Diphtherie
Diphtherie ist eine Infektionskrankheit, die durch Bakterien (hauptsächlich Corynebacterium diphtheriae) ausgelöst wird. Dabei kommt es entweder zu einem Befall der Atemwege (Rachendiphtherie) oder zur Bildung von schlecht heilenden Wunden (Hautdiphtherie). Bei einem schweren Verlauf können Organe wie zum Beispiel das Herz, die Nieren oder das Nervensystem dauerhaft geschädigt werden. Dank der Impfung kommt es in der Schweiz nur noch selten zu schweren Verläufen.
Übertragung
Rachendiphtherie – Tröpfchen-Infektion
Bei der Rachendiphtherie sitzen die Bakterien in der Nase und/oder dem Rachen. Sie werden bei engem Körperkontakt, Husten oder Niesen durch Atemwegs-Tröpfchen auf andere Personen übertragen. Auch gesunde Personen ohne Symptome können die Erreger in der Nase und/oder dem Rachen tragen und so auf andere übertragen.
Hautdiphtherie – Kontakt mit infizierten Wunden oder verunreinigten Oberflächen
Bei der Hautdiphtherie werden die Bakterien durch direkten Kontakt mit einer infizierten Wunde oder Wundsekret auf andere Personen übertragen. Seltener kommt es zur Übertragung durch verunreinigte Gegenstände.
Symptome
Fieber, Husten, Halsschmerzen oder schlecht heilende Wunden
Meist treten Beschwerden 2 bis 5 Tage nach einer Ansteckung auf, es kann jedoch auch länger dauern.
Bei der Rachendiphtherie treten oft Halsschmerzen, Heiserkeit und Fieber auf. Bei der Hautdiphtherie verursachen die Bakterien typischerweise offene, schlecht heilende Wunden.
Die Bakterien können ein starkes Gift (Diphtherie-Toxin) bilden, das sich im Körper ausbreitet. Das Gift kann zu schweren Schäden wie Nervenlähmungen, Entzündungen des Herzmuskels und Nierenversagen führen.
Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf
Erhöhtes Risiko ohne Impfung
Besonders ältere Menschen und ungeimpfte Kleinkinder sind gefährdet für einen schweren Krankheitsverlauf.
Therapie
Bakterien eliminieren durch antibiotische Therapie
Die Behandlung besteht in erster Linie aus einer Antibiotika-Therapie und Linderung der Symptome. Bei Komplikationen, welche das Diphtherie-Toxin auslösen kann, wird ein Gegengift eingesetzt (Antitoxin).
Schutz vor Übertragung
Die Impfung bietet einen sicheren Schutz vor schweren Verläufen
Den einfachsten und wirksamsten Schutz gegen Diphtherie bietet die Impfung. Diese schützt vor den schweren Auswirkungen des Giftes, welches die Diphtherie-Bakterien bilden. Eine Impfung schützt jedoch nicht vor milderen Verläufen oder einer Besiedelung ohne Symptome mit den Diphtherie-Bakterien. Die Impfung gehört gemäss Schweizer Impfplan zu den Basis-Impfungen im Kindesalter und sollte alle 10 bis 20 Jahre aufgefrischt werden. Nach Kontakt zu einer erkrankten Person wird die Auffrischimpfung bereits nach 5 Jahren empfohlen.
Engen Kontaktpersonen wird, unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht, eine Antibiotika-Prophylaxe empfohlen. Damit soll verhindert werden, dass Personen, die sich angesteckt haben, schwer erkranken. Zusätzlich kann so auch verhindert werden, dass sich die Bakterien in der Bevölkerung ausbreiten und es zu weiteren Ansteckungen kommt.
Isolation und Hygienemassnahmen
Personen mit einer Rachendiphterie müssen in Isolation.
Bei Personen mit einer Hautdiphtherie müssen die Wunden gut abgedeckt sein. Vermeiden Sie den Kontakt zu infizierten Wunden. Tragen Sie Einweghandschuhe bei der Wundpflege.
Informationen für Fachpersonen
Meldepflicht
Diphtherie gehört zu den meldepflichtigen Erkrankungen und muss von der Ärztin oder dem Arzt gemeldet werden.
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Frist: Der klinische Befund sollte spätestens innerhalb von 24 Stunden per E-Mail an die entsprechenden Adressaten eingereicht werden. Die Adressaten sind auf den Befunden deklariert.
Damit möglichst früh Massnahmen ergriffen werden können, um grössere Ausbrüche zu verhindern, bitten wir um eine möglichst zeitnahe telefonische Meldung.
- Name Meldeformular: «Diphtherie – Meldung zum klinischen Befund»
Kontakt für Fachpersonen
Kantonsärztlicher Dienst
- Meldepflichtige Infektionskrankheiten – Bundesamt für Gesundheit BAG
Was, wann, wem, wie und durch wen melden. Informationen und Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG zu meldepflichtigen Krankheiten.
- Meldepflichtige Infektionskrankheiten – Kanton Basel-Stadt
Eine kurze Übersicht zum Meldewesen meldepflichtiger Infektionskrankheiten.
Weiterführende Links für Fachpersonen zu Diphtherie im Asylwesen.
- Infektionskontrolle für Asylsuchende – Bundesamt für Gesundheit
Informationen inklusive Informationsmaterial und Empfehlungen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zum Thema Diphtherie im Asylwesen.
- Kurzinfo zu Diphtherie für Fachpersonen – migesplus
Vorlage einer Kurzinformation zur Diphtherie-Impfung und den nächsten Impftermin für Fachpersonen in mehreren Sprachen von migesplus.
- Diphtherie: Informationsblatt für Schutzsuchende – migesplus
Kurzinformation für Schutzsuchende in mehreren Sprachen von migesplus.
- Diphtherie – Bundesamt für Gesundheit
Auf der Webseite zu Diphtherie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) finden Sie weitere Informationen zu Krankheit, Verbreitung und Vorbeugenden Massnahmen.
- Diphtherie: Informationsblatt für Schutzsuchende – migesplus
Kurzinformation für Schutzsuchende in mehreren Sprachen von migesplus.
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