Ersatzwahl eines Präsidiums des Zivilgerichts (50%)
Am 28. Februar 2027 findet im Kanton Basel-Stadt die Ersatzwahl eines Präsidiums des Zivilgerichts (50%) für den Rest der Amtsperiode 2022-2027 statt.
Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschlagsformulare mit detaillierten Angaben zur korrekten Einreichung:
- Wahlvorschlagsformulare – auszufüllen von den einzelnen Kandidierenden
- Weitere einzureichende Formulare – auszufüllen von den Parteisekretariaten o.Ä.
Die Wahlvorschläge sind auf den amtlichen Formularen nach Terminvereinbarung bei der Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt, Ressort Wahlen und Abstimmungen, einzureichen. Diese müssen spätestens bis Montag, 4. Januar 2027, um 09:00 Uhr im Besitz des Ressorts Wahlen und Abstimmungen sein.
Weitere Informationen
Kantonsblattpublikationen:
- Ersatzwahl eines Präsidiums des Zivilgerichts (50%) (für den Rest der Amtsperiode 2022–2027) (Terminierung) (Kantonsblatt vom 17. Oktober 2026)
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ersatzwahl eines Präsidiums des Zivilgerichts (50%) vom 28. Februar 2027 (für den Rest der Amtsperiode 2022–2027) (Kantonsblatt vom 17. Oktober 2026)