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Zivilgericht

Es freut uns sehr, dass Sie sich für ein Volontariat am ZIVILGERICHT DES KANTONS BASEL-STADT interessieren. 

Das Zivilgericht urteilt erstinstanzlich in Zivilsachen. Die am Zivilgericht zu beurteilenden Fälle werden grösstenteils durch das Zivilgesetzbuch und das Obligationenrecht bestimmt. Dazu gehören etwa Eheschutzmassnahmen, Scheidungen, Erbschaften, Kauf-, Miet- und Arbeitsverträge, Werkverträge und Aufträge sowie gesellschafts- und handelsrechtliche Fragestellungen. Zudem überprüft das Zivilgericht die polizeilichen Wegweisungs- und Rückkehrverbotsverfügungen bei häuslicher Gewalt. Schliesslich beurteilt das Zivilgericht Streitigkeiten aus dem Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts, wo das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) den Richter für zuständig erklärt. 

Ein Ausschuss des Zivilgerichts amtet als Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt sowie das Erbschaftsamt. 

Das Zivilgericht tagt als Einzelgericht, als Dreiergericht oder in Fünferbesetzung.

Die Volontariate bei uns dauern vier Monate und starten in allen Monaten ausser März, Juli und November. Um auf die Warteliste aufgenommen zu werden, bitten wir Sie um Einreichung der folgenden Unterlagen:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Bachelor- und ggf. Masterdiplom
  • Notenblätter der juristischen Examina
  • allfällige Arbeitszeugnisse

Ihre Bewerbung richten Sie vorzugsweise per Mail an die folgende Adresse:

Christine Nagel
Leiterin Gerichtssekretariat
christine.nagel@bs.ch

Sollten Sie uns Ihre Bewerbung per Post einreichen wollen, so verwenden Sie dazu bitte die folgende Postadresse:

Kanton Basel-Stadt
Zivilgericht
Bäumleingasse 5
Postfach
4001 Basel

Haben Sie Fragen zum Volontariat? Dann nehmen Sie bitte ebenfalls Kontakt auf mit Christine Nagel.

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