Stadtreinigung entsorgt Gewerbeabfälle nur noch soweit es das Gesetz verlangt

Die Stadtreinigung des Tiefbauamtes konzentriert sich bei der Entsorgung künftig auf ihren gesetzlichen Auftrag: die Entsorgung von Siedlungsabfall. Gewerbetreibende, die darüber hinaus Abfälle entsorgen möchten, müssen an private Anbieter gelangen.

Das Tiefbauamt hat den gesetzlichen Auftrag, die Siedlungsabfälle von Haushalten und Gewerbebetrieben abzuholen und zu entsorgen. Darüber hinaus entsorgte das Tiefbauamt bis anhin auch betriebsspezifische Gewerbeabfälle. Dazu gehören zum Beispiel Abfälle in Presscontainern, Altglas, Weissblech, Akten, Elektroschrott, Sonderabfälle, Speisereste, und Altöl von Gastrobetrieben, Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, Universitätsinstituten und weiteren Betrieben.

Das Tiefbauamt wird in den nächsten Monaten nach und nach die Entsorgung dieser Gewerbeabfälle einstellen. Die betroffenen Kunden wurden letzte Woche informiert, dass das Tiefbauamt die entsprechenden Verträge nicht verlängert. „Indem wir uns auf den gesetzlichen Auftrag konzentrieren, fokussieren wir uns auf unseren Grundauftrag und überlassen die Entsorgung der gewerbespezifischen Abfälle dem freien Markt„ sagt Dominik Egli, Leiter Stadtreinigung.

Abfälle von Gewerbebetrieben, die bezüglich Inhalt und Menge Haushaltsabfällen vergleichbar sind, wird das Tiefbauamt weiterhin abholen und entsorgen.

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