Finanzkommission stimmt der Rechnung 2018 des Kantons Basel-Stadt einstimmig zu

Die Jahresrechnung 2018 des Kantons Basel-Stadt fällt in allen wesentlichen Punkten besser aus als budgetiert. Das Gesamtergebnis liegt mit CHF 282.8 Mio. um CHF 149.5 Mio. über dem Budget, die Nettoschulden steigen nicht wie budgetiert um CHF 63.1 Mio. an, sondern nehmen um CHF 188.6 Mio. ab. Die Nettoschuldenquote fällt entsprechend von 2.9 auf 2.5 Promille. Auch das zweckgebundene Betriebsergebnis (ZBE) verbleibt mit CHF -2‘709.0 Mio. um CHF 31.4 Mio. unter dem Budget.

Die Finanzkommission nimmt die guten Zahlen erfreut zur Kenntnis und beantragt dem Grossen Rat einstimmig, die Jahresrechnung 2018 des Kantons Basel-Stadt zu genehmigen. Das Gesamtergebnis fällt dank höheren Steuereinnahmen, etwas tieferem Aufwand und einem besseren Finanzergebnis deutlich besser aus als budgetiert. Der Kanton hat seine Investitionen 2018 aus eigenen Mitteln finanziert, die Schulden weiter abgebaut und die Nettoschuldenquote dadurch auf einen Tiefstwert reduziert.

Struktureller Überschuss ermöglicht Umsetzung der Steuervorlage 17

Die Finanzkommission stellt in Übereinstimmung mit der Finanzkontrolle fest, dass die Qualität der Rechnungsführung seit Jahren zunehmend besser wird und die Prüfung der Rechnung zu immer weniger Feststellungen und Empfehlungen führt. Die Abschlüsse der letzten und die Finanzplanung für die kommenden Jahre zeigen zudem, dass der Kanton über einen strukturellen Überschuss in der Grössenordnung von CHF 130-150 Mio. verfügt. Der Regierungsrat weist aus Sicht der Finanzkommission zu Recht darauf hin, dass damit die Ausgangslage für die Umsetzung der beschlossenen Steuervorlage 17 gut ist.

Die Kosten der Sozialhilfe haben 2018 zum ersten Mal seit Jahren abgenommen. Die leichte Reduktion um CHF 12 Mio. dürfte jedoch keine Trendwende darstellen, sind die Sozialkosten doch insgesamt um CHF 17.4 Mio. auf netto CHF 680.1 Mio. gestiegen. Die Finanzkommission erachtet es nach wie vor als sehr wichtig, in diesem Bereich nachhaltige Lösungen zu finden, die sowohl die Zahl der Unterstützungsbedürftigen als auch die durchschnittliche Dauer der Unterstützung reduzieren.

Internes Kontrollsystem, aber noch kein Gesamtrisikomanagement

Auf Anfang 2019 hat der Regierungsrat ein Internes Kontrollsystem (IKS) eingeführt. Dieses soll den ordnungsgemässen Ablauf von Geschäftsprozessen, die Einhaltung der relevanten Gesetze und Normen und die zweckmässige Verwendung der Mittel sicherstellen, das Vermögen des Kantons schützen, Fehler und Unregelmässigkeiten bei der Rechnungsführung verhindern bzw. aufdecken sowie eine ordnungsgemässe Rechnungslegung und verlässliche Berichterstattung gewährleisten. Die Finanzkommission hat sich mit dem IKS auseinandergesetzt und kommt zum Schluss, dass damit das seit der Revision des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) gesetzlich geforderte Risikomanagement bezüglich der Prozesse in einer adäquaten und zielführenden Weise realisiert worden ist.

Während ein umfassendes Risikomanagement die strategischen und operativen Risiken in verschiedenen Bereichen abdeckt, betrifft das IKS nur jene von finanzrelevanten Prozessen. Dass nach wie vor kein Gesamtrisikomanagement vorliegt, erstaunt die Finanzkommission, hält doch der Regierungsrat im Jahresbericht 2018 wie bereits im Jahr zuvor Folgendes fest: „Der Kanton Basel-Stadt ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, deshalb ist es für den Regierungsrat unerlässlich, diese systematisch zu erfassen, zu analysieren und zu bewerten. Im Vordergrund stehen hierbei die finanziellen Auswirkungen der Risiken. Ein übergreifendes Risikomanagement im Kanton Basel-Stadt wird derzeit aufgebaut.“ Die Finanzkommission erachtet es nicht zuletzt angesichts der vom Regierungsrat bestätigten Bedeutung als unerlässlich, baldmöglichst ein Gesamtrisikomanagement einzuführen.

Beschaffungsrecht besser im Griff

Die Einhaltung der komplexen Bestimmungen des Beschaffungsrechts hat in der Vergangenheit vielen Verwaltungseinheiten Mühe bereitet. Die Finanzkommission nimmt deshalb mit Befriedigung zur Kenntnis, dass dieses Thema in den Prüfberichten der Finanzkontrolle immer seltener Anlass zu Beanstandungen gibt. Offensichtlich haben die Anstrengungen des Regierungsrats gegriffen, diesbezügliche Mängel zu beheben.

Ausgelöst durch die Feststellung, dass in den letzten Jahren einzelnen Auftragnehmern in einer departementsübergreifenden Sicht erstaunlich viele Aufträge mit hohen Gesamtsummen zugesprochen worden sind, hat die Finanzkommission die Thematik mit allen Departementen erörtert. Sie hält fest, dass beschaffungsrechtlich die Departemente als massgebende Einheiten gelten, die Bestimmungen des Gesetzes also nicht departementsübergreifend eingehalten werden müssen. Bei bestimmten Produkten oder Produktgruppen kann es sich aber lohnen, Beschaffungen gesamtkantonal anzugehen und dank höheren Volumina von Preis- oder anderen Vorteilen zu profitieren. Die Finanzkommission begrüsst deshalb sehr, dass der Regierungsrat diesbezüglich bereits aktiv geworden ist. Zum aufgegleisten Projekt sind aber noch keine detaillierteren Informationen erhältlich.

Stärkung der Position der Fachstelle für öffentliche Beschaffungen

Schon mehrfach positiv geäussert hat sich die Finanzkommission über die kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen (KFöB). Sie ist überzeugt, dass der Regierungsrat mit der Schaffung dieses internen Kompetenzzentrums den richtigen Weg eingeschlagen hat. Das fachspezifische Wissen der KFöB steht allen Departementen zur Verfügung. Allerdings können diese Empfehlungen der KFöB auch negieren. Die Finanzkommission regt deshalb an zu prüfen, ob die Rolle der KFöB gestärkt werden könnte, indem deren explizite Empfehlungen nur noch über Regierungsratsbeschlüsse übergangen werden dürfen.

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