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Anwohnerparkkarte

Eine Anwohnerparkkarte erlaubt es Ihnen, ohne Zeitbegrenzung in der Blauen Zone innerhalb eines bestimmten Postleitzahlbereichs des Kantons Basel-Stadt zu parkieren.

Anwohnerparkkarte bestellen

Bewohner, die schriftenpolizeilich gemeldet sind, sind berechtigt für einen auf ihren Namen und ihre Adresse eingelösten leichten Motorwagen die Anwohnerparkkarte zu erwerben, sofern das Fahrzeug in dieser Zone seinen Standort hat. Diese ist in der entsprechenden Parkkarten-Zone und/oder einer daran angrenzenden Parkkarten-Zone (Ausnahme 4051) zu lösen. 

Bei den Einwohnerdiensten angemeldete Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sowie vom Ausland zugezogene Personen gelten ebenfalls als «schriftenpolizeilich gemeldete Anwohner» und haben somit als «gleichermassen Betroffene» das selbe Anrecht auf den Bezug einer Anwohnerparkkarte der entsprechenden Parkkarten-Zone und/oder einer daran angrenzenden Parkkarten-Zone.

Ansässige Geschäftsbetriebe sind berechtigt für jeden auf ihren Namen und ihre Adresse in der entsprechenden oder/und einer angrenzenden Parkkarten-Zone eingelösten leichten Motorwagen eine Anwohnerparkkarte zu erwerben, sofern das Fahrzeug in dieser Zone seinen Standort hat. Bei ansässigen oder ausserkantonalen Geschäftsbetrieben mit einem Lenkereintrag im Fahrzeugausweis gilt die im Eintrag genannte Lenkeradresse als Standort des Fahrzeuges. In solch einem Fall wird die Parkkarte auf den Lenker/die Lenkerin persönlich ausgestellt. 

Die Anwohnerparkkarte ist für ein bestimmtes Nummernschild ausgestellt. Nur die Parkkarte erlaubt das zeitlich unbegrenzte Parken in der Blauen Zone.

Gültigkeit

Die Anwohnerparkkarte ist maximal ein Jahr gültig. Sie kann zwischen einem und zwölf Monaten bezogen werden. Für jede Ausstellung einer Parkkarte wird eine Grundgebühr von CHF 20.00 in Rechnung gestellt.

Die Parkkarte wird ab gewünschten Gültigkeitsdatum (ab heute oder zukünftig) direkt nach Abschluss des Onlineformulars ausgestellt. Dies unter den Bedingungen, dass die Voraussetzung zur Erteilung gegeben sind. Die Parkkarte kann erst ab Eingang der Gültigkeitsbestätigung oder nach Aufschalten auf der App ParkSmart Basel genutzt werden.

Sie erhalten von der Motorfahrzeugkontrolle die Bestätigung der Gültigkeit und des Gültigskeitbereichs Ihrer Parkkarte per Mail. Liegt der Motorfahrzeugkontrolle keine E-Mailadresse vor, erhalten Sie die Bestätigung via A-Post.

Gebühren

Die Anwohnerparkkarte kann sowohl für ein Jahr als auch monatsweise bestellt werden. Dabei fallen die nachfolgend aufgelisteten Gebühren an.

Gebühren für Anwohnerparkkarte mit Gültigkeit ab 1. Januar 2027

Mit BS-Kontrollschild (Fahrzeuge von in Basel gemeldeten Personen sowie ansässige Geschäftsbetriebe)
im Monat
im Jahr
Kleine Fahrzeuge (bis 3'899 mm)
CHF 30.— 
CHF 360.—
Mittlere Fahrzeuge (ab 3’900 bis 4'900 mm) 
CHF 45.- 
CHF 540.—
Grosse Fahrzeuge (ab 4'901 mm)
CHF 60.—
CHF 720.—
Für Fahrzeuge von Wochenaufenthaltern, Anwohnern mit noch ausländischer Zulassung etc.
im Monat
im Jahr
Kleine Fahrzeuge (bis 3'899 mm)
CHF 50.—
CHF 600.—
Mittlere Fahrzeuge (ab 3’900 bis 4'900 mm) 
CHF 65.-
CHF 780.—
Grosse Fahrzeuge (ab 4'901 mm)
CHF 80.—
CHF 960.—

Für jede neue Anwohnerparkkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.– erhoben, diese ist in der obgenannten Berechnung nicht inbegriffen.

Sollte Ihr Fahrzeug eine Längenangabe «von bis» enthalten, gilt der Minimalwert. Bei einem Wechselschild ist grundsätzlich die Fahrzeuglänge des längeren Fahrzeuges massgebend (bis zur Ausserverkehrsetzung). 

Anbringen der Parkkarte

Die Parkkarte ist digital - es ist keine Parkkarte hinter der Frontscheibe zu hinterlegen.

Verlust der Parkkarte

Ihre Anwohnerparkkarte ist digital hinterlegt. Sie können die gültige Parkberechtigung jederzeit in der App ParkSmart Basel einsehen. Ist die Parkkarte dort aufgeführt, müssen Sie bei Verlust einer bisherigen physischen Karte nichts unternehmen.

Mutation der Parkkarte

Für Änderungen an Ihrer bestehenden Anwohnerparkkarte füllen Sie bitte das entsprechende PDF-Formular vollständig aus und reichen es per E-Mail an fahrzeuge@jsd.bs.ch ein.

Nach Eingang des Formulars wird Ihr Antrag geprüft. Sofern die Voraussetzungen für die Mutation erfüllt sind, erhalten Sie von der Motorfahrzeugkontrolle eine Bestätigung per E-Mail. Ist bei der Motorfahrzeugkontrolle keine E-Mail-Adresse hinterlegt, erfolgt die Bestätigung per A-Post.

Sobald Sie die Bestätigung erhalten haben und die aktualisierte Parkkarte in der App «ParkSmart Basel» ersichtlich ist, können Sie diese für die neue Zone bzw. das neue Kontrollschild nutzen.

Rückgabe der Parkkarte

Ab Stornierungsdatum gemäss eingereichtem Gesuch ist die Parkkarte nicht mehr gültig.
Verfügen Sie noch über eine physische Anwohnerparkkarte, ist diese nicht mehr einzureichen. Die strafrechtliche Verfolgung der Weiterverwendung von elektronisch annullierten, nicht zurückgegebenen physischen Parkkarten bleibt vorbehalten.

Bei Rückgabe der Parkkarte vor Ablauf der Gültigkeit wird die Nutzungsgebühr für ganze, nicht beanspruchte Monate abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.— Franken zurückerstattet. Massgebend für die Berechnung ist das Rückgabedatum der Parkkarte.

Für die Rückgabe Ihrer Anwohnerparkkarte reichen Sie bitte folgenden Antrag ein: 

Parkkarte für Ersatzfahrzeug

Sollten Sie das Fahrzeug, für welches eine Anwohnerparkkarte ausgestellt ist, infolge Reparatur oder Servicearbeiten nicht nutzen können, können Sie die Karte für maximal 10 Tage auf ein Ersatzfahrzeug übertragen.

Die Ersatzparkkarte ist physisch gut sichtbar hinter der Frontscheibe zu hinterlegen und gilt im gleichen Umfang wie die Originalbewilligung. Die Ersatzparkkarte hat erst Ihre Gültigkeit sobald die Motorfahrzeugkontrolle Ihnen die entsprechende Bewilligung zugesandt hat und Sie diese hinter der Frontscheibe hinterlegt haben. 

Benutzungsbestimmungen

  • Die Bewilligung gilt nur für die bewilligte Zone (Postleitzahl-Kreis)
  • Die Bewilligung berechtigt, das auf der Parkkarte mit der Kontrollschildnummer bezeichnete Fahrzeug innerhalb der hierfür speziell signalisierten Zone (Zusatztafel  «Mit Anwohnerparkkarte [PLZ] unbeschränkt» oder «Mit Parkkarte [PLZ] unbeschränkt») zeitlich unbeschränkt stehen zu lassen. Die Parkierbewilligung gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
  • Zeitweilige Parkierbeschränkungen (z.B. wegen Bauarbeiten) sowie das über Nacht auf Allmend geltende Parkverbot für Motorfahrzeuge mit mehr als 1200 kg Nutzlast (gemäss § 10 Abs. 3 StVo) sind zu befolgen.
  • Es ist keine Hinterlegung der Parkkarte notwendig. Die Gültigkeit der Parkkarte kann über die ParkSmart Basel-App geprüft werden.
  • Die Bewilligung ist gültig für die bewilligte Dauer.Bestehen die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung nicht mehr (z.B. Wegzug), wird die Bewilligung ungültig. Es ist bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt ein Antrag für eine Mutation oder gegebenenfalls Rückgabe einzureichen.
  • Bei Rückgabe der Parkkarte wird die Nutzungsgebühr für ganze, nicht beanspruchte Monate, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 20, zurückerstattet. Massgebend für die Berechnung ist das Antragsdatum zur Rückgabe der Parkkarte. 
  • Wird die Parkkarte missbräuchlich verwendet, so wird sie entzogen. Strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.

Kontakt

Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular. 

Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Motorfahrzeugkontrolle

Öffnungszeiten

Neue Telefonöffnungszeiten:
Montag bis Freitag 09:00 - 11:00 und 14:00 - 16:00 Uhr


Neue Schalteröffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

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