Infrastruktur im Untergrund: Einführung einer Dokumentationspflicht

Immer mehr Bauten und Anlagen oder grosse Infrastrukturprojekte werden in den Untergrund verlegt. Für die Planung solcher Projekte ist es wichtig zu wissen, welche Hindernisse sich bereits im Untergrund befinden. Daten dazu sind bisher aber nur lückenhaft vorhanden. Neu sollen die entsprechenden Daten systematisch erfasst werden. Dazu unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat eine entsprechende Ergänzung des Bau- und Planungsgesetzes.

Die Datenlage für unterirdische Installationen und Anlagen, wie beispielsweise Anker, Pfähle und ähnliches, ist insbesondere unter Privatparzellen lückenhaft. Mit Ausnahme der Erdwärmesonden kommt oftmals erst während der Bautätigkeit zum Vorschein, was alles unterhalb eines Gebäudes im Erdreich liegt. Diese Datenlücke kann zu Nutzungskollisionen führen. Daher müssen gerade für Planungen von grösseren Infrastrukturprojekten wie Rheintunnel oder Herzstück verlässlichere Grundlagen geschaffen werden.

Künftig sind die Bauherrschaften verpflichtet, neue unterirdische Anlagen, zum Beispiel Anker, Pfähle, Erdwärmesonden, Spundwände oder Sicherungsmassnahmen zu dokumentieren und den zuständigen Behörden im Rahmen der Baugesuche bekannt zu geben. Weil die Bauherrschaften für die Ausführung unterirdischer Anlagen ohnehin Pläne erstellen müssen, entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Die Dokumentationspflicht wird im Bau- und Planungsgesetz verankert und gilt ab Rechtskraft für Neubau- und Umbauvorhaben. Für bereits erstellte unterirdische Anlagen gibt es keine rückwirkende Nachführungspflicht. Für die Erfassung der Daten über unterirdische Nutzungen wird auch kein zusätzliches Verfahren eingeführt. Die Daten werden inskünftig im jeweiligen normalen Baubewilligungsverfahren erfasst. Die Vorlage geht zur Beratung an den Grossen Rat.

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