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Pflegefamilien

Die Fachstelle Jugendhilfe bewilligt und beaufsichtigt Pflegefamilien. Sie erteilt Kostengutsprachen für die Finanzierung von Pflegeverhältnissen.

Pflegefamilien

In Pflegefamilien leben Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Familie leben können. Für Pflegefamilien gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Pflegekind zu betreuen.

Dauerbetreuung: Sie nehmen ein Pflegekind für eine längere Zeit bei sich zu Hause auf.  Sie geben ihm ein Zuhause, ohne es zu adoptieren.

Wochenbetreuung: Sie betreuen ein Pflegekind an fünf Tagen pro Woche. Die Wochenenden und die Ferien verbringt das Kind regelmässig anderswo.

Teilwochen- und Ferienbetreuung: Sie betreuen ein Pflegekind an manchen Tagen oder in den Ferien. Das Kind übernachtet bei Ihnen.

Kurzeitbetreuung: Sie nehmen ein Pflegekind vorübergehend auf und betreuen es, bis für das Kind eine Lösung gefunden ist. Das dauert maximal 3 Monate. 

Pflegefamilie werden

Möchten Sie Pflegefamilie werden? Das Zentrum Pflegekinder berät und begleitet Sie dabei. 

Bescheinigung / Bewilligung

Als Pflegefamilie brauchen Sie eine Bescheinigung oder eine Bewilligung gemäss der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) und der Pflegefamilienverordnung (PFVO). 

  • Die Bescheinigung ist für eine Pflegefamilie, die noch kein Pflegekind kennt. 
  • Die Bewilligung ist für eine Pflegefamilie, die ein Pflegekind kennt und es aufnehmen möchte. 

Die Fachstelle Jugendhilfe erteilt die Bescheinigung oder die Bewilligung für Familien mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. 

Fachstelle Jugendhilfe

Leimenstrasse 1
4051 Basel

So kommen Sie zu einer Bescheinigung bzw. Bewilligung

Aufsicht

Das Team der Fachstelle Jugendhilfe beaufsichtigt alle Pflegefamilien. Die Mitarbeitenden besuchen Sie regelmässig. Sie sprechen mit Ihrem Pflegekind und mit allen Personen, die in Ihrem Haushalt leben.

Nicole Gutzwiller
Nicole Gutzwiller
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
+41 61 267 77 82nicole.gutzwiller@bs.ch
Sarah Oneta
Sarah Oneta
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
+41 61 267 68 72sarah.oneta@bs.ch
Sarah Seck
Sarah Seck
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
+41 61 267 43 57sarah.seck@bs.ch

Finanzierung

Für Pflegekinder, die ihren Unterstützungswohnsitz im Kanton Basel-Stadt haben, kann der Kanton Beiträge an die Aufenthalts- und Betreuungskosten bezahlen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gemäss Pflegefamilienverordnung (PFVO) erfüllt sein:

  • Die Pflegefamilie hat eine Bewilligung für das Pflegekind.
  • Der Aufenthalt des Pflegekindes in der Pflegefamilie ist von einer anerkannten Fachstelle angeordnet und begleitet.
  • Das Pflegeverhältnis ist vertraglich geregelt.

Die Fachstelle Jugendhilfe erteilt die Kostengutsprachen.

Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege (DAF)

Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege (DAF) brauchen eine Bewilligung gemäss gemäss der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) und der Pflegefamilienverordnung (PFVO). 

Die Fachstelle Jugendhilfe erteilt die Bewilligung für DAF im Kanton Basel-Stadt. 

Die Abteilung Jugend- und Familienangebote ist als kantonale Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde verpflichtet, bei allen Mitarbeitenden eine Leumundsprüfung durchzuführen und holt dazu einen Behördenauszug 2 aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA ein. DAF melden alle neuen Mitarbeitenden zeitnah bei der Fachstelle Jugendhilfe.

Kontakt