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Fundsachen im Fundbüro

Haben Sie einen Gegenstand auf öffentlichem Grund gefunden oder verloren? Auf dieser Seite erfahren Sie, was zu tun ist.

Ich habe etwas verloren. Wie muss ich vorgehen?

Um verlorene oder vergessene Gegenstände wieder finden zu können, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Suche des verlorenen Gegenstands über das Online-Portal EasyFind / Fundservice Schweiz.
  • Telefonische Auskunft im Fundbüro: +41 61 267 70 00
    (Montag bis Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr)
  • persönliche Vorsprache im Fundbüro (Passamt): Lageplan und Öffnungszeiten

Fundbüro 

Im Fundbüro landen Gegenstände, die auf öffentlichem Grund (Allmend) gefunden worden sind. 

Sind Sie über EasyFind / Fundservice Schweiz (Button weiter oben) nicht fündig geworden? Dann hinterlegen Sie bei uns im Fundbüro eine Verlustmeldung. Wir werden Sie umgehend kontaktieren, wenn Ihr Eigentum zu einem späteren Zeitpunkt im Fundbüro abgegeben wird.

Beachten Sie bitte, dass Regenschirme, Mützen und Handschuhe nicht im System erfasst werden. Wir können auch keine telefonischen Auskünfte darüber erteilen. Bitte kommen Sie in diesem Fall im Fundbüro vorbei.

Bei Diebstahl erstatten Sie bitte bei der Polizei eine Anzeige.


Anstaltsfunde

Haben Sie etwas im Zug, in einem Bahnhof, im Theater oder in einem Warenhaus verloren? Fragen Sie bei der entsprechenden Stelle des Betreibers an. Denn für diese Gegenstände bleibt die entsprechende Anstalt verantwortlich. 

Haben Sie etwas im Zug, an einem Bahnhof oder in einem Warenhaus gefunden? Geben Sie ihn bei der entsprechenden Stelle des Betreibers ab. Vom Gesetz her sind Sie verpflichtet, Fundgegenstände an der zuständigen Stelle abzugeben.

Verloren in Tram, Bus oder Bahn

Für alle in Fahrzeugen oder Liegenschaften aller Unternehmen des Öffentlichen Verkehrs (BVB und SBB) verlorenen Gegenstände fragen Sie beim Fundbüro der SBB nach (Telefon +41 848 44 66 88, CHF 0.08/Min.) oder direkt am Schalter am Bahnhof SBB.

Haben Sie einen Gegenstand in der BLT verloren (gelbes Tram oder gelber Bus), so wenden Sie sich bitte direkt an das Fundbüro der BLT (Telefon +41 61 406 11 11). Die Gegenstände bleiben eine Woche im Fundbüro der BLT und werden danach vom Fundservice der SBB übernommen.


Ich habe etwas gefunden. Was mache ich damit?

Haben Sie einen Gegenstand auf der Strasse oder auf öffentlichem Grund (Allmend) gefunden? Dann bringen Sie diesen zum Fundbüro im Spiegelhof oder zum nächsten Polizeiposten. 

Haben Sie etwas im Zug, an einem Bahnhof oder in einem Warenhaus gefunden? Geben Sie diesen bei der entsprechenden Stelle des Betreibers ab. Vom Gesetz her sind Sie verpflichtet, Fundgegenstände an der zuständigen Stelle abzugeben.


Verlust von Pass oder ldentitätskarte

Haben Sie Ihren Ausweis verloren oder wurde er gestohlen? Dann melden Sie dies sofort bei der Polizei. Für einen neuen Ausweis benötigen Sie die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeidienststelle. Die Verlustgebühr beträgt 20 Franken.

Den Verlust eines Ausweises können Sie bei der Polizei oder online per Video-Call anzeigen. Eine Infrastruktur für Verlustanzeigen via Video-Call finden Sie in der Schalterhalle der Bevölkerungsdienste.

Hinweis:

Mit der Verlustanzeige wird Ihr Pass oder Ihre Identitätskarte automatisch ungültig. Selbst wenn Sie den Ausweis wiederfinden, können Sie diesen nicht mehr verwenden. Sie sind verpflichtet, den Ausweis beim Passamt abzugeben.

Auch wenn der Ausweis zum Beispiel im Portemonnaie ist, das im Fundbüro abgegeben wurde, wird er für ungültig erklärt. 


Verlust von Ausländerausweis oder Grenzgängerbewilligung

Wenn Sie den Ausweis verlieren, müssen Sie zuerst eine Verlustanzeige bei der Polizei oder online per Video-Call anzeigen. Eine Infrastruktur für Verlustanzeigen via Video-Call finden Sie in der Schalterhalle der Bevölkerungsdienste. Wenn Sie in Riehen oder Bettingen wohnen, können Sie sich auch an den Polizeiposten in Riehen wenden.

Die Verlustanzeige und eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte schicken Sie danach an:

Migrationsamt Basel-Stadt
Abteilung Bewilligungen
Spiegelgasse 12
4001 Basel

Zustellung des neuen Ausländerausweises nach Verlustmeldung

Nach der Verlustmeldung erstellt Ihnen das Migrationsamt kostenpflichtig einen neuen Ausweis. Der Ausweis wird Ihnen per Einschreiben an Ihre Wohnadresse zugestellt.


Verlustgebühr, Fundgebühr, Finderlohn

Die Höhe der Fundgebühr und gegebenenfalls des Finderlohns hängen vom Wert des gefundenen Gegenstands ab.

Die Verlustanzeige für einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte kostet bei der Polizei pro Ausweis 20 Franken (Verlustgebühr).


Gesetzliche Bestimmungen

Für dieses Thema zuständig

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