Fahrplanverfahren - Anhörung zum Fahrplan-Entwurf 2025

Vom 23. Mai bis 9. Juni 2024 wird der Entwurf des Fahrplans 2025 (gültig ab 15. Dezember 2024) im Internet auf www.öv-info.ch publiziert.

Während dieser Frist besteht die Möglichkeit, zu den Entwürfen der einzelnen Fahrplanfelder Stellung nehmen zu können. Diese können Sie über ein Online-Formular auf der erwähnten Webseite erfassen.

Das Fahrplanverfahren hat den Zweck, in den Fahrplanfeldern festgestellte Abweichungen bei den Angaben (vor allem Abfahrten/Ankünften im Minutenbereich) zu justieren. Konzeptionelle Änderungswünsche, insbesondere solche nach zusätzlichen Angeboten, können dagegen nicht berücksichtigt werden. Dies gilt ebenso für Stellungnahmen, die erst nach der vom Bund vorgegebenen Publikationsfrist bei uns eintreffen. Der Kanton prüft zusammen mit den Transportunternehmen die eingegangenen Stellungnahmen bezüglich Machbarkeit und Finanzierbarkeit. Je nach Ergebnis werden die Fahrplan-Entwürfe überarbeitet.

Wir danken Ihnen für die Mitarbeit für einen attraktiven öffentlichen Verkehr in unserer Region.

nach oben