Ärztinnen- und Ärzteparkkarte
Zum Bezug von Ärztinnen- und Ärzteparkkarten berechtigt sind praktizierende Ärztinnen und Ärzte, die regelmässig Pikettdienste oder Hausbesuche bei im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Patientinnen oder Patienten vornehmen.
Ärztinnen- und Ärzteparkkarte beantragen
Die Ärztinnen- und Ärzteparkkarte gilt nur für ein auf den Namen und die Adresse der Ärztin oder des Arztes bzw. auf die Praxis eingelöstes Fahrzeug und darf nur von der Ärztin oder dem Arzt im Pikettdienst oder während des Hausbesuches am Einsatzort verwendet werden.
Der Gültigkeitsbeginn (Kalendertag) kann frei gewählt werden. Die Bearbeitungszeit und der Erhalt der Parkkarte betragen etwa 3 bis 5 Arbeitstage.
Parkmöglichkeit mit der Ärztinnen- und Ärzteparkkarte
Während des Pikettdienstes sowie für die Dauer eines Patientinnen- oder Patientenbesuches ausserhalb der eigenen Arztpraxis ist das Parkieren mit einer Ärztinnen- und Ärzteparkkarte im ganzen Kantonsgebiet wie folgt erlaubt, wobei der Beginn der Parkzeit in allen Fällen mit der Parkscheibe anzuzeigen ist:
- in allen blauen Zonen für maximal zwei Stunden
- auf gebührenfreien signalisierten oder markierten Parkflächen, welche ein Parkieren von 90 Minuten und länger zulassen, für maximal zwei Stunden
- auf Parkflächen für das Parkieren gegen Gebühr, welche ein Parkieren von 90 Minuten und länger zulassen, für maximal zwei Stunden
- in Parkverbotszonen, in denen das Parkieren nicht aufgrund bundesrechtlicher Vorschriften verboten ist, für maximal eine Stunde.
Gültigkeit
Die Ärztinnen- und Ärzteparkkarte ist maximal ein Jahr gültig. Sie kann zwischen einem und zwölf Monaten bezogen werden. Für jede Ausstellung einer Parkkarte wird eine Grundgebühr von CHF 20.00 in Rechnung gestellt.
Nach Einreichen des ausgefüllten Formulars via E-Mail, wird Ihr Antrag geprüft. Die Karte wird nicht rückwirkend ausgestellt.
Die Parkkarte kann erst ab Eingang der Gültigkeitsbestätigung oder nach Aufschalten auf der App ParkSmart Basel genutzt werden. Sie erhalten von der Motorfahrzeugkontrolle die Bestätigung der Gültigkeit und des Gültigkeitbereichs Ihrer Parkkarte per Mail. Liegt der Motorfahrzeugkontrolle keine E-Mailadresse vor, erhalten Sie die Bestätigung via A-Post.
Gebühren
Die Ärztinnen- und Ärzteparkkarte kann sowohl für ein Jahr als auch monatlich bezogen werden.
Jahresgebühr
Die Jahresgebühr beträgt Fr. 200.–.
Monatsgebühr
Die Monatsgebühr beträgt
- Fr. 35.– für den ersten Monat*
- Fr. 15.– für jeden Folgemonat
Für jede neu ausgestellte Ärztinnen- und Ärzteparkkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von 20.– Franken erhoben.
Anbringen der Parkkarte
Die Parkkarte ist digital - es ist keine Parkkarte hinter der Frontscheibe zu hinterlegen.
Verlust der Parkkarte
Ihre Ärztinnen- und Ärzteparkkarte ist digital hinterlegt. Sie können die gültige Parkberechtigung jederzeit in der App ParkSmart Basel einsehen. Ist die Parkkarte dort aufgeführt, müssen Sie bei Verlust einer bisherigen physischen Karte nichts unternehmen.
Mutation der Parkkarte
Für Änderungen an Ihrer bestehenden Ärztinnen- und Ärzteparkkarte füllen Sie bitte das entsprechende PDF-Formular vollständig aus und reichen es per E-Mail an fahrzeuge@jsd.bs.ch ein.
Nach Eingang des Formulars wird Ihr Antrag geprüft. Sofern die Voraussetzungen für die Mutation erfüllt sind, erhalten Sie von der Motorfahrzeugkontrolle eine Bestätigung per E-Mail. Ist bei der Motorfahrzeugkontrolle keine E-Mail-Adresse hinterlegt, erfolgt die Bestätigung per A-Post.
Sobald Sie die Bestätigung erhalten haben und die aktualisierte Parkkarte in der App ParkSmart Basel ersichtlich ist, können Sie diese für die neue Zone bzw. das neue Kontrollschild nutzen.
Rückgabe der Parkkarte
Ab Stornierungsdatum gemäss eingereichtem Gesuch ist die Parkkarte nicht mehr gültig.
Verfügen Sie noch über eine physische Ärztinnen- und Ärzteparkkarte, ist diese nicht mehr einzureichen. Die strafrechtliche Verfolgung der Weiterverwendung von elektronisch annullierten, nicht zurückgegebenen physischen Parkkarten bleibt vorbehalten.
Bei Rückgabe der Parkkarte vor Ablauf der Gültigkeit wird die Nutzungsgebühr für ganze, nicht beanspruchte Monate abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.— Franken zurückerstattet. Massgebend für die Berechnung ist das Rückgabedatum der Parkkarte.
Für die Rückgabe Ihrer Ärztinnen- und Ärzteparkkarte reichen Sie bitte folgenden Antrag vollständig aus und senden Sie es per E-Mail an fahrzeuge@jsd.bs.ch ein:
Benutzungsbestimmungen
Während des Pikettdienstes sowie für die Dauer eines Patientinnen- oder Patientenbesuches ausserhalb der eigenen ärztlichen Praxis ist das Parkieren mit Ärztinnen- und Ärzteparkkarten im ganzen Kantonsgebiet wie folgt erlaubt, wobei der Beginn der Parkzeit in allen Fällen mit der Parkscheibe anzuzeigen ist:
a) in allen blauen Zonen für maximal zwei Stunden;
b) auf gebührenfreien signalisierten oder markierten Parkplätzen, welche ein Parkieren von 90 Minuten und länger zulassen, für maximal zwei Stunden;
c) auf Parkplätzen für das Parkieren gegen Gebühr, welche ein Parkieren von 90 Minuten und länger zulassen, für maximal zwei Stunden;
d) in Parkverbotszonen, in denen das Parkieren nicht aufgrund bundesrechtlicher Vorschriften verboten ist, für maximal eine Stunde.
- Das Fahrzeug darf weder im Halteverbot noch verkehrsbehindernd bzw. -gefährdend parkiert werden (vgl. Art. 19 Abs. 2-4 VRV).
- Das Parkieren auf dem Trottoir ist generell untersagt, sofern es Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen.
- Temporär signalisierte Parkierungsbeschränkungen (z.B. wegen Bauarbeiten usw.) sind zu befolgen.
- Die Ärztinnen- und Ärzteparkkarte gilt nicht auf speziell beschrifteten Parkverbotsfeldern (z.B. «Taxi», «Polizei», «BVB», «Altersheim», «Hotel» etc.).
- Die Ärztinnen- und Ärzteparkkarte ist in der Kernzone der Basler Innenstadt nur während den signaliserten Güterumschlagzeiten (05.00 – 11.00 Uhr) gültig.
- Die Parkregelung auf privat bewirtschafteten Parkflächen (richterliche Verbote, Parkhäuser, Einstellhallen usw.) ist einzuhalten.
- Die Bewilligung ist gültig für die bewilligte Dauer.
- Es ist keine Hinterlegung der Parkkarte notwendig. Die Gültigkeit der Parkkarte kann über die ParkSmart Basel App geprüft werden.
- Die Bewilligung ist persönlich und nicht übertragbar.
- Bestehen die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung nicht mehr, wird die Bewilligung ungültig. Es ist bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt ein Antrag für die Rückgabe einzureichen.
- Bei Rückgabe der Parkkarte wird die Nutzungsgebühr für ganze, nicht beanspruchte Monate, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 20, zurückerstattet. Massgebend für die Berechnung ist das Antragsdatum zur Rückgabe der Parkkarte.
- Wird die Parkkarte missbräuchlich verwendet, so wird sie entzogen. Strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
Kontakt
Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular.
Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.
Motorfahrzeugkontrolle
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Montag bis Freitag 09:00 - 11:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
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Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Porträt
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