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Mietzinserleichterungen für technologieorientierte Startups

Erfahren Sie mehr zum Programm und unter welchen Voraussetzungen Ihr Unternehmen einen Antrag auf Mietzinserleichterungen einreichen kann.

Die Entstehung und die erfolgreiche Entwicklung von Startups spielen eine bedeutsame Rolle für die Innovationsfähigkeit des Standorts Basel. Insbesondere in städtischen Gebieten können hohe Mieten und begrenzte Platzverhältnisse dazu führen, dass Startups ihr Innovationspotenzial nicht vollständig ausschöpfen können. Um diesem Problem entgegenzuwirken, bietet der Kanton Basel-Stadt seit 2004 Startups mit speziellen Anforderungen an ihre Mietflächen das Instrument der Mietzinserleichterungen (MZE) an.

Mit der Genehmigung des Ratschlags «Stärkung der Innovationsförderung Basel-Stadt 2023/24 bis 2030» hat der Regierungsrat die finanzielle Basis für eine Verlängerung und inhaltliche Weiterentwicklung des MZE-Programms sowie acht weiteren Innovationsförderprogrammen gelegt.

Neues Konzept

Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU)  unterstützt nach klar definierten Kriterien technologieorientierte Startups in den drei strategischen Innovationsfeldern des Kantons Basel-Stadt:

  • Innovation in Life Sciences
  • Digitale Innovation
  • Nachhaltige Wirtschaft

Mit dem neuen Konzept können Startups ab 2024 während drei Jahren MZE von maximal 50% der Netto-Mietkosten mit einem Kostendach von 30'000 Franken pro Unternehmen und Jahr beantragen.

Bedingungen für den Erhalt von Mietzinserleichterungen

  • Unternehmen mit spezifischen Anforderungen an Mietflächen (insbesondere Labors, Reinräume, Flächen für Pilotproduktionen oder Hochtechnologieproduktion, spezifische, grossflächige IT- bzw. Serverräumlichkeiten).
  • Das Unternehmen muss einem der folgenden strategischen Innovationsfelder zuzuordnen sein: «Innovation in Life Sciences», «Digitale Innovation» oder «Nachhaltige Wirtschaft».
  • Das Unternehmen ist verpflichtet, seinen Sitz und seine tatsächliche Verwaltung im Kanton Basel-Stadt zu haben (Handelsregistereintrag). Die massgebliche wirtschaftliche Aktivität muss auf Kantonsgebiet liegen. 
  • Das Unternehmen ist gemäss Handelsregistereintrag des Kantons Basel-Stadt nicht länger als fünf Jahre im Kanton Basel-Stadt domiziliert.
  • Beiträge werden nur auf Basis von unterschriebenen Mietverträgen ausgerichtet.
  • Nimmt ein Unternehmen gleichzeitig eine andere immobilienbezogene Förderung des Kantons in Anspruch, so reduziert sich der Anspruch auf MZE um 25%.
  • Es besteht nach der letzten Auszahlung einer MZE eine ununterbrochene Verweildauerpflicht von mindestens zwei Jahren (24 Monate) im Kanton Basel-Stadt, ansonsten müssen erhaltene Beträge an den Kanton zurückerstattet werden.

Folgende Unternehmen/Flächen werden nicht unterstützt:

  • Steuerbefreite Unternehmen sind vom Programm ausgeschlossen
  • Flächen ausserhalb des Kantons Basel-Stadt werden nicht unterstützt

Einreichen von Anträgen

Beiträge können ab Folgemonat der Antragstellung rückwirkend gesprochen werden. Mietzinserleichterungen können Sie wie folgt beantragen:

  • Registrieren Sie sich mit einem AGOV-Konto im ePortal.
  • Füllen Sie das elektronische Antragsformular für Mietzinserleichterungen aus.
  • Hinweis: Sie können den Antrag jederzeit zwischenspeichern und ihn zu einem späteren Zeitpunkt weiter ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass Dokumente nicht gespeichert werden können. Wir empfehlen Ihnen, sämtliche Dokumente vorzubereiten und erst dann hochzuladen, wenn Sie den Antrag absenden.

Folgende Dokumente sollten Sie vorbereiten:

  • Businessplan inkl. Finanzplanung und Darlegung der geplanten Anzahl Arbeitsplätzen sowie der geplanten Investitionen im Kanton Basel-Stadt in den nächsten drei bis fünf Jahren (max. 10 Seiten).
  • Bilanz und Erfolgsrechnung des letzten ganzen Geschäftsjahres (falls vorhanden) inklusive Bericht der Revisionsstelle
  • Kopie des bestehenden Mietvertrags (Entwurf, wenn noch in Verhandlung) oder unterschriebene Version.
  • Zusammenfassung zum Zweck/Ziel des Unternehmens (für Nicht-Fachleute verständlich) mit max. 1'500 Zeichen (auf Deutsch).

Informationen zum AGOV-Konto

  • Ein AGOV-Konto dient zur Authentifizierung (Schweizer Authentifizierungsdienst für Behörden) und kann nur von Privatpersonen erstellt werden.
  • Wenn Sie als Privatperson mehrere Konten im ePortal benötigen, müssen Sie entsprechend oft ein AGOV-Konto erstellen - jeweils mit einer anderen E-Mail-Adresse.
  • Wenn Sie sich mit Ihrem AGOV-Konto das erste Mal bei einer Anwendung des Kanton Basel-Stadt anmelden, wird automatisch auch ein basel-städtisches eKonto im ePortal angelegt. Das AGOV-Konto und das eKonto sind direkt miteinander verknüpft.
  • In den Kontoeinstellungen im ePortal können Sie Ihre Organisation registrieren und anderen Privatpersonen eine Zugriffsberechtigung gewähren.
  • In den Kontoeinstellungen können Sie Kontoberechtigungen vergeben und somit Mitarbeitenden oder Mitgliedern Ihrer Organisation Zugriff auf das Organisationskonto erteilen. Wichtig ist, dass die Personen ein AGOV-Konto besitzen und dass Sie die E-Mail-Adressen dieser AGOV-Konten kennen.
Weitere Informationen zu AGOV AGOV Supportformular

Alternativ können Sie sich an die AGOV Hotline unter der Nummer +41 61 267 31 31 wenden. Diese ist zu den folgenden Zeiten erreichbar: Montag - Freitag 8.00 - 20.00 Uhr; Samstag 8.00 - 12.00 Uhr

Beurteilung von Anträgen

Die Koordination und Evaluation von Förderanträgen liegt beim WSU. Die Beurteilung findet durch Mitarbeitende der Abteilungen Unternehmenspflege und Innovationsförderung des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) statt. Die Antragstellenden müssen zudem neu – neben dem formellen Antrag – im Rahmen eines vorgängigen persönlichen Gesprächs einem oder einer Mitarbeitenden des AWA das Unternehmen vorstellen und deren Entwicklungspotenzial überzeugend darlegen.

Über die einzelne Förderung entscheidet das WSU. Bei einer Förderung wird mit dem Unternehmen ein Vertrag abgeschlossen, in dem die Leistungen des Kantons und die Verpflichtungen des Unternehmens festgehalten werden. In diesem Vertrag verpflichtet sich das Unternehmen neu zu einer Verweildauerpflicht im Kanton Basel-Stadt von mindestens zwei Jahren nach Ende der Förderung und zu einer Reportingpflicht bis zum Ende der Verweildauerpflicht. Der Vertrag wird elektronisch signiert.

Kontakt

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich an 061 267 66 99. Falls Sie bereits Teilnehmer oder Teilnehmerin des laufenden Programms sind, wenden Sie sich bitte per E-Mail (mze@bs.ch) direkt an uns.

Für dieses Thema zuständig

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Contact

Julian Kamasa
Leiter Abteilung Unterehmenspflege a.i. / Verantwortlicher Wirtschaftsflächen