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Motorfahrzeugsteuer

Berechnen Sie die Motorfahrzeugsteuer für Ihr aktuelles oder zukünftiges Fahrzeug mit dem Steuerrechner oder schauen Sie die Gebühren für Wechsel-Kontrollschilder und die Schwerverkehrsabgabe nach.

Motorfahrzeugsteuer – so budgetieren Sie richtig

Kanton Basel-Stadt fördert klimafreundliche Personenwagen!
Bei der Festlegung der Bemessungsgrundlagen der Motorfahrzeugsteuern sollen ökologischere Motorfahrzeuge gefördert werden. Das bedeutet – wer leichte und schadstoffarme Personenwagen verwendet, wird steuerlich begünstigt. Hingegen werden schwere Fahrzeuge mit höherem Schadstoffausstoss stärker belastet. So ergibt sich die Motorfahrzeugsteuer aus dem Leergewicht und den CO2-Emissionen eines Fahrzeugs. 

Zwei Werte ergeben die Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage setzt sich aus dem Leergewicht und der CO2-Emission Ihres Personenwagens zusammen. Je 10 kg Leergewicht werden mit CHF 1.25 veranlagt, die CO2-Emission mit CHF 1.60 je g / CO2. Die Summe der beiden Beträge ergibt den Steuerwert. Fehlt bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren der CO2-Wert, werden 250 % des Leergewichts angesetzt.

Rabatt für E-Fahrzeuge
Rein elektrisch betriebene Personenwagen werden nur nach dem Leergewicht besteuert und erhalten einen zusätzlichen Steuerrabatt von 50 %, solange der Fahrzeugbestand in Basel-Stadt unter 5 % liegt. Der Rabatt wird während maximal 10 Jahren gewährt.

Für Wohnmobile mit Elektroantrieb gibt es aktuell keine Steuererleichterung. 

Motorfahrzeugsteuerrechner

Sie können die Motorfahrzeugsteuer für Ihr Fahrzeug online berechnen lassen. Mit dem Online-Steuerrechner erhalten Sie eine Schätzung, was Sie je Steuerjahr budgetieren sollten. Hier die wesentlichen Informationen zu den Bemessungsgrundlagen

Weitere Fahrzeugarten

Gebühren Wechsel-Kontrollschilder

Für Wechsel-Kontrollschilder ist zur ordentlichen Steuer für jenes Fahrzeug, das in die höhere Steuerkategorie eingereiht ist, zusätzlich für jedes weitere Fahrzeug ein jährlicher Festbetrag zu entrichten.

Fahrzeugart
Gebühr
Personen-, Gesellschafts-, Liefer- und Lastwagen, Traktoren, 
Sattelschlepper, Transport- und Sattelanhänger
CHF 70.00
Arbeitsmaschinen, Arbeitskarren, Motorkarren, 
Motoreinachser, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Touristen-, 
Camping-, Sportgeräte- und Wohnanhänger, Arbeitsanhänger 
und Schaustelleranhänger, Personentransportanhänger
CHF 25.00
Motorräder, Kleinmotorräder, Dreiräder und deren Anhänger
CHF 18.00

Schwerverkehrsabgabe

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

Der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe unterliegen sämtliche dem Gütertransport dienenden Motorfahrzeuge (Lastwagen und Sattelschlepper) und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von über 3.5 Tonnen. Sie bemisst sich nach drei Kriterien:

  • den auf dem Gebiet der Schweiz gefahrenen Kilometern
  • dem höchstzulässigen Gesamtgewicht
  • nach den Schadstoffwerten der Fahrzeuge

Für weitere Informationen betreffend der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe verweisen wir Sie an die Oberzolldirektion.

Für die nachfolgenden Fahrzeuge wird die Abgabe pauschal erhoben. Sie beträgt jährlich für:

Fahrzeugart
Betrag
schwere Motorwagen für den Personentransport und Wohnanhänger sowie schwere Personenwagen
CHF 650.00
Gesellschaftswagen und Gelenkbusse mit einem Gesamtgewicht von über 3.5 t bis höchstens 8.5 t
CHF 2'200.00
Gesellschaftswagen und Gelenkbusse mit einem Gesamtgewicht von über 8.5 t bis höchstens 19.5 t
CHF 3'300.00
Gesellschaftswagen und Gelenkbusse mit einem Gesamtgewicht von über 19.5 t bis höchstens 26 t
CHF 4'400.00
Gesellschaftswagen und Gelenkbusse mit einem Gesamtgewicht von über 26 t
CHF 5'000.00
Motorkarren, Traktoren, Motorfahrzeuge für den Sachentransport mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h pro 100 kg Gesamtgewicht
CHF 11.00
Motorfahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes, die ausschliesslich Schausteller- oder Zirkusmaterial transportieren oder der Abgabe nicht unterliegende Anhänger ziehen pro 100 kg Gesamtgewicht
CHF
8.00

Für verschiedene weitere Fahrzeugarten wird die Schwerverkehrsabgabe pauschal erhoben. Die Ansätze erhalten Sie direkt bei der Oberzolldirektion.


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Anfragen zu Rechnungen, Kontoauszügen und Gutschriften
Benötigen Sie eine Rechnungskopie oder einen Kontoauszug? Oder möchten Sie uns im Zusammenhang mit einer Gutschrift Ihre Bankverbindung mitteilen?
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Anliegen. Senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an rw.mfkbs@jsd.bs.ch.

Mitteilung der IBAN
Falls bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt ein Guthaben zu Ihren Gunsten besteht, können Sie uns Ihre IBAN für die Rückerstattung per E-Mail mitteilen: rw.mfkbs@jsd.bs.ch.

Bestellung einer Rechnungskopie
Wenn Sie eine Rechnungskopie benötigen, beispielsweise aufgrund einer Zahlungserinnerung oder Zahlungsverfügung, können Sie diese per E-Mail anfordern: rw.mfkbs@jsd.bs.ch. Bitte geben Sie nach Möglichkeit die Faktura-Nr. sowie die Kunden-Nr. an. Die Zustellung der Rechnungskopie erfolgt per Post.

Bestellung eines Kontoauszugs
Einen Kontoauszug der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt können Sie ebenfalls per E-Mail bestellen:  rw.mfkbs@jsd.bs.ch. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird Ihnen dieser per Post zugestellt.

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