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Krankheits -und Behinderungskosten

Digitaler Briefkasten

Beziehen Sie bereits Ergänzungsleistungen und möchten Krankheitskosten melden oder Dokumente einreichen?

Nutzen Sie dafür den digitalen Briefkasten:


Wann muss ich meine Belege für die Auszahlung der Krankheitskosten senden?

Neben den Ergänzungsleistungen bezahlen wir auch weitere medizinische Kosten. Dazu gehören zum Beispiel Zahnbehandlungen, Hilfsmittel oder die Kostenbeteiligung der Krankenkasse (Franchise und Selbstbehalt).

Damit wir diese Kosten übernehmen können, senden Sie uns bitte die entsprechenden Rechnungen oder Belege spätestens 15 Monate nach dem Rechnungsdatum zu.

In unseren Merkblättern finden Sie weitere Informationen zu den vergütbaren Leistungen und zum Vorgehen.

Hinweis zur Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt): Für die Kostenbeteiligung in der obligatorischen Krankenversicherung erhalten Sie einen jährlichen Vorschuss von 1'000 Franken. Dieser dient dazu, Franchise und Selbstbehalt zu decken und hilft, finanzielle Engpässe zu vermeiden. In den Folgejahren wird der Vorschuss jeweils wieder auf 1'000 Franken ergänzt – basierend auf den effektiv angefallenen und nachgewiesenen Kosten des Vorjahres. Der Vorschuss ermöglicht es Ihnen, anfallende Gesundheitskosten direkt zu bezahlen, ohne in Vorleistung gehen zu müssen.

Falls Ihnen der Umgang mit dem Vorschuss Schwierigkeiten bereitet, können Sie darauf verzichten. Melden Sie sich dafür bitte bei uns, zum Beispiel über eine Mitteilung im digitalen Briefkasten. In diesem Fall reichen Sie die einzelnen Rechnungen bei uns ein und erhalten die vergütbaren Kosten nach Prüfung zurück. Die Rechnungen bezahlen Sie weiterhin selbst. Bitte beachten Sie, dass wir einen bereits bezogenen, nicht vollständig aufgebrauchten Vorschuss zurückfordern müssen. Im Folgejahr erhalten Sie dann keinen Vorschuss mehr.


Leistungsabrechnung der Krankenkasse

Bearbeitungszeit der Leistungsabrechnung

Die Bearbeitung dauert 1 bis 3 Monate.

In welchem Format müssen Dokumente eingereicht werden?

Bitte senden Sie uns alle Dokumente ausschliesslich im PDF-Format.
Andere Formate, wie zum Beispiel Bilder, können wir nicht annehmen.


Zahnärztliche Behandlungen

Zahnarzt Abtretung

Wenn eine Abtretung beim Zahnarzt unterschrieben wurde, muss der Zahnarzt die Abtretung jeder Rechnung beilegen.

Bearbeitung der Zahnarztbehandlung

Erst wenn alle nötigen Unterlagen vorliegen, können wir die Rechnung bearbeiten.


Transportkosten


Pflege-, Betreuungs- und Hauswirtschaftskosten


Hörgeräte für AHV Rentnerinnen und Rentner

Werden Kosten für mein Hörgerät ausgezahlt?

Das Amt für Sozialbeiträge beteiligt sich an den Kosten für ein Hörgerät nur dann, wenn sich die AHV bereits an den Kosten beteiligt.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ein sogenannter Besitzstand aus der IV-Zeit besteht.
Ob ein solcher Besitzstand besteht, steht in der Kostengutsprache. Wenn er bestehen würde, wäre es dort erwähnt und die Kosten müssten bei der IV geltend gemacht werden. 

Die Ergänzungsleistungen können ein Drittel des von der AHV bezahlten Betrags übernehmen.

Bitte senden Sie uns die folgenden Unterlagen:

  • Die Rechnung für das Hörgerät.
  • Die Kostengutsprache der AHV- oder IV-Stelle.

Bearbeitung und Auszahlung

Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, können wir die Kosten prüfen und auszahlen.

Für VVG Versicherte

Sollten Sie eine VVG Versicherung haben, senden Sie die Rechnung des Hörgeräts an diese ein, damit Sie einen eventuellen Beitrag erhalten können. 


Gesetzliche Grundlagen

Sowohl das Bundesgesetz wie auch das kantonale Gesetz definieren die Grundsätze für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV im Kanton Basel-Stadt. Die zugehörigen Verordnungen konkretisieren die Gesetzestexte.


Wir sind für Sie da.

Beziehen Sie bereits Ergänzungsleistungen und möchten Krankheitskosten melden oder Dokumente einreichen? Nutzen Sie dafür den digitalen Briefkasten. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Bereich Krankheitskosten der Ergänzungsleistungen.

Digitalen Briefkasten öffnen

Uns ist es ein Anliegen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sie dürfen sich gerne mit Ihren Fragen bei uns melden.

Schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei. 

Amt für Sozialbeiträge

Öffnungszeiten Montag, Mittwoch, Freitag: 08:30 - 11:30 Uhr | 14:00 - 16:30 Uhr Dienstag: 08:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 11:30 Uhr | 14:00 - 17:30 Uhr
Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Amt für Sozialbeiträge

Ergänzungsleistungen
Grenzacherstrasse 62
4058 Basel

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