufig kommen Autofahrende dadurch sogar schneller ans Ziel.
Laufende Geschäfte Tempo 30
Strassenlärmsanierung
Bei Strassen, die zu einer erhöhten Lärmbelastung von Anwohnenden führen, müssen die Kantone Lärmsanierungen durchführen. Ziel ist es, den Lärm durch Massnahmen an der Lärmquelle zu reduzieren. Dazu gehört unter anderem die Einführung von Tempo 30.
Im Rahmen der Strassenlärmsanierungen werden zurzeit Gutachten erstellt, um Temporeduktionen entlang von lärmbelasteten Strassen zu beurteilen. Die Ergebnisse werden dem Grossen Rat in einem Ratschlag voraussichtlich bis Ende 2025 präsentiert und entsprechende Massnahmen vorgeschlagen.
Motion Fuhrer
Die Motion Fuhrer fordert, dass eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 in Basel-Stadt geprüft wird. Zurzeit befindet sich das entsprechende Geschäft in der Planungsphase. Das Amt für Mobilität erarbeitet einen Ratschlag zu Handen des Grossen Rats. Dieser wird dem Grossen Rat voraussichtlich bis Ende 2025 vorgelegt.
Weitere Informationen zu den laufenden Geschäften
Geschäft Grosser Rat Strassenlärmsanierung Geschäft Grosser Rat Motion FuhrerBegegnungszonen
Begegnungszonen in Wohnquartieren machen die Strasse zum Lebensraum für alle. Sie sind Orte zum Wohlfühlen, Spielen und Verweilen für Kinder und Erwachsene und steigern die Wohnqualität in Basels Quartieren.
Fussgängerzonen
Fussgängerzonen tragen massgeblich zur Attraktivität der Innenstadt bei. Der Kern der Basler Innenstadt mit der historischen Altstadt und Einkaufsbereichen ist eine Fussgängerzone. Sie lädt zum Schlendern ein und schafft Platz für die Boulevardgastronomie.
Die wichtigsten Regeln
In Fussgängerzonen dürfen Fahrzeuge grundsätzlich nicht fahren - auch Velos müssen gestossen werden. Ausnahmen sind auf den Signalen bei Beginn der Fussgängerzonen vermerkt. Ausnahmsweise zugelassene Fahrzeuge, beispielsweise zum Güterumschlag, dürfen maximal im Schritt-Tempo fahren. Zu Fuss gehende Personen haben dabei gegenüber allen Fahrzeugen - ausser Trams - Vortritt.
Die nachfolgende Karte zeigt, wo sich die Fussgängerzonen in Basel befinden (blaue Einfärbung).
Häufig gesucht
Zu den verkehrsberuhigten Zonen gehört auch die Kernzone Innenstadt. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zur Zufahrt in die Innenstadt.