Veränderungen: kritisch prüfen, konstruktiv mitgestalten
NewsJahresbericht 2025 der Kantonalen Schulkonferenz Basel-Stadt: Über die Kantonale Schulkonferenz Basel-Stadt (KSBS) nehmen die Lehr-, Fach- und Leitungspersonen sowie alle in pädagogischer Funktion an baselstädtischen Schulen tätigen Personen ihr schulgesetzlich verankertes Anhörungs- und Mitspracherecht wahr. Der vorliegende Jahresbericht vermittelt eine Übersicht über die wichtigsten KSBS-Aktivitäten im vergangenen Kalenderjahr.

Mitsprache und Mitwirkung sind bei Entscheidungen und Veränderungsprozessen von zentraler Bedeutung. Wer angehört wird und mitbestimmen kann, fühlt sich ernstgenommen. So wird Motivation erhöht und unnötiger Widerstand verringert. Eine Reise, bei der alle sowohl dem Ziel wie auch dem Weg zugestimmt haben, eint, schafft Klarheit und setzt Energien frei, die in ein konstruktives Miteinander einfliessen können – auch wenn unterwegs noch viel Unvorhergesehenes passieren mag. All dies wusste der Basler Gesetzgeber und hat es wohlweislich im Schulgesetz festgehalten.
Arbeitsgruppen, Konsultationen, Konferenzen, Schwerpunkte
Wenn Schulen unter verstärktem Erneuerungsdruck stehen, dann erhöht sich das Reisetempo, verschiebt sich eventuell gar das Reiseziel, entstehen neue Fragen zum besten Reiseweg. Häufig werden Mitsprache und Mitwirkung im Erziehungsdepartement (ED) und an den Schulen dann in Arbeitsgruppen (AG) ausgelagert. Hier gilt es dann, genau hinzuschauen: Braucht es diese AG wirklich? Ist der Auftrag klar? Wie wurden die Mitglieder ausgewählt und von wem wurden sie mandatiert? Stehen die benötigten Ressourcen zur Verfügung? Aus Sicht der KSBS lässt sich im Rückblick auf das Jahr 2025 sagen: Vermehrt arbeiten mandatierte KSBS-Mitglieder in ED-Arbeitsgruppen mit, um Entwicklungsprozesse zu gestalten, unterschiedliche Perspektiven einzubinden, Ziele und Umsetzungsformen zu formulieren. Einige wichtige Arbeitsgruppen: zur Weiterentwicklung der Sekundarschule, zur Überarbeitung der Raumstandards, zum Ausbau der Ferienbetreuung (Tagesstrukturen), zum Schulabsentismus, zum Vorprojekt Bewerten und Beurteilen, zum Grobkonzept SpA-Plus, zur Neukonzeption Edubs-Book.
Die Mitwirkung in diesen Gruppen prägte das KSBS-Jahr 2025 stark. Daneben gab es auch die üblichen KSBS-Arbeiten: Konsultationen, Behördenkontakte und die Zusammenarbeit mit den KSBS-Vertreterinnen und -Vertretern in den monatlichen KSBS-Vorstandssitzungen, in den Konferenzvorständen der Schulstandorte, in den verschiedenen Stufen- oder Schulkonferenzen und mit den Lehr- und Fachpersonen an den Schulen vor Ort. Zusätzlich setzte sich der Leitende Ausschuss (LA) zusammen mit dem KSBS-Vorstand thematische Schwerpunkte für das Schuljahr 2025/26. Besonders hoch gewichtet wurde vom Vorstand der Schwerpunkt «Unterricht und Betreuung – zwei Bereiche, eine Schule»: Was bedeutet dieser Slogan für Schulorganisation und Schulentwicklung? Was sind die Chancen und Gefahren? Weitere Schwerpunkte sind: Gesamtkonferenz (GeKo) weiterentwickeln und stärken, Nachführung der Bildungsgesetzgebung (Konsultation zum neuen Bildungsrahmengesetz und zu den Teilgesetzen), Balance finden zwischen dynamischer Schulentwicklung und genügend Zeit und Ruhe für Unterrichtsentwicklung und Entwicklung einer guten Schulkultur.
Integrative Volksschule und Reorganisation Volksschulleitung
Am 16. Dezember 2024 wurde der KSBS der Entwurf für das «Rahmenkonzept betreffend Umsetzung der Massnahmen zur Verbesserung der integrativen Schule» vorgelegt. Im Konzept ging es um die Rahmenvorgaben (Ressourcen, Personal, Raum, Evaluation) zur Umsetzung der verschiedenen Massnahmen (z.B. Förderklasse, Fördergruppe, Lerninsel, Doppelbesetzungen). Das Papier war an die Schulleitungen gerichtet, aber eine KSBS-Rückmeldung bis Jahresende war von der Volksschulleitung (VSL) erwünscht. Unter Hochdruck wurde die Rückmeldung an der KSBS-Vorstandssitzung vom 18. Dezember besprochen und der VSL am nächsten Tag vorgelegt. Aus KSBS-Sicht lässt sich im Rückblick sagen: Fast alle Rückmeldungen wurden in der definitiven Fassung des Rahmenkonzepts berücksichtigt.
Zu einem geglückten Abschluss kam es bei den Jahreszeugnissen für die 6. Klassen in der Primarschule zu Beginn des Jahres 2025. Endlich kann dieses langjährige und pädagogisch wie schulorganisatorisch gut begründete Anliegen einer grossen Mehrheit der Primarschullehrpersonen umgesetzt werden. Die KSBS wird die Einführung der Jahreszeugnisse und die Auswirkungen auf den Stufenübertritt aufmerksam begleiten und gegen Ende des Schuljahres Rückmeldungen zur erstmaligen Umsetzung sammeln.
Gegen Mitte Jahr wurde die KSBS von einer Reorganisation der Volksschulleitung überrascht. Vorgeschlagen waren die Schaffung einer Co-Leitung und damit einhergehend die Aufhebung der Funktion der stellvertretenden Leitung, zudem die Schaffung einer neuen Fachstelle Qualitätsmanagement und einer Leitung Sonderpädagogik sowie die Erweiterung der Volksschulleitung um folgende Mitglieder: Leitung Sonderpädagogik, Leitung Stab. In einer Blitzkonsultation im Rahmen der Mai-Vorstandssitzung äusserte sich die KSBS wie folgt dazu: Die Einführung einer Co-Leitung ist nachvollziehbar begründet, allerdings steht die KSBS der Einrichtung neuer Fachstellen (hier: Qualitätsmanagement) kritisch bis ablehnend gegenüber, da neue Fachstellen mit ihren eigenen «Bedürfnissen» und Anliegen die Komplexität des Systems Schule erhöhen und es zu einer Umverteilung von Ressourcen und Finanzen innerhalb des ED kommen kann. Diese Umverteilung darf nie zulasten des Bereichs Unterricht oder von unterrichtsnahen Tätigkeiten gehen. Die vorliegenden Unterlagen begründeten aus Sicht der KSBS die Notwendigkeit einer neuen Fachstelle Qualitätsmanagement unzureichend. Eine Verbesserung der Koordination der sonderpädagogischen Angebote wurde hingegen von der KSBS unterstützt.
Weiterentwicklung Sek I, auswärtige Schulanlässe, Schullager
Bereits im Juni 2025 nahm eine breit abgestützte Arbeitsgruppe aus Lehrpersonen, Schulleitungen, Volksschulleitung und Fachstellen ihre Arbeit zur «Weiterentwicklung der Sekundarstufe I» auf. Unter anderem Aufgrund einer Befragung aller Lehr- und Leitungspersonen der Sekundarschule wurden geeignete Vorschläge und Massnahmen erarbeitet. Eine Schwierigkeit dabei war es, den expliziten Auftrag zur Auseinandersetzung mit dem Umgang mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern nicht in den Hintergrund treten zu lassen. Denn das neue Massnahmenpaket zur Entwicklung der integrativen Volksschule hatte die Sek. I bisher weitgehend ausgespart (Ausnahme: Lerninseln als niederschwellige und kurzfristige Time-out-Massnahme). Die Vorschläge der Arbeitsgruppe werden von der Volksschulleitung ausgewertet und den Kollegien im neuen Jahr vorgestellt; auch eine breite KSBS-Konsultation dazu wird stattfinden.
Was kostet Schule? An seiner März-Sitzung diskutierte der KSBS-Vorstand eine Verordnungsänderung bezüglich der Kostenbeteiligung von Erziehungsberechtigten bei auswärtigen Schulanlässen. Bei der geplanten Anpassung handelte es sich um einen Nachvollzug eines Bundesgerichtsurteils aus dem Jahre 2017. Im Kern geht es um den Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Volksschule sowie die Begrenzung der Kostenbeteiligung von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten an auswärtigen Schulanlässen an den Basler Schulen. Die Konsultation konnte jedoch nicht abgeschlossen werden, da die vorgelegte Fassung unvollständig war. Die KSBS wartet seither auf die Weiterführung und die Nachreichung der entsprechenden Unterlagen.
Für Schullager gilt seit 2026 ein neues, vom ED entwickeltes Finanzierungsmodell. Die Festlegung der Anzahl an Lager und deren finanzielle Ausgestaltung liegen nun in der Verantwortung der einzelnen Schule. Schulleitungen werden bei der Koordination und der Organisation sowie der Haushaltung der finanziellen Mittel stark gefordert sein. Diverse Rückmeldungen und Berechnungen des Leitenden Ausschusses zeigen zudem, dass es im Vergleich zu den bisherigen Rahmenbedingungen zu Schwierigkeiten bei der Finanzierung kommt. Mittelfristig braucht es hier zusätzliche Mittel. Kurzfristig müssen fehlende finanzielle Mittel entweder durch gemeinsame Koordination («Verteilen») innerhalb des Schulhauses, Generierung zusätzlicher «offizieller» Mittel – insbesondere J&S-Gelder – oder zusätzlicher «informeller» Mittel («Kuchenverkauf») beschafft werden. Aus Sicht der KSBS erhöht sich dadurch der Aufwand für die Lehr-, Fach- und Leitungspersonen und erschwert die Organisation und Durchführung der Lager unnötig.
Tagesstrukturen: Essen, Ferienbetreuung, Stellenbeschriebe
Die Fachkonferenz Tagesstrukturen hat sich in mehreren Sitzungen intensiv mit dem Thema «Essen» in den Tagesstrukturen beschäftigt. Dabei wurden zentrale Anliegen herausgearbeitet, und in einem Schreiben zuhanden der Fachstelle Tagesstrukturen im ED zusammengetragen und im Juni der Leiterin der Fachstelle übergeben. Zentrale Anliegen und Forderungen darin sind die Anhörung und Mitsprache der Betroffenen bei Submissionsverfahren, die Foodwaste-Problematik sowie mehr Freiheiten bei der Gestaltung von eigenen Essensprojekten am Standort, zum Beispiel interkulturelle Essenswochen («Essen aus der eigenen kulturellen Heimat») oder punktuelles Abweichen von den vorgegebenen Ernährungsvorschriften. So soll das Essensangebot an den Standorten näher an die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler heranrücken und sie sollen die Möglichkeit erhalten, das Angebot vor Ort mitzugestalten. Ferner stellt sich die Frage, inwiefern auch berücksichtigt werden soll, welchen Weg das Essen jeweils zurücklegt und ob dieses nicht wieder stärker vor Ort organisiert werden kann.
Aufgrund eines politischen Vorstosses wird die Ferienbetreuung an den Basler Schulen ausgeweitet. Eine entsprechende Arbeitsgruppe mit vier KSBS-Vertretungen aus Betreuung und Unterricht nahm ihre Arbeit im Juni 2025 auf. Herausfordernde Themen sind dabei die Erarbeitung von Organisationsmodellen und personelle Fragestellungen.
Die Stellenbeschriebe der Tagesstrukturleitung, der Pädagogischen Leitung, der Fachpersonen Betreuung und der Mitarbeitenden der Tagesstrukturen wurden überarbeitet. Die Fachkonferenz der Tagesstrukturen konnte dazu im Herbst 2023 Stellung beziehen. Der Regierungsrat hat die überarbeiteten Stellenbeschriebe nun verabschiedet: Während mit Freude zur Kenntnis genommen wird, dass die beiden Leitungsfunktionen neu eingereiht und um eine Lohnklasse angehoben wurden, verbleiben die Fachpersonen Betreuung und die Mitarbeitenden in der bisherigen Lohnklasse, was nicht den Erwartungen der KSBS entsprach.
Weiterführende Schulen: Studierfähigkeit, Präsenzpflicht, Berufsbildung
Die Konferenzen der fünf Gymnasialstandorte hatten die KSBS mit der Durchführung einer Umfrage zur kantonalen Umsetzung der «basalen fachlichen Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit» in Deutsch und Mathematik beauftragt. An der Umfrage nahmen 31,45 Prozent der Lehr- und Leitungspersonen aus den Basler Gymnasien und der FMS teil. Im Zentrum stand die Frage nach der Sicherstellung der basalen fachlichen Kompetenzen während der Gymnasialschulzeit: Wie sollen sie überprüft und gefördert werden? Auf der Grundlage der Umfrageergebnisse schlug die KSBS eine deutliche Stärkung der Fördermassnahmen und eine Flexibilisierung der Überprüfungsvorgaben vor. Insgesamt soll die Umsetzung deutlich stärker in die Teilautonomie der einzelnen Standorte und ihrer Fachschaften gegeben werden.
Des Weiteren wurden Konsultationen zu zwei Verordnungen bezüglich der Maturitätskurse für Berufstätige (MfB) durchgeführt. Analog zur Regelung an den Gymnasien wurde unter anderem die Einführung einer Präsenzpflicht (mindestens 80 Prozent) als Zulassungsbedingung zu den Abschlussprüfungen gutgeheissen.
Der Kanton Basel-Stadt hat sich zum Ziel gesetzt, die Berufsbildung im Kanton zu stärken und die Berufsschulen attraktiver zu gestalten. Nach der umfassenden Reform der kaufmännischen Grundbildung (KV-Reform) laufen im Moment die Reform der Berufsmaturität und die Reform der Allgemeinen Bildung (ABU). Schullehrpläne und Prüfungskonzepte müssen überarbeitet und angepasst werden. Erste Prüfungen finden bereits 2026 im neuen Modus statt. Blended Learning als neue Unterrichtsform wird in der Berufsmaturitätsabteilung getestet sowie die Digitalisierung des Unterrichts und von Prüfungen bleibt weiterhin ein grosses Thema. Während des Schuljahres wurden die Berufsschulen zu zwei Vorlagen konsultiert: die Anpassung der kantonalen Rechtsgrundlagen an die Revision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität und die Verordnung über die frühe Sprachförderung. Die Anpassungen wurden von den betroffenen Lehrpersonen unterstützt und gutgeheissen.
GeKo 2025: Mustafa Atici, Übergang Schule/Berufsleben
Wegen des Eurovision Song Contest (ESC) musste die GeKo 2025 recht kurzfristig in den Februar vorverschoben werden. Über 3200 Lehr-, Fach- und Leitungspersonen waren am GeKo-Morgen in der St. Jakobshalle, allerdings konnten manche KSBS-Mitglieder nicht an der Veranstaltung teilnehmen, weil sie in die Betreuung der Schülerinnen und Schüler an den Standorten der Primarstufe eingebunden waren. Aufgrund der verkürzten Planungszeit verzichtete die KSBS auf das traditionelle Rahmenprogramm. Zahlreiche Rückmeldungen zeigten allerdings: Das Rahmenprogramm gehört für viele zu einer vielseitigen und attraktiven GeKo und wurde vermisst. Zum ersten Mal sprach der neue Erziehungsdirektor Mustafa Atici zu allen KSBS-Mitgliedern in seinem Departement. In seiner Grundsatzrede betonte er die Bedeutung der Berufsbildung und der Zusammenarbeit. Der Weiterbildungsteil der GeKo stand unter dem Titel: Pfade, Stolpersteine und Sackgassen beim Übergang von der Schule ins Erwerbsleben. Als Hauptrednerin war Sandra Hupka-Brunner eingeladen. Es ging darum, den Bezug zwischen den nationalen Daten aus der sogenannten TREE-Studie und der Situation im Kanton Basel-Stadt herzustellen, wo rekordhohe 15 Prozent der jungen Menschen im Alter von 25 Jahren keinen Lehr- oder Mittelschulabschluss besitzen.
Stellvertretungen, Schulraum
Im Rahmen einer Kurzkonsultation befragte die KSBS stufenübergreifend alle Lehrpersonen und Schulleitungen zu einer vom ED vorgeschlagenen Änderung, welche vorsieht, dass Unterrichtsstellvertretungen von bis zu vier Wochen nur noch zu 85 Prozent vergütet werden sollen. Die Änderung wurde sowohl von Lehrpersonen sehr deutlich wie auch von Schulleitungen deutlich verworfen. Es wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass Stellvertretungen häufig intern durch Teamkolleginnen und Teamkollegen übernommen werden, welche die zu vertretenden Klassen gut kennen und auch alle unterrichtsfernen Tätigkeiten wie Teamabsprachen, Sitzungen, Elternkontakte, Problemgespräche weiterführen. Somit ist eine pauschale 15-Prozent-Kürzung der Vergütung nicht angebracht. Zudem würde so die angespannte Situation bei Stellvertretungen weiter verschärft und kein Beitrag zum angestrebten Abbau von Lektionenguthaben geleistet.
Aus Sicht der KSBS kam seit dem Antrag «Schulraum: Planung, Pädagogik, Partizipation» an der GeKo 2022 einiges ins Rollen – gerade auch in der Zusammenarbeit mit dem ED. Es gibt jährliche «Strategiesitzungen» zwischen KSBS und ED: politische Vorstösse für mehr Schulraum wurden eingereicht, Kollegien können bei Neu- und Umbauten eine eigene Vertretung in die Nutzungsausschüsse von Bauprojekten entsenden, es wurde eine differenzierte Übersicht zu den Kindergärten inklusive Bedarfsprognose und Handlungsplan erstellt, das kantonale Prognosetool zur kleinräumigen Berechnung des Schülerinnen- und Schülerwachstums wird laufend verfeinert, die «Layouts» zur tatsächlichen Raumnutzung an den Basler Schulen wurden erfasst, was über einen Vergleich mit der ursprünglich vorgesehenen Raumnutzung das enorme Ausmass der Umnutzungen sichtbar macht (z.B. Gruppen- und Spezialräume als Unterrichts- oder Klassenzimmer, zunehmende Mischnutzungen), es wurde eine Zehn-Jahres-Planung für die Gymnasien und die FMS vorgelegt, eine Arbeitsgruppe widmet sich der Überarbeitung der Raumstandards.
Aber es gibt noch viel zu tun! Die KSBS erachtet es als notwendig, dass der Planungshorizont des Prognosetools von fünf auf zehn Jahre ausgeweitet wird, um die rund zehnjährigen Planungs- und Bauzeit bei Schulbauten besser auffangen zu können. Zusätzlichen Raumbedarf generieren werden auch die neuen Massnahmen zur integrativen Volksschule (Förderklassen, Fördergruppen, Lerninseln) und der weitere Ausbau der Tagesstrukturen. Zudem ergibt sich weiterer Raumbedarf aus dem Abbau der bisherigen Überbelegungen an den Standorten (insbesondere in der Sekundarschule). Und die räumlichen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Tagesstrukturen müssen vermehrt berücksichtigt werden.
Gemeindeschulen Riehen und Bettingen
Im Geschäftsjahr 2025 hat der Leitende Ausschuss der KSBS wiederum an zwölf Sitzungsterminen in Riehen und Bettingen teilgenommen. Dabei wurden die gemeinsamen Geschäfte mit den verantwortlichen Leitungspersonen der Gemeindeschulen sowie den dortigen Konferenzvorständen besprochen. Inhaltlich ging es dabei primär um den Umgang mit den stark wachsenden Schülerinnen- und Schülerzahlen und der damit eng verbundenen Schulraumstrategie, um den Erhalt der Gesundheit im Lehrberuf, die aktuelle Situation im Schwimmunterricht sowie um die Weiterentwicklung der integrativen Schule. Zudem wurde der regelmässige Austausch über die pädagogischen Entwicklungsschwerpunkte in den sechs angeschlossenen Kollegien im Sinne des «Best Practice»-Austausches wie gewohnt gepflegt.
Text: im Namen des Vorstands und des Leitenden Ausschusses der KSBS Simon Rohner und Mike Bochmann Grob, Präsident und Vizepräsident KSBS