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Entsendungen von Drittstaat-Unternehmen

Sie sind ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat (nicht EU/EFTA) und möchten Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden

Achtung

Klären Sie ab, ob Sie für die Einreise ein Visum benötigen.


Entsendungen bis zu 8 Einsatztagen

Einsätze sind in den ersten 8 Tagen im Kalenderjahr nicht melde- oder bewilligungspflichtig. Die 8 Tage gelten pro Person.

Achtung bei Einsätzen in den Branchen:

  • Bauhaupt- und Baunebengewerbe
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Gastgewerbe (inkl. Hotelgewerbe)
  • Reinigungsgewerbe in Betrieben und Haushalten
  • Überwachungs- und Sicherheitsdienst
  • Reisendengewerbe (Ausnahme: Messen und Zirkusse)
  • Erotikgewerbe

braucht es eine Bewilligung ab dem ersten Tag.


Entsendungen über 8 Tage

Bei Einsätzen von mehr als 8 Tagen braucht es in allen Branchen eine Bewilligung. Bitte nutzen Sie das folgende Formular. Reichen Sie das Gesuch bitte erst ein, wenn Sie es zusammen mit allen verlangten Unterlagen hochladen können. Bitte beachten Sie, dass bei zusätzlichem Aufwand auch höhere Gebühren erhoben werden.


Rechtliche Grundlagen


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Arbeitsbeziehungen

Arbeitsbewilligungen
Telefonische Beratung: 9.00 - 11.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr

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