Förderprogramm für die Ladeinfrastruktur von Elektroautos
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektroautos beschlossen. Damit kann der Kanton Basel-Stadt den Ausbau der Ladeinfrastruktur in öffentlich zugänglichen und in privaten Parkierungsanlagen im Rahmen der «Aktion Ladeinfrastruktur» finanziell unterstützen. Förderbeiträge gibt es für Grundinstallationen von Ladeinfrastrukturen. Gesuche können ab 1. Juli 2024 beim Amt für Umwelt und Energie eingereicht werden. Die Aktion ist zeitlich begrenzt und dauert bis Ende 2030.
Der Grosse Rat hatte (vgl. Medienmitteilung vom 12. Juli 2023) am 17. Januar 2024 die rechtlichen Grundlagen für die Förderung von Grundinstallationen von Ladeinfrastrukturen verabschiedet. Mit der nun vom Regierungsrat verabschiedeten Verordnung kann die «Aktion Ladeinfrastruktur» am 1. Juli 2024 starten.
Die «Aktion Ladeinfrastruktur» richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Parkierungsanlagen am Standort Kanton Basel-Stadt, die ihre bereits bestehende oder neu zu erstellende Anlage für das Laden von Elektroautos vorbereiten wollen.
Förderbeiträge gibt es für die Grundinstallation der Ladeinfrastruktur von Parkplätzen in privaten oder staatlichen Parkierungsanlagen mit öffentlichen Zugang, für die Grundinstallation von Parkplätzen in privaten Parkierungsanlagen und die Grundinstallation für Carsharing-Standorte auf öffentlich zugänglichen Parkierungsanlagen. Die Grundinstallation beinhaltet Zuleitungen sowie das Verteil- und Lastmanagementsystem ab Hausanschluss bis zu den Parkplätzen.
Das Förderprogramm wird nach dem Verursacherprinzip finanziert: Beim Strombezug an den Ladestationen wird ein «Zuschlag für die Elektrifizierung des motorisierten Verkehrs» (ZEM) erhoben. Dieser ZEM beträgt 2,5 Rappen/kWh und fällt bei sämtlichen Ladestationen an, deren Bau mit Förderbeiträgen unterstützt worden ist. Um eine starke Verteuerung des Ladevorgangs zu verhindern, wird der Strombezug an diesen Ladestationen von der Lenkungsabgabe befreit.
Damit der Aufbau der Ladeinfrastrukturen möglichst rasch vorangeht, ist das Förderprogramm zeitlich begrenzt: Die «Aktion Ladeinfrastruktur» dauert von Anfang Juli 2024 bis Ende 2030.
Alle Informationen und Details über die «Aktion Ladeinfrastruktur» finden sich auf der Webseite des Amtes für Umwelt und Energie.