Parkplatzstrategie
In Basel-Stadt sollen ausreichend Parkplätze für Bewohnende und Gewerbe verfügbar sein. Gleichzeitig sollen parkierte Autos möglichst wenig öffentlichen Raum benötigen, damit mehr Platz für andere Nutzung vorhanden ist. Die Parkplatzstrategie legt fest, wie Basel diese Ziele erreichen will.

Ziele der Parkraumbewirtschaftung
Ausreichend vorhandene Parkiermöglichkeiten sind für Bewohnende, die auf ihr eigenes Auto angewiesen sind und für das Gewerbe wichtig. Jedoch benötigen im Strassenraum parkierte Autos viel Platz. Die öffentliche Fläche in Basel ist begrenzt und muss vielen verschiedenen Bedürfnissen gerecht werden.
Deshalb verfolgt die Parkplatzstrategie folgende Ziele:
- Autos sollen vermehrt auf privatem Grund parkiert werden.
- Dank der Verlagerung von öffentlichen Parkplätzen in private Tiefgaragen, sollen mehr Flächen für Stadtgrün, Aufenthalt und Veloinfrastruktur frei werden.
- Strassenparkplätze sollen besser verfügbar sein und dadurch den Parksuchverkehr reduzieren.
- Zeitlich unbeschränktes Parkieren für Anwohnende und Menschen mit einer Behinderung soll möglich bleiben.
- Die Bedürfnisse des Gewerbes sollen berücksichtigt werden.
Um die Ziele zu erreichen, bewirtschaftet Basel den Parkraum aktiv. Dies bedeutet, dass Strassenparkplätze gebührenpflichtig und/oder nur zeitlich beschränkt verfügbar sind.
Faktenblatt Parkierungspolitik
Im untenstehenden Dokument finden Sie Zahlen und Fakten zur Parkierungspolitik sowie Informationen zu den Zielen und Massnahmen des Kantons.
Mehrfachnutzung und Quartierparkings
Festlegung der Gebühren für Parkkarten
Im Sommer 2024 hat der Regierungsrat die Gebühren für Parkkarten neu festgelegt. Die Gebühren sind erstmals abhängig von der Länge des Autos. Sie sind damit verursachergerechter ausgestaltet. Die neuen Tarife für die wichtigsten Parkkarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Sie treten gestaffelt in Kraft.
Fahrzeuggrösse | Ab 1.1.2025 | Ab 1.1.2027 | |
|---|---|---|---|
Anwohnerparkkarte | Klein | 332 Fr. / Jahr | 380 Fr. / Jahr |
Mittel | 422 Fr. / Jahr | 560 Fr. / Jahr | |
Gross | 512 Fr. / Jahr | 740 Fr. / Jahr | |
Pendlerparkkarte | Klein | 860 Fr. / Jahr | 860 Fr. / Jahr |
Mittel | 950 Fr. / Jahr | 1040 Fr. / Jahr | |
Gross | 1040 Fr. / Jahr | 1220 Fr. / Jahr |
Der Regierungsrat hebt die Parkgebühren schrittweise auf das Niveau vergleichbarer Schweizer Städte an. Er setzt damit auch eine Forderung des Grossen Rates im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes um. Dieser hatte im Juli 2021 festgelegt, dass sich die Höhe der Parkgebühren an der Kostenwahrheit und am Verursacherprinzip orientieren soll.
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen hat der Kanton die Tarifanpassungen dem eidgenössischen Preisüberwacher zur Prüfung vorgelegt. Der Preisüberwacher empfahl, die Parkkartengebühr auf maximal 322 Franken pro Jahr festzulegen. Der Regierungsrat hat diese Empfehlungen zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidfindung gewürdigt. Aus folgenden Gründen ist der Regierungsrat den Empfehlungen des Preisüberwachers aber nicht gefolgt:
- Der Preisüberwacher geht in seinen Berechnungen von zu tiefen Landkosten aus.
- Als Vergleichsmarkt dienen dem Regierungsrat andere Schweizer Grossstädte. Der Preisüberwacher vergleicht die Parkgebühren hingegen mit allen Kantonshauptorten, also auch mit deutlich kleineren Städten wie Altdorf oder Liestal.
- Im Vergleich mit den Kosten eines privaten Parkplatzes (ca. 1'200 bis 2'400 Franken pro Jahr) wären die vom Preisüberwacher vorgeschlagenen Tarife deutlich zu tief, um die gewünschte Verlagerung in Tiefgaragen zu erzielen.
Häufig gesucht
Weitere Informationen zu den verfügbaren Parkiermöglichkeiten sowie zu den Parkkarten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.