Die Verwaltung auf Social Media
Der Kanton Basel-Stadt und die Mitglieder des Regierungsrates sind auf verschieden Kanälen in den sozialen Medien präsent.
Richtlinien
Die Auftritte des Kantons Basel-Stadt in den sozialen Medien folgen den unten stehenden Richtlinien und Leitfäden.
Die offiziellen Kanäle
Der Kanton Basel-Stadt ist auf folgenden Social Media Plattformen präsent:
Social Media-Netiquette
Der Austausch auf den Kanälen des Kantons Basel-Stadt lebt von einem respektvollen und konstruktiven Miteinander. Diskriminierung und Ausgrenzung – insbesondere gegenüber Minderheiten – werden nicht toleriert.
Inhalte, die entfernt werden
Kommentare oder Beiträge werden gelöscht, wenn sie:
- zu Vergehen, Verbrechen, Hass oder Gewalt aufrufen,
- persönlichkeitsverletzende, ehrverletzende, drohende, diskriminierende oder pornografische Inhalte oder Gewaltdarstellungen enthalten,
- die Gesundheit oder persönliche Sicherheit von Personen gefährden,
- kommerzielle Werbung enthalten,
- offensichtlich maschinell erzeugt sind (Spam),
- keinen Bezug zum Thema haben und mehrfach veröffentlicht werden,
- nachweislich falsch sind, wiederholt verbreitet werden und der Desinformation dienen.
Rechtliche Schritte
Beiträge mit strafrechtlich relevanten Inhalten können den zuständigen Strafbehörden gemeldet werden.
Weitere Informationen
Mehr zum Thema Antirassismus: www.bs.ch/antirassismus
Die Regierungsratsmitglieder auf Social Media
Die Mitglieder des Regierungsrates sind auf folgenden Social Media Plattformen präsent:
Bemerkung zu den Auftritten: Für die Inhalte sind die jeweiligen Regierungsratsmitglieder selbst verantwortlich.