Bei der brieflichen Stimmabgabe: Blauer Stimmrechtsausweis muss auch ins Couvert!

Für die Abstimmung vom 19. Mai kommt im Kanton Basel-Stadt ein neuer, zweiteiliger Stimmrechtsausweis zum Einsatz. Da bis zum heutigen Tag mehr Couverts nicht korrekt eingegangen sind als sonst, erfolgt noch einmal der Hinweis, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der blaue Stimmrechtsausweis zusammen mit dem Stimmzettel ins Couvert gesteckt werden muss. Ein Videobeitrag zeigt, wie die korrekte Stimmabgabe funktioniert.

Für die Abstimmung vom 19. Mai 2019 erscheinen die Stimmmunterlagen des Kantons Basel-Stadt in einem neuen Design. Das Couvert gilt nicht mehr wie bisher als Stimmrechtsausweis. Nachdem bisher ca. 2,5 Prozent der eingegangenen Couverts vor allem wegen des fehlenden Stimmrechtsausweises nicht gezählt werden können, weist die Staatskanzlei nochmals darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der blaue Stimmrechtsausweis unbedingt zusammen mit dem Stimmzettel ins Couvert gesteckt werden muss (siehe Illustration). Das Adressfenster mit der Rücksendeadresse muss dabei durch das Couvertfenster sichtbar sein.

Bei der persönlichen Stimmabgabe wird der grüne Abschnitt des Stimmrechtsausweises im Wahllokal abgegeben. Anschliessend wird wie bisher der Stimmzettel in die Urne geworfen.

Die Neuerungen beim Stimmmaterial wurden aufgrund veränderter Anforderungen bei der Verarbeitung der Briefpost notwendig. Die Staatskanzlei hat einen Videobeitrag auf www.bs.ch/bs-tv zur korrekten Handhabung erstellt.

Die briefliche Stimmbeteiligung in der Stadt Basel (ohne Riehen und Bettingen) beträgt aktuell 21,5 Prozent.

nach oben