Planqualität sichern durch Richtlinien und Planprüfungen
Im Rahmen der gesetzlichen Dokumentationspflicht müssen vor der Archivierung sämtliche Architekturpläne, die im Zuge von Hochbauprojekten von Städtebau & Architektur entstehen, auf die Einhaltung der geltenden CAD-Richtlinie geprüft werden. Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung, um auch langfristig und für spätere Generationen detaillierte Angaben zu den Gebäuden im Eigentum der Stadt Basel zu bewahren.

Der Prüfprozess folgt einem klar definierten Ablauf: Zunächst wird ein Testplan auf die Einhaltung der CAD-Richtlinie geprüft. Dabei handelt es sich um Grundrisse und Schnitte, die während der Projektabwicklung erstellt werden. Entspricht der Testplan den Anforderungen, werden im Anschluss sämtliche weiteren Architekturpläne desselben Projekts kontrolliert. Die eigentliche Prüfung wird seit Kurzem durch ein externes Büro vorgenommen, die Koordination und Freigabe erfolgt durch interne CAD-Spezialisten (Zeichner). Nur wenn die Pläne weitgehend unserer Richtlinie entsprechen, werden sie freigegeben und in die Bauwerksdokumentation eingefügt.
Die CAD-Richtlinie von Städtebau & Architektur stellt dabei sicher, dass die Pläne in einer einheitlichen, hochwertigen und langfristig nutzbaren Form gespeichert und verfügbar gemacht werden. Sie basiert grösstenteils auf den Standards des Vereins CAD-Exchange und ist lediglich in geringem Umfang an unsere spezifischen Anforderungen angepasst worden. Sie wird stets aktuell gehalten. Durch den standardisierten Prüfprozess gewährleistet Städtebau & Architektur eine gleichbleibend hohe und verlässliche Qualität der archivierten Architekturpläne. Diese können so bei späteren Projekten jederzeit als fundierte Grundlage erneut herangezogen werden.
Autorin: Lea Heil, Zentrale Dienste, Städtebau & Architektur
Städtebau & Architektur
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