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Leitsätze Siedlung

Siedlungsgebiet

s1 Die Siedlungsentwicklung, ausgerichtet insbesondere auf den öffentlichen Verkehr, ist auf die trinationale Zentrenstruktur sowie auf die Verkehrsnetze mit ihren Kapazitäten abzustimmen.

s2 Erneuerungen und Veränderungen des Siedlungsraumes erfolgen insbesondere unter Beachtung optimaler baulicher Dichten, einer ausgewogenen Sozialstruktur sowie Anforderungen zum Klimaschutz und zu Anpassungen an den Klimawandel sowie Förderung der Biodiversität.

s3 Der Anteil an preisgünstigem Wohnraum soll gesamtkantonal bis 2050 bei mindestens 25% liegen.

s4 Soweit möglich und städtebaulich sinnvoll sind Stadt und umliegende Gemeinden als voneinander abgegrenzte Siedlungskörper erkennbar zu halten; siedlungsgliedernde Freiräume sollen neben ihrer Funktion für Landwirtschaft, ökologische Vernetzung und nächtlicher Kaltluftzufuhr, die Naherholung unterstützen.

s5 Die Entwicklung der Gemeinden Bettingen und Riehen sowie der Stadtteile Basels hat unter Berücksichtigung des historischen Charakters und hinsichtlich der Stärkung der eigenen Identität zu erfolgen.

s6 Bebauung und Freiraum müssen unter Beachtung historischer Gefüge hohe urbane und landschaftliche Ansprüche erfüllen.

s7 Die Nutzungen des Rheinraums sind unter Beachtung seiner gesamtstädtischen Bedeutung zu fördern; die Konflikte sind zu entschärfen.

s8 Das Freiraum- und Grünflächenangebot ist unter Be-achtung der übrigen städtebaulichen Anforderungen bedarfsgerechter zu verteilen, naturnah auszugestalten und, wo möglich, zu erweitern.

s9 Der öffentliche Raum ist sowohl als Verkehrs-, Kultur- und Naturraum als auch als Aufenthalts-, Erlebnis- und Bewegungsraum zu planen und zu gestalten.

s10 Die Wohnumfeldaufwertung ist konsequent weiterzuführen. Es sind Massnahmen zur Hitzeminderung umzusetzen.

s11 Im Siedlungs- und Nichtsiedlungsgebiet sind Räume für die Bewegungsaktivität in Abstimmung mit anderen Nutzungsansprüchen zur Verfügung zu stellen.


Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung

s12 Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung sind unter Beachtung der verschiedenen Nutzungsansprüche als klimaangepasste und nachhaltige Quartiere auszubilden. Der Um- und Neubau erfolgt klimaschonend und der Betrieb klimaneutral.

s13 Der wirtschaftliche Strukturwandel und die Reorganisation öffentlicher Nutzungen sollen insbesondere neuen wertschöpfungsintensiven und stadtplanerisch erwünschten Nut­zungsformen zugutekommen.

s14 Die raumplanerischen Massnahmen für die Wirtschaft werden in regionaler Zusammenarbeit angegangen.

s15 In Transformationsarealen, die einen Planungsperimeter von mehr als 15'000 m2 umfassen, ist insgesamt ein Anteil von mindestens einem Drittel der neu für Wohnen geplanten Bruttogeschossfläche als dauerhaft gemeinnützig vermieteter Wohnraum zu sichern.

s16 Die verträgliche Mischung von Arbeiten, Wohnen und anderen Nutzungen ist in geeigneten Gebieten zu fördern.

s17 Für innovative Neugründungen sind ausreichende und siedlungsverträgliche Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern.

s18 Strukturwandel und Nutzungsintensivierungen auf Arbeitsgebieten sind zu unterstützen und mit Qualitäts­verbesserungen im Städtebau, die der Nachhaltig­keit und insbesondere dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel verpflichtet sind, zu begleiten.

s19 Gebiete für Produktions- und Forschungs­betriebe mit Störfallrisiken oder anderen Emissionen sind festzusetzen und langfristig vor Konflikten mit empfindlichen Nutzungen zu sichern.

s20 Für die Infrastruktur der Güterlogistik sind die Räume unter regionalem Gesichtswinkel zu konzentrieren; Auslegung und Ausgestaltung der Infrastrukturan­la­gen sind zu optimieren.


Verkehrsintensive Einrichtungen

s21 Die Ansiedlung von verkehrsintensiven Einrichtungen ist unter Anwendung von Kriterien, die die Stadt- und Wirtschaftsentwicklung fördern, zu steuern.


Öffentliche Bauten und Anlagen

s22 Die öffentlichen und die privat betriebenen Einrichtungen mit überlokaler Bedeutung sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erschliessen und infrastrukturell zu koordinieren.

s23 Für die Universität und die Fachhochschulen werden geeignete Entwicklungsräume geprüft und bei Bedarf entwickelt.

s24 Die Schulraumplanung als integrierender Bestandteil der Siedlungsentwicklung stellt die Räume bereit und sichert die Standorte für die Weiterentwicklung der Schulen in Basel-Stadt.

s25 Für Spitäler, Kliniken und für Einrichtungen zur Betreuung betagter und pflegebedürftiger Personen werden Räume bereitgestellt und Standorte für ihre Weiterentwicklung gesichert. Im Hinblick auf die Vulnerabilität dieser Personengruppen ist eine klimaangepasste Umgebungsgestaltung besonders zu gewichten.

s26 Sportanlagen unterschiedlicher Grösse werden gefördert, um den natürlichen Bewegungsbedarf der Bevölkerung zu decken und um den Kanton weiterhin als attraktiven Standort für Anlässe des Hochleis­tungssportes zu vermarkten.

s27 Die Ausübung des Schul- und Breitensports ist durch die Bereitstellung der notwendigen Sportanlagen zu gewährleisten.

s28 Sportanlagen und ihre Infrastruktur sind den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

s29 Bauten und Anlagen der öffentlichen Hand haben eine Vorbildfunktion. Sie zeigen möglichst exemplarisch Massnahmen zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel auf. 

s30 Bestehende Freizeitgartenareale sind qualitativ aufzuwerten indem sie mit öffentlichen Grünflächen und Freizeitangeboten verbunden werden. Ein hinreichendes Angebot an Freizeitgärten ist langfristig zu sichern.


Umwelteinwirkungen

s31 Einwirkungen auf die Umwelt durch Lärm- und Lichtemissionen, Luftschadstoffen, ausgeprägter Hitze, Hochwasser oder aufgrund von Störfällen sind möglichst zu vermeiden. 

s32 Wo der Lärm nicht an seiner Quelle verringert werden kann, sind seine Auswirkungen zu minimieren.

s33 Der Entstehung von Hitzeinseln ist zu vermeiden und frühzeitig entgegenzuwirken. Die Effekte erkannter Hitzeinseln sind mit angemessenen Massnahmen zu reduzieren.

s34 Leitbahnen zur nächtlichen Kaltluftzufuhr der Siedlungsgebiete sind möglichst zu erhalten und zu verbessern.

s35 Schädliche und lästige Immissionen und Gefahren sind durch planerische und technische Massnahmen zunehmend zu reduzieren.


Städtebau & Architektur

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