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Ausbildungsbeiträge Pflege

Absolvieren Sie seit Herbst 2024 eine Pflegeausbildung an einer Höheren Fachschule oder einer Fachhochschule und benötigen finanzielle Unterstützung? Auf dieser Seite erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Ausbildungsbeiträge Pflege haben und wie Sie diese beantragen.

Bunte Collage von Pflegekräften mit Text über Ausbildung und Pflege.

Was sind Ausbildungsbeiträge Pflege?

Im November 2021 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» angenommen. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft setzen den Verfassungsartikel Pflege (gemäss Art. 117 b Bundesverfassung) gemeinsam um.  

Die Umsetzung erfolgt in zwei Etappen. Die erste umfasst eine Ausbildungsoffensive, die zweite die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Das haben Bundesrat und Parlament so entschieden. 

Die Ausbildungsoffensive beginnt im Herbst 2024 und ist auf 8 Jahre begrenzt. Es werden sowohl Gelder des Bundes als auch der Kantone verwendet. Die Ausbildungsoffensive setzt auf 3 Ebenen an:

  • individuelle Unterstützung für Studierende (Ausbildungsbeiträge)
  • Förderung der praktischen Ausbildung in Betrieben 
  • Beiträge an Höhere Fachschulen

Die individuelle Unterstützung für Studierende in Form von Ausbildungsbeiträgen dient der Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung in den Bereichen HF oder FH Pflege. Für die Vergabe der Ausbildungsbeiträge spielen die Kriterien Alter und Berufserfahrung eine Rolle, zudem werden Beiträge an Studierende mit Kindern vergeben. Dank der Beiträge können Personen eine Pflegeausbildung absolvieren, die aufgrund des tiefen Ausbildungslohns eine solche nicht in Erwägung ziehen würden. Der Fokus liegt auf Personen mit Berufserfahrung im Bereich Pflege/Betreuung, auf Quereinsteigenden aus anderen Bereichen sowie auf Personen mit Betreuungs- und Unterhaltspflichten.

Habe ich Anspruch auf Ausbildungsbeiträge Pflege?

Einen Rechtsanspruch auf Ausbildungsbeiträge Pflege der Kantone Basel-Stadt oder Basel-Landschaft haben Sie, wenn Sie eine anerkannte Ausbildung absolvieren und wenn Sie

bei Beginn des Ausbildungsjahres

  • entweder in den Kantonen Basel-Stadt oder Basel-Landschaft wohnhaft sind 
  • oder über eine Grenzgängerbewilligung der Kantone Basel-Stadt oder Basel-Landschaft verfügen 

und wenn Sie zu Beginn der Ausbildung

  • entweder mindestens 25 Jahre alt sind
  • oder bereits eine Berufslehre abgeschlossen haben und seither mindestens 2 Jahre finanziell unabhängig waren
  • oder elterliche Betreuungs- oder Unterhaltspflichten ausüben 

Anerkannte Ausbildungen

Wenn Sie eine der folgenden Ausbildungen ab Herbstsemester 2024 beginnen, können Sie Ausbildungsbeiträge Pflege beziehen:

  • Pflege HF (Vollzeit und Teilzeit)
  • Bachelorstudium Pflege FH (Vollzeit und Teilzeit)

Ein berufsbegleitendes Bachelorstudium Pflege FH ist nicht beitragsberechtigt.

Für Ausbildungen mit Ausbildungsbeginn vor Herbstsemester 2024 können keine Ausbildungsbeiträge Pflege zugesprochen werden. Vielleicht haben Sie aber Anspruch auf Stipendien oder können Beiträge von privaten Stiftungen erhalten. Hier finden Sie die Links auf die zuständigen Stellen im Kanton BS und im Kanton BL:

Wie beantrage ich Ausbildungsbeiträge Pflege?

Ausbildungsbeiträge Pflege beantragen Sie in zwei Schritten.

  1. Füllen Sie das Online-Formular frühestens 5 Monate vor Ausbildungsbeginn aus.
  2. Wenn Sie die oben beschriebenen Anspruchskriterien erfüllen, mailt Ihnen die Stelle Ausbildungsbeiträge Pflege das Antragsformular. Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie die gewünschten Unterlagen unterschrieben zurück.

Den Entscheid des Amts für Ausbildungsbeiträge beider Basel erhalten Sie in der Regel innerhalb von 3 Wochen, frühestens jedoch 3 Monate vor Ausbildungsbeginn.

Beachten Sie die Einreichungsfristen für das Online-Formular:

  • Für Ausbildungen mit Beginn im Herbstsemester bis spätestens 31. Oktober
  • Für Ausbildungen mit Beginn im Frühjahrssemester bis spätestens 30. April

Ausbildungsbeiträge Pflege erhalten Sie für ein Ausbildungsjahr. Für jedes Folgejahr müssen Sie einen Folgeantrag stellen. Die Stelle Ausbildungsbeiträge Pflege informiert Sie rechtzeitig per E-Mail über das Vorgehen.

Wie werden Ausbildungsbeiträge Pflege berechnet?

Die Berechnung von Ausbildungsbeiträgen Pflege erfolgt gemäss den gesetzlichen Vorgaben.

Es gelten folgende Ansätze:

  • Vollzeitausbildungen: 24'000 Franken pro Ausbildungsjahr
  • Teilzeitausbildungen: 18'000 Franken pro Ausbildungsjahr
  • zuzüglich 10'000 Franken pro Ausbildungsjahr für jedes Kind, für welches Sie betreuungs- oder unterstützungspflichtig sind

Von diesen Pauschalen werden Renten und Ergänzungsleistungen abgezogen.

Die Beiträge werden in monatlichen Raten ausbezahlt.

Wer ein Vermögen von über 500'000 Franken besitzt, hat kein Anrecht auf Ausbildungsbeiträge Pflege.

Beitragsrahmen

Wenn die berechneten Jahresbeiträge tiefer ausfallen als 500 Franken, werden sie nicht ausbezahlt.

Fragen und Antworten

Ist der Kanton Basel-Stadt oder der Kanton Basel-Landschaft für Ihr Stipendiengesuch zuständig? Und was passiert, wenn Sie Ihre Ausbildung abbrechen? Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu Ausbildungsbeiträge Pflege.

Gesetzliche Grundlagen

Kanton Basel-Stadt

Kanton Basel-Landschaft

 

Kontakt

Bei Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich bei uns. Wir unterstützen Sie mit persönlicher Beratung.

Ausbildungsbeiträge Pflege beider Basel

c/o Amt für Ausbildungsbeiträge, Léonie Laukemann

Für dieses Thema zuständig

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