Japankäfer
Der gebietsfremde Japankäfer kann grosse Schäden an Kulturpflanzen und Grünflächen anrichten. Um die Populationen zu bekämpfen, wurden diverse Massnahmen bereits 2024 und 2025 initiiert, die 2026 zum Teil aufgrund erneuter Funde weitergeführt werden.

Japankäfer - Hotline
Melden Sie den Japankäfer-Fund unserer Hotline:
Telefonnummer: +41 61 267 64 00
oder per e-Mail: japankaefer@bs.ch
Schäden und Bedrohung
Der gebietsfremde Japankäfer kann bei uns grosse Schäden an Pflanzen und Grünflächen anrichten. Er ernährt sich von rund 400 Pflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Dazu zählen viele landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden. Oft bleiben nur die Gerippe der Blätter zurück, die Pflanze wird stark geschwächt oder stirbt sogar ab. Die Larven des Käfers schädigen Wiesen und Rasenflächen, indem sie die Graswurzeln fressen. Das führt dazu, dass die Pflanzen absterben und der Rasen braun wird.
Melde- und Bekämpfungspflicht
Der Japankäfer ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig.
Mailing Japankäfer
Aktuellste Informationen über den Japankäfer
In Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden die aktuellsten Informationen über den Japankäfer jeweils in einem Mailing versendet.
Interessierte Personen, die das nächste Mailing erhalten wollen, können ihre Mailadresse an bvdsf@bs.ch melden.
Erkennungsmerkmale

Japankäfer sind nur ca. 1 cm gross und gleichen den einheimischen Mai- und Junikäfern sowie den hiesigen Gartenlaubkäfern. Als besondere Erkennungsmerkmale haben sie auf jeder Seite fünf kleine weisse Haarbüschel und zwei grössere am hinteren Körperende. Ihre Flügel schimmern metallisch kupferfarben, während Kopf und Körper grünlich glänzen.
Weitere Informationen zum Japankäfer
Weitere Informationen zum Japankäfer sowie zum Umgang mit den Bekämpfungsmassnahmen für Landwirtschaftsbetriebe finden Sie hier.
- Merkblatt Japankäfer (Startet einen Download)
- Merkblatt Umgang Massnahmen Landwirtschaft (Startet einen Download)
- Der Japankäfer bei Agroscope
- Der Japankäfer beim Bundesamt für Landwirtschaft BLW
- Der Japankäfer beim Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung
- https://www.blw.admin.ch/de/stopp-japankaefer
Kampagne 2026, Stopp Japankäfer, Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Allgemeinverfügung - Massnahmen
Zonenplan Befallsherd und Allgemeinverfügung
Die Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2025 gilt bis zum ersten Käferfund im 2026. Der Befallsherd und die Pufferzone sowie die Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers werden dann bekannt gegeben.
Fundmeldung bei Japankäfer-Verdacht
Der Japankäfer ist ein gefährlicher Schädling, der grosse Schäden an Pflanzen und Grünflächen anrichtet. Ein Befalls-Verdacht muss unverzüglich gemeldet werden.
Detailbeschreibung
Sie haben einen toten oder lebendigen Japankäfer entdeckt?
Arbeitsschritte
Wenn Sie einen verdächtigen Käfer finden, fangen Sie den Käfer ein, stecken Sie ihn in ein fest verschlossenes Glas oder eine Lebensmitteldose und legen Sie das Gefäss über Nacht ins Gefrierfach. Tun Sie dies auch, wenn der Käfer bereits tot scheint.
Melden Sie den Fund unter Angabe des genauen Fundorts der Japankäfer-Hotline unter der Telefonnummer +41 61 267 64 00.
Rechtliche Grundlagen
Der Japankäfer zählt gemäss Pflanzenschutzverordnung (PSV) des Bundesrates zu den meldepflichtigen Quarantäneorganismen.
Frist
Sofortige Meldepflicht
Erforderliche Angaben
Ihre Kontaktdaten sowie Adresse und Beschreibung des Fundortes