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Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung (KAST)

Wir unterstützen das RAV und die Arbeitslosenkassen beim Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und beraten stellensuchende Personen in rechtlichen Fragen. Wir prüfen den Anspruch auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung für Unternehmen.

ACHTUNG: Neues IT-System für die Arbeitslosenversicherung

Die Bearbeitung der Ansprüche von versicherten Personen ist in der Zeit vom 19. Dezember 2025 bis 6. Januar 2026 teilweise beeinträchtigt.

Weitere Informationen zum Unterbuch

Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung

Die KAST prüft und bewilligt Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung.

Rechtsauskunft

Arbeitslosenentschädigung

  • Wir prüfen Meldung des RAV und sanktionieren zum Beispiel die Ablehnung einer zumutbaren Arbeit.
  • Wir entscheiden über den Anspruch in Fällen, die uns von den Arbeitslosenkassen überwiesen werden, zum Beispiel über die Höhe der Arbeitslosenentschädigung bei teilweise selbstständiger Erwerbstätigkeit.
  • Wir entscheiden über Erlassgesuche in Fällen, wo Arbeitslosenentschädigung zu Unrecht ausbezahlt wurde und zurückgefordert werden muss.
  • Wir unterstützen arbeitslose Personen beim Aufbau einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (FSE).
Heiko Bolick
Leiter KAST
+41 61 267 51 46heiko.bolick@bs.ch

Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung (KAST)

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