Informationen für ÜK-Anbietende und OdA
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Abrechnung überbetrieblicher Kurse (ÜK) und zu gemeinsamen Veranstaltungen des Kantons und den Organisationen der Arbeitswelt (OdA).
Abrechnung von ÜK-Leistungen
Eine Leistungsvereinbarung zwischen den Anbietenden der überbetrieblichen Kurse (ÜK) und dem Bereich Mittelschulen und Berufsbildung regelt, welche Leistungen vom Kanton Basel-Stadt finanziert werden. Die Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) legt pro Ausbildungsjahr eine gesamtschweizerische ÜK-Pauschale fest. Die Subventionierung der ÜK durch den Kanton richtet sich nach dieser Pauschale.
Der Kanton Basel-Stadt verdoppelt diese Pauschale für die Anbietenden überbetrieblicher Kursen, die im Kanton Basel-Stadt oder Basel-Landschaft stattfinden. Damit unterstützt der Kanton die berufliche Grundbildung.
Stichtag und Auszahlung
- Stichtag für die Abrechnung der ÜK ist der 15. November des laufenden Schuljahrs.
- Die Auszahlung erfolgt pro Schuljahr rückwirkend bis zum 30. April des Folgejahres.
Anlässe mit den OdA
Bei regelmässigen Anlässen vernetzen sich Kanton und Organisationen der Arbeitswelt und pflegen ihre Zusammenarbeit. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft führen die Veranstaltungen gemeinsam mit weiteren Akteuren durch.
Der nächste OdA-Anlass findet am 11. November 2025 statt. Weitere Informationen dazu schicken wir Ihnen direkt zu.