Fachstelle Private Beistandspersonen und Vorsorgebeauftragte (PriBe BS)
Als private Beistandsperson oder vorsorgebeauftragte Person übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe. Sie unterstützen und vertreten eine Person in wichtigen Lebensbereichen und leisten damit einen wertvollen Beitrag zu ihrem Wohl und ihrer Selbstbestimmung.
Wer wir sind
Die Fachstelle Private Beistandspersonen ist die Anlauf- und Beratungsstelle für private Beistandspersonen und vorsorgebeauftragte Personen im Kanton Basel-Stadt.
Wir stehen Privatpersonen zur Seite, die für eine andere Person Verantwortung übernehmen und sie in wichtigen Lebensbereichen unterstützen oder vertreten.
Was wir tun
Wir unterstützen private Beistandspersonen und vorsorgebeauftragte Personen bei der Ausübung ihres Mandats.
Dazu gehören die persönliche Beratung, die Begleitung bei fachlichen und administrativen Fragen sowie die Bereitstellung von Hilfsmitteln und Informationen für die praktische Arbeit. Zudem organisieren wir Schulungen und Informationsveranstaltungen und fördern den Austausch zwischen privaten Beistandspersonen.
PriBe werden
Unter PriBe verstehen wir private Beistandspersonen und Vorsorgebeauftragte. Der Unterschied besteht darin, dass private Beistandspersonen durch die Erwachseneschutzbehörde und Vorsorgebeauftragte durch Privatpersonen selbst bestimmt werden. Wobei auch private Beistandspersonen von Betroffenen und nahestehenden Personen gewünscht werden können (Wunschbeistandsperson).
Als PriBe übernehmen Sie freiwillig die Unterstützung und Vertretung einer hilfsbedürftigen Person.
Häufig werden von der Erwachsenenschutzbehörde nahestehende Personen für diese Aufgabe eingesetzt. Ist im persönlichen Umfeld keine geeignete Person vorhanden oder möchte diese die Aufgabe nicht übernehmen, setzt die Erwachsenenschutzbehörde engagierte Privatpersonen als Beiständinnen oder Beistände ein, sofern keine Berufsbeistandsperson erforderlich ist.
Wer vorsorgebeauftragte Person wird, entscheidet die betroffene Person selbst. Das können zum Beispiel nahestehende aber anders als bei bei der Beistandschaft auch juristische Personen sein.
Diese Tätigkeiten bieten die Möglichkeit, verantwortungsvolle und sinnstiftende Aufgaben zu übernehmen und einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Menschen in herausfordernden Lebenssituationen zu leisten.
Die Erwachsenenschutzbehörde ist auf ihr Engagement angewiesen. Wenn Sie Interesse haben, private Beistandsperson zu werden, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
PriBe BS
PriBe sein
Als PriBe begleiten und vertreten Sie Menschen, die in bestimmten Lebensbereichen Unterstützung benötigen. Je nach Auftrag umfasst dies beispielsweise die Bereiche Wohnen, Gesundheit, Soziales, Administration und Finanzen.
Sie stehen in Kontakt mit Behörden, Institutionen, Angehörigen und weiteren Bezugspersonen und pflegen einen regelmässigen persönlichen Austausch mit der betroffenen Person. Dabei berücksichtigen Sie die individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Lebensumstände der betroffenen Person und unterstützen sie dabei, ihre Angelegenheiten bestmöglich zu regeln.
Die Fachstelle PriBe BS begleitet Sie bei dieser Aufgabe und steht Ihnen bei Fragen und Herausforderungen zur Seite.
Weiterführende Informationen zu einzelnen Aufgaben und Abläufen finden Sie in den nachfolgenden Erklärvideos (mit Untertiteln). Die Videos 1 und 2 richten sich sinngemäss auch an Vorsorgebeauftragte.
Erklärvideos (mit Untertiteln)
- 1. Einleitung Erklärvideos
Danksagung des Präsidiums und Einleitung.
- 2. Die ersten Wochen einer Beistandschaft
Die meisten Fragen kommen auf, wenn die Beistandschaft errichtet wurde. Was eine Ernennungsurkunde ist, wie sich ein Errichtungs- von einem Ernennungsentscheid unterscheidet, und anderes erklären wir Ihnen in diesem Video.
- 3. Das Vermögensinventar
Wenn das Vermögen der betroffenen Person eine gewisse Schwelle überschreitet, wird ein Vermögensinventar notwendig. Wie dieses zu erstellen ist und worauf dabei zu achten ist, erfahren Sie in diesem Video.
- 4. Mobiliarverzeichnis und Safeinventar
Wenn der Haushalt der betroffenen Person während einer Beistandschaft aufgelöst werden muss oder ein Safe bei einer Bank vorhanden ist, muss die Beistandsperson den Haushalt oder den Safe inventarisieren. Dies wird zusammen mit Mitarbeitenden der Erwachsenenschutzbehörde durchgeführt. Alle weiteren Informationen erläutern wir Ihnen in diesem Video.
- 5. Der Rechenschaftsbericht
Einmal im Jahr reichen Sie bei uns einen Rechenschaftsbericht bestehend aus einem Bericht und einer Rechnung ein. Wie dieser eingereicht werden muss und worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie in diesem Video.
- 6. Geldanlagen
Wenn es die finanziellen Verhältnisse der betroffenen Person erlauben, wird auch das Thema Geldanlage wichtig. Alle Infos erläutern wir Ihnen in diesem Video.
- 7. Beendigung einer Beistandschaft
Eine Beistandschaft wird unbefristet errichtet. Jedoch endet eine Beistandschaft unter bestimmten Bedingungen. Über Ihre Aufgaben in diesem Zusammenhang klären wir Sie in diesem Video auf.
Zu den Formularen und Merkblättern
Hier finden Sie Formulare, Merkblätter und weitere Hilfsmittel für die Ausübung Ihres Mandats als private Beistandsperson oder vorsorgebeauftragte Person.