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Beratung Arbeitnehmende

Das Gesetz verbietet Diskriminierung im Erwerbsleben aufgrund des Geschlechts. Die Fachstelle informiert und berät Betroffene.

Wo finde ich Hilfe?

Die Fachstelle Gleichstellung unterstützt Sie mit einer kostenlosen vertraulichen Erstberatung zu rechtlichen Fragen und weiteren Gleichstellungsthemen. Dabei machen wir mit Ihnen telefonisch eine Auslegeordnung und besprechen, welche nächsten Schritte Sie unternehmen können. 

Die Beratung richtet sich an Personen, die im Kanton Basel-Stadt arbeiten und/oder wohnen und geht individuell auf Ihre Bedürfnisse ein. Ziel ist es, Informationen bereitzustellen, damit Sie selbstbestimmt die weiteren Schritte einleiten können. 

Sie erreichen uns telefonisch oder per Mail, um einen Termin zu vereinbaren. 

Fachstelle Gleichstellung

Öffnungszeiten 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

Unter den unten aufgeführten Links finden Sie Hilfe zu spezifischen rechtlichen Themen. Zudem sind hier zahlreiche Beratungsstellen zu verschiedenen Gleichstellungsthemen aufgelistet. 

Streitigkeiten, welche Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Arbeitsleben betreffen, können vor die Schlichtungsstelle gebracht werden. Die Schlichtungsstelle ist gleichzeitig Beratungsstelle für Fragen betreffend das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau im Erwerbsleben. Unser Ratgeber informiert Sie zudem unter anderem über das Vorgehen im Falle einer Diskriminierung, beschreibt Fallbeispiele und notwendige Unterlagen bei einem Schlichtungsverfahren. 


Schwangerschaft und Mutterschaft

Auf der Website mamaworkrights.ch informiert die Fachstelle Gleichstellung schwangere Personen und Mütter in neun Sprachen über Ihre Rechte am Arbeitsplatz. Sie erfahren, wie Sie sich bei Diskriminierung wehren können, und wo Sie Unterstützung erhalten. Zudem finden Sie auf der Webseite auch das Wichtigste zum Vaterschaftsurlaub.


Lohn

Die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ist gesetzlich verankert. Sie haben als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer das Recht, gleichen Lohn einzufordern. Auf unserer Webseite finden Sie Tipps für die Lohnverhandlung und Links auf Lohnrechner. Und Sie erfahren, wie Sie gegen Lohndiskriminierung vorgehen können.


Sexuelle und sexistische Belästigung

Anzügliche Sprüche, ungewollter Körperkontakt, sexuelle Übergriffe: Das alles verletzt persönliche Grenzen und ist verboten. Massgebend ist nicht die Absicht der belästigenden Person. Was zählt, ist das Empfinden der Betroffenen. 

Die Fachstelle unterstützt Sie bei Belästigung mit einer kostenlosen vertraulichen Erstberatung. Hier finden Sie weitere Informationen.

Fachstelle Gleichstellung

Karte von Basel-Stadt
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Marktplatz 30a
4051 Basel

Öffnungszeiten

08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr

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