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S4 Öffentliche Bauten und Anlagen

S4.1 Bauten, Anlagen und Betrieb der Universität

Ausgangslage

Der Lehr- und Forschungsstandort Basel, mit den Eckpfei­lern Universität inkl. universitäre Spitäler und Kliniken sowie assoziierte Forschungsinstitute, Fachhoch­schule Nordwestschweiz und ETH-Departement für Biosysteme, gehört zu den führenden Wissenszentren Europas. 

Die Zahl der Studierenden an der Universität Basel ist im Zeitraum von 2005 bis 2015 um ca. 30% gestiegen. Die gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft getragene Universität gehört mit zurzeit rund 13’000 Studierenden und Doktorierenden zu den 100 besten Hochschulen der Welt.

Die derzeitige Vielzahl der universitären Standorte erschwert eine effiziente Raumnutzung. Die Universität Basel ist deshalb bestrebt, Standorte zu bündeln, um einerseits den Studierenden kurze Wege zu bieten und andererseits in der Forschung die Interdisziplinarität zu unterstützen.

Zielsetzungen

Der Lehr- und Forschungs­standort Basel ist national und international wettbewerbsfähig und zählt insbesondere in den Bereichen Naturwissenschaften und Life Sciences zu den weltweit führenden Innovationszentren. 

Diese Zielsetzungen erfordern auf die Bedürfnisse der Universität zugeschnittenen Räume. Mit modernen und in das urbane Umfeld eingebundenen Campusarealen sollen Synergien gefördert und das universitäre Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt werden. 

Die räumlichen Entwicklungsszenarien zur Unterstützung der universitären Entwicklungsstrategie können weiterverfolgt, differenziert und umgesetzt werden. Für die Deckung des zunehmenden Raumbedarfs der Hochschulen aufgrund höherer Studierendenzahlen müssen die Partnerkantone neue attraktive Standorte definieren, um den für die Stärkung des Lehr- und Forschungsstandorts notwendigen Raum anbieten zu können.

Strategie/ST
5, 9 

Leitsätze
s22-23, s29, s32-33

Planungsgrundsätze

A. Entsprechend dem prognostizierten Wachstum der Studierendenzahlen und der Strategie der Universität ist mit dem Kanton Basel-Land­schaft das Raumangebot für die Universität zu optimieren.

B. Die Universität ist an möglichst wenigen Standorten zu konzentrieren.

C. Es sind in Absprache mit dem Kanton Basel-Landschaft Standorte zu entwickeln, welche über die kritische Mindestgrösse und damit über genügend standortinternes Synergiepotenzial verfügen, um einen optimalen Betrieb der Universität und Anpassungen an künftige Bedürfnisse zu garantieren.

D. Universitäre Einrichtungen müssen sowohl mit dem öffentlichen Verkehr als auch mit dem Fuss- und Veloverkehr sehr gut erreichbar sein. Gemäss dem universitären Strategiepapier entsprechen die Einrichtungen dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung. 

E.  Es wird ein energieeffizienter und klimaneutraler Betrieb von Bauten und Infrastrukturen angestrebt sowie bei deren Erstellung möglichst geringe Treibhausgasemissionen gemäss der kantonalen Klimaschutzstrategie emittiert. Mit klimaangepassten Massnahmen wie u.a. Gebäude- und Aussenraumbegrünungen wird ein angenehmes Mikroklima angestrebt.

Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)

Nr.
Massnahme
Koordinationsstand
a)
Campus Schällemätteli
Festsetzung

Massnahmen/Details zu den örtlichen Festlegungen

a) Campus Schällemätteli
Die Universität Basel rechnet bis 2030 mit einem Wachstum von ca. 11 % und dafür sollen genügend Flächen bereitgestellt werden können. Insbesondere die Life Science besitzen eine hohe Dynamik und einen hohen Anspruch an die Infrastruktur. Die zentrale Herausforderung besteht darin, die räumlich verteilten Nutzungen zusammenzuführen und damit die Voraussetzungen für die bestmögliche Nutzung hoher Infrastrukturinvestitionen zu schaffen.

Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 203 vom Januar 2013 für das Hochschulareal St. Johann «Campus Schällemätteli» aufgeteilt in Teil I (Baufelder 1, 2 und 3) und Teil II (Baufeld 4). Die Neubauprojekte Biozentrum, Biomedizin der Universität Basel und D-BSSE der ETH sind realisiert bzw. im Bau. Für die Entwicklung des Baufeldes 4 benötigt es einen Bebauungsplan. 


S4.2 Schulbauten und -anlagen

Ausgangslage

Die Sachplanung Schulraum ermöglicht einen genauen Überblick über den Bestand und über die Entwicklung des Bedarfs aufgrund der Siedlungsentwicklung. Private Schulen sind nicht Gegenstand der Schulraumplanung.

Die bestehenden Schulanlagen decken den Bedarf an Schulraum zum heutigen Zeitpunkt und müssen deshalb in dieser Anzahl erhalten werden. Sinkende Schülerzahlen in der Vergangenheit haben es ermöglicht, den Nachholbedarf an Schulraum abzudecken sowie auf Standortveränderungen und Auswirkungen neuer pädagogischer Konzepte an diversen Schulstandorten zu reagieren. Durch die Einführung von Tagesstrukturen auf der Primar- und Sekundarstufe I sowie der Teilautonomie der Schulen mit lokalen Schulhausleitungen wurden alle vorhandenen räumlichen Reserven aufgebraucht. Aufgrund steigender Schülerzahlen muss in einigen Quartieren das Schulraumangebot erweitert werden.

Die Schule ist und bleibt ein sehr lebendiger Bereich. Die Änderungen im Schulsystem sind auch Antworten auf gesellschaftliche Veränderungen. Die baulichen Massnahmen sind deshalb immer zeitlich verschobene Reaktionen und machen die Planung umso schwieriger. Die Planung von Schulraum und Schulstandorten hängt von der Entwicklung im direkten Umfeld ab (Münsterplatz, Klybeck, Klybeckquai, Walkeweg, Lysbüchel, Stettenfeld etc.). Die in den Wohnquartieren lokalisierten Schulen müssen der geänderten Nachfrage nachkommen. Die Auswirkungen des Wechsels auf 6 Jahre Primar-, 3 Jahre Sekundarschule und 4 Jahre Gymnasium sind in der aktuellen Sachplanung Schulraum enthalten.
 

Zielsetzungen

Es wird laufend überprüft, ob gegebenenfalls neue Schulräume benötigt werden. Da bis 2035 eine signifikante Bevölkerungszunahme (s. Objektblatt S1.1 Entwicklung des Siedlungsgebiets) angestrebt wird, ist mit einem zunehmenden Schulraumbedarf zu rechnen. 

Schulräume müssen zu Fuss und mit dem Velo leicht und auf sicherem Wege erreichbar sein. 

Strategie/ST
9

Leitsätze
s22, s24, s28-29, s32-33, m2


Planungsgrundsätze

A. Die Schulraumplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Siedlungs- und Nutzungsplanung.

B. Schulen müssen sowohl mit dem öffentlichen Verkehr als auch mit dem Fuss- und Veloverkehr sehr gut erreichbar sein.

C. Es wird ein energieeffizienter und klimaneutraler Betrieb von Bauten und Infrastrukturen angestrebt sowie bei deren Erstellung möglichst geringe Treibhausgasemissionen gemäss der kantonalen Klimaschutzstrategie emittiert. Mit klimaangepassten Massnahmen wie u.a. Gebäude- und Aussenraumbegrünungen wird ein angenehmes Mikroklima angestrebt. 

D. Die Gemeinden koordinieren die Schulraumplanung für Primarschulen mit dem Kanton.

Planungsanweisungen

  1. Die Schulraumplanung wird von den Gemeinden mindestens alle zwei Jahre überprüft und nachgeführt.

S4.3 Spitalbauten

Ausgangslage

Der Kanton Basel-Stadt weist ein umfangreiches Angebot mit überregionaler Bedeutung im Gesundheitswesen auf.

Er betreibt drei öffentliche Spitäler, die seit 2012 als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstal­ten mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgelagert sind:

  • Universitätsspital Basel
  • Universitäre Psychiatrische Kliniken
  • Felix-Platter-Spital

Von Privaten und von der Bürgergemeinde Basel betrieben werden:

  • St. Clara-Spital
  • Merian-Iselin-Spital
  • Bethesda-Spital
  • Adullam-Kliniken in Basel und Riehen
  • Psychiatrische Klinik Sonnenhalde, Riehen
  • Chrischonaklinik Bettingen (bis März 2019)
  • Schmerzklinik
  • REHAB Basel Zentrum für Querschnittgelähmte und Hirnverletzte
  • Hildegard-Hospiz

Der Kanton Basel-Stadt ist zusammen mit dem Kanton Basel-Landschaft Träger des Universitäts-Kinderspitals beider Basel.

Der Kanton Basel-Stadt betreibt öffentliche Zahnkliniken, die seit 2016 zusammen mit den Universitätskliniken für Zahnmedizin der Universität Basel als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgelagert sind: Universitäres Zentrum für Zahnmedizin Basel.

Zielsetzungen

Der Kanton ist bestrebt, die Spitäler auf möglichst wenige Standorte zu konzentrieren. Im Rahmen des Masterplans Campus Gesundheit (2011) für das Universitätsspital Basel wird u.a. geprüft, die Universitätsaugenklinik räumlich in das Gelände des Universitätsspitals zu integrieren. Das Areal der Augenklinik könnte so für Wohnzwecke genutzt werden.

Die weiteren Spitäler bleiben an ihren Standorten erhalten. Sie haben genügend Potenzial für die Weiterentwicklung.

Strategie/ST
1

Leitsätze
s25, s29, s32-33

Planungsgrundsätze

A. Die kantonale Spitalplanung wird vom Gesundheitsdepartement gemäss den gesetzlichen Grundlagen durchgeführt. Interkantonale und regionale Zusammenarbeit wird angestrebt.

B. Die bestehenden Standorte der universitären Kliniken sind – abgestimmt mit der strategischen Raumplanung der Universität Basel – qualitativ und quantitativ zu entwickeln.

C. Eine Konzentration auf möglichst wenige Standorte ist anzustreben.

D. Spitäler müssen sowohl mit dem öffentlichen Verkehr und mit dem Fuss- und Veloverkehr sehr gut als auch mit dem motorisierten Individualverkehr angemessen erreichbar sein. Sie decken ihren eigenen Parkplatzbedarf mit geeigneten Parkierungsmöglichkeiten ab.

E. Es wird ein energieeffizienter und klimaneutraler Betrieb von Bauten und Infrastrukturen angestrebt sowie bei deren Erstellung möglichst geringe Treibhausgasemissionen gemäss der kantonalen Klimaschutzstrategie emittiert. Mit klimaangepassten Massnahmen wie u.a. Gebäude- und Aussenraumbegrünungen wird ein angenehmes Mikroklima angestrebt.

Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)

Nr.
Massnahme
Koordinationsstand
a)
Campus Gesundheit USB
Festsetzung

Massnahmen/Details zu den örtlichen Festlegungen

a) Campus Gesundheit USB
Der Masterplan Campus Gesundheit aus dem Jahr 2011 ist ein Koordinationsinstrument mit einem langfristigen Planungshorizont. Zur Umsetzung des medizinisch und betrieblich nachgewiesenen Erweiterungsbedarfs des Universitätsspitals (USB) und im Hinblick auf die Konzentration und Koordination der hochspezialisierten Medizin ist das Raumangebot des USB auf der Basis des Masterplans Campus Gesundheit zu erweitern. Auf dem Areal des USB finden daher bis 2038 markante städtebauliche Veränderungen (Erneuerungsbau Klinikum 2 und Neubau Klinikum 3) statt.


S4.4 Sport- und Bewegungsanlagen

Ausgangslage

Der Kanton Basel-Stadt weist ein umfangreiches Angebot an Sport- und Freizeitanlagen auf. Die gesetzlichen Grundlagen für die Unterstützung sowie Förderung von Sport und Bewegung im Kanton sind im Sportgesetz des Kantons Basel-Stadt (SG 371.100) festgehalten. Die Aufgabe des Kantons ist die Förderung von Sport und Bewegung für die gesamte Bevölkerung sowie die Erstellung und den Betrieb von Sport- und Bewegungsanlagen. Die Anlagen von kantonaler Bedeutung sind:

  • Sportanlage St. Jakob (BL)
  • Gartenbad St. Jakob (BL)
  • Eishalle St. Jakob-Arena (BL)
  • Sportanlage Bachgraben (BL)
  • Gartenbad Bachgraben (teilw. BL)
  • Sportzentrum Schützenmatte
  • Sportzentrum Rankhof
  • Sportzentrum Pfaffenholz (F)
  • Gartenbad, Hallenbad und Kunsteisbahn Eglisee
  • Kunsteisbahn Margarethen (BL)
  • Hallenbad Rialto
  • Sportanlage Grendelmatte Riehen (betrieben durch die Gemeinde)
  • Naturbad Riehen (betrieben durch die Gemeinde).

Daneben gibt es zahlreiche Quartiersportanlagen, Schulsportanlagen, Wintersportanlagen, Spezialsportanlagen und Sport- und Bewegungsangebote auf öffentlichen Grund. Mit diesen Anlagen schafft der Kanton geeignete Voraussetzungen für die Breiten- wie auch die Leistungssportförderung. 

Das im Jahr 2019 aktualisierte Sportkonzept dient als übergeordnete Orientierung für die Weiterentwicklung der Sport- und Bewegungsförderung im Kanton Basel-Stadt und gibt die grundsätzliche strategische Richtung mit Visionen, Wirkungen und kantonalen Handlungsebenen vor, die jeweils einem der Cluster «Bildungs- und Berufsalltag», «ungebundener Sport» oder «organisierter Sport» zugeordnet werden können. Basierend auf dem Sportkonzept wurden im Jahr 2022 ein Sportanlagenkonzept Basel sowie ein Aktionsplan Sport- und Bewegungsförderung veröffentlicht. Damit sind weitere Grundlagen zur Planung und Umsetzung der Sportinfrastruktur sowie der Sport- und Bewegungsförderung geschaffen.

Die Gemeinde Riehen hat ebenfalls ein Sportanlagenkonzept erstellt, mit denen die Sportanlagen an die Bedürfnisse der unterschiedlichen Anspruchsgruppen aus Sport und Bewegung angepasst werden und damit für den organisierten Sport, den Leistungssport wie auch für den ungebundenen Sport bessere Bedingungen schaffen.

Zielsetzungen

Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt haben ein Leben lang Zugang zu Sport und Bewegung. 

Angebote und Anlagen vermitteln den Einwohnerinnen und Einwohnern Freude und Lust an Sport und Bewegung. 

Trends und Anforderungen aus dem ungebundenen Sport finden Eingang in das Raum- und Infrastrukturangebot der Stadt Basel und des Kantons Basel-Stadt. 

Breiten- und Leistungssportler/innen aus lokalen Vereinen verfügen über eine bedarfsgerechte Infrastruktur.

Die verantwortlichen kantonalen und kommunalen Verwaltungsstellen stimmen ihre Massnahmen ab und tragen zu einem sport- und bewegungsfreundlichen Kanton bei.

Strategie/ST
9

Leitsätze
s11, s26-29, s35, m2

Planungsgrundsätze

A. Bei Arealentwicklungen in der Stadt Basel soll ein optimaler Versorgungsgrad an Flächen für Sport und Bewegung gemäss Sportanlagenkonzept Basel erreicht werden, um die Bedürfnisse von Bewegung und Sport frühzeitig in den Planungen berücksichtigen zu können. Dazu dienen situative Beurteilungen oder zukünftig auch die Verwendung von Orientierungswerten.

B. Um eine möglichst hohe Nutzungsintensität zu erreichen, soll die Anzahl an allwettertauglichen Spielfeldern erhöht werden.

C. Sportaussenanlagen sollen zu generationsübergreifenden, multifunktionalen Sport- und Bewegungsflächen entwickelt werden, die möglichst ganzjährig genutzt werden können. 

D. Die Sporthallenkapazitäten entsprechen dem Bedarf von Schul- und Vereinssport und werden entsprechend ausgebaut.

E. Im ganzen Kantonsgebiet sollen unterschiedlich grosse Flächen dauerhaft für den ungebundenen Sport gesichert werden. Es ist eine möglichst gute geografische Verteilung anzustreben.

F. Die Erstellung und freie Nutzung von witterungsgeschützten Bewegungs- und Tummelflächen für Kinder und Jugendliche an Schulen und Kindergärten ist zu fördern («gedeckter Pausenhof»). 

G. Die Sport- und Bewegungsflächen sowie -Bauten werden klimaangepasst weiterentwickelt, hierbei werden Möglichkeiten zur Begrünung und zur Entsiegelung genutzt.

H. Sport- und Bewegungsanlagen müssen sowohl mit dem öffentlichen Verkehr als auch mit dem Fuss- und Veloverkehr sehr gut erreichbar sein. Die Abstellsituation für Velos muss optimal und attraktiv sein. Insbesondere die verkehrliche Anbindung des Freizeit- und Sportgebiets St. Jakob ist mit Blick auf Grossveranstaltungen zu optimieren, wobei der öffentliche Verkehr und der Fuss- und Veloverkehr den Hauptanteil des Verkehrs bewältigen sollen.

I.  Der Kanton Basel-Stadt wirkt im Rahmen seiner partnerschaftlichen Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft und den betroffenen Gemeinden darauf hin, dass das Sportgebiet St. Jakob ein attraktives, vorwiegend mit dem ÖV erreichbares Sportzentrum von nationaler und internationaler Bedeutung bleibt; die Primärfunktion der Brüglinger Ebene als Freizeit- und Erholungsgebiet ist dabei zu wahren, die Natur- und Landschaftswerte sind zu sichern.

Planungsanweisungen

  1. Das ED überprüft regelmässig das Sportkonzept des Kantons Basel-Stadt und passt es bei Bedarf an.
  2. Die Sportanlagenkonzepte der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen werden regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst. 
  3. Das ED sucht in Zusammenarbeit mit dem FD und dem BVD nach einem Standort für ein wettkampftaugliches Hallenbad (50m-Becken).
  4. Das ED sucht in Zusammenarbeit mit dem FD und dem BVD nach einem Standort für eine zusätzliche Publikumssporthalle.
  5. Das ED sucht in Zusammenarbeit mit dem FD und dem BVD nach einem Standort für eine neue Eissporthalle.

Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)

Nr.
Massnahme
Koordinationsstand
a)
Freizeit- und Sportgebiet St. Jakob
Ausgangslage
b)
Hallenbad (50m-Becken)*
Vororientierung
c)
Publikumssporthalle*
Vororientierung
d)
Eissporthalle*
Vororientierung
e)
Sportanlage Grendelmatte Riehen
Festsetzung
* nicht in der Richtplankarte

Massnahmen/Details zu den örtlichen Festlegungen

a)  Freizeit- und Sportgebiet St. Jakob
Das Gebiet Parklandschaft St. Jakob entwickelte sich in den letzten Jahrzehnten auf einer Fläche von ca. 95 ha (mehrheitlich in Basel-Landschaft) zu einer der grössten Sport- und Freizeitanlagen Europas (Campus Sport). Die Sportanlagen umfassen im Kanton Basel-Stadt das Fussballstadion St. Jakob-Park (40’000 Sitzplätze), im Kanton Basel-Landschaft die St. Jakobshalle (12’000 Sitzplätze), die Eishalle St. Jakob-Arena (6’000 Sitzplätze), das Gartenbad St. Jakob sowie die Sportanlagen St. Jakob mit unter anderem 19 Fussballfeldern und einem Leichtathletikstadion. Das Stadion St. Jakob-Park ist im Nationalen Sportanlagenkonzept (NASAK) aufgeführt; es hat damit nationale und internationale Bedeutung.

b)  Hallenbad (50m-Becken)
In Basel soll mindestens ein neues Hallenbad, insbesondere für eine öffentliche Nutzung durch die Bevölkerung, gebaut werden. Dieses Bad soll neben dem ungebundenen Sport auch für den organisierten Schwimmsport der Sportvereine, des Leistungssports und des Hochschulsports zur Verfügung stehen. Das Hallenbad soll daher wettkampftauglich sein und ein 50m-Becken umfassen. Darüber hinaus sollen Elemente eines Freizeitbades integriert werden, um so eine Multifunktionalität zu erreichen und verschiedene Nutzergruppen anzusprechen. Die zusätzlichen gedeckten Wasserflächen sollen an einem zentralen Standort errichtet werden, der mit dem ÖV, zu Fuss und dem Velo gut erreichbar ist. 

c) Publikumssporthalle
Insbesondere für den Leistungssport und für grössere (Sport-)Veranstaltungen soll eine weitere Publikumssporthalle mit einer Zuschauerkapazität von 2'000 bis 4'000 errichtet werden. Die Halle soll multifunktional durch mehrere Sportarten nutzbar sein (z.B. variabel anzeigbare Linierungen, Tausch des Hallenbodens) und auch andere Veranstaltungen ermöglichen.

d) Eissporthalle
Es soll eine zusätzliche, ganzjährig nutzbare Eissporthalle mit Schwerpunkt auf dem Vereinssport (Breiten- und Leistungssport) errichtet werden. Aus energetischen Gründen und aus Gründen der Minimierung der Betriebskosten ist zu prüfen, ob diese Eissporthalle im Verbund mit einer anderen Sportanlage errichtet werden kann.

e) Sportanlage Grendelmatte Riehen
Seit 1929 ist die Sportanlage Grendelmatte für die Sportvereine und die Bevölkerung von Riehen ein wichtiger Austragungsort für sportliche regionale, überregionale und nationale Wettkämpfe, Trainings, die individuelle sportliche Betätigung und das Vereinsleben. Sie ist mit dem vielfältigen Infrastrukturangebot u.a. für die Leichtathletik, den Fussball, Beachvolleyball und Tennis die Schwerpunktanlage im Gemeindegebiet. Sie muss auch zukünftig den vielfältigen und sich wandelnden sportlichen Bedürfnissen Rechnung tragen. Gemäss dem Sportanlagenkonzept der Gemeinde Riehen (GESAK) besteht im Gebiet der Grendelmatte der Bedarf an zusätzlichen Trainingsplätzen, Sanierung und Anpassung der bestehenden Infrastruktur (u.a. Kunstrasenfelder), Neubau Tribünengebäude inkl. Sporthalle oder einer Skateanlage. Die Entwicklung geschieht in frühzeitiger Koordination mit dem Gewässerschutz und dem Landschaftsrichtplan Wiese. 


S4.5 Fahrendenplatz

Ausgangslage

Gemäss Bundesgerichtsentscheid vom 28. März 2003 (BGE 129 II 321) sind die Behörden aller staatlichen Ebenen verpflichtet, die Bedürfnisse der Fahrenden in der Raumplanung zu berücksichtigen und angemessene Stand- und Durchgangsplätze vorzusehen und zu sichern.
Gemäss Entwurf des Berichts des Bundesrates über die «Situation der Fahrenden in der Schweiz» ist die quantitative und qualitative Situation für die Fahrenden im Kanton Basel-Stadt nicht genügend. Sowohl aus gesamtschweizerischer wie auch aus kantonaler Sicht fehlt es an Fahrendenplätzen. Der Bedarf für Basel-Stadt wird mit einem Standplatz angegeben (total 2’000 m2 = 10 Stellplätze). Basierend darauf ist an der Friedrich Miescher-Strasse ein Fahrendenplatz in entsprechender Grösse erstellt worden.

Zielsetzungen

Um die Bedürfnisse der Fahrenden zu berücksichtigen, stellt der Kanton Basel-Stadt auf dem Kantonsgebiet einen planungsrechtlich gesicherten, hinreichend ausgestatteten und das ganze Jahr zugänglichen Platz für Fahrende zur Verfügung. Der Platz erlaubt eine duale Nutzung (Durchgangsplatz in der Sommersaison, Standplatz in der Wintersaison) und steht Fahrenden aller Nationalitäten offen.

Strategie / ST
-

Leitsätze
s9

Planungsgrundsätze

A. Der Kanton Basel-Stadt stellt den Fahrenden einen 2‘000 m² grossen, zehn Stellplätze bietenden und hinreichend ausgestatteten Fahrendenplatz zur Verfügung.

B. Der Platz für Fahrende dient in der Sommersaison als Durchgangsplatz und in der Wintersaison als Standplatz.

Planungsanweisung

  1. Das Planungsamt führt unter Einbeziehung der Allmendverwaltung, der Immobilien Basel-Stadt und der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel im Jahr 2026 eine erneute Prüfung und Abwägung des dauerhaften Betriebes des Standortes an der Friedrich Miescher-Strasse mit allfälliger erneuter Standortevaluation für einen Alternativstandort durch.

Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)

Nr.
Massnahme
Koordinationsstand
a)
Fahrendenplatz Friedrich Miescher-Strasse
Festsetzung

Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen

Der Fahrendenplatz an der Friedrich Miescher-Strasse grenzt unmittelbar an das Gelände der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basels (UPK). Die Parzelle stellt die einzige im Gebiet zur Verfügung stehende Flächenreserve für die UPK dar. Vor dem Hintergrund der Zentralisierungsbemühungen der UPK, als Teil des öffentlichen Gesundheitswesens, soll daher 2026 der dauerhafte Betrieb des Fahrendenplatzes erneut überprüft und mit den Flächenbedarf der UPK abgestimmt werden.

Der Standort des Fahrendenplatzes an der Friedrich Miescher-Strasse liegt gemäss Zonenplan des Kantons Basel-Stadt in der Bauzone 4. Im Falle einer erneuten Standortsuche und -evaluation sind grundsätzlich die Bauzonen 2 bis 6 sowie Zonen für Nutzungen im öffentlichen Interesse für einen Fahrendenplatz geeignet.


S4.6 Freizeitgärten

Ausgangslage

Der Schutz der Freizeitgärten, deren Verpachtung innerhalb und ausserhalb des Kantons und durch die Gemeinden wird im Gesetz über Freizeitgärten geregelt. 

Die Grundlage für die Entwicklung der Freizeitgärten bildet die Strategie für die Entwicklung der Freizeitgärten (Freizeitgartenstrategie), in der festgehalten ist, wie mit den gesetzlichen Vorgaben, zukünftigen Veränderungen durch Siedlungsentwicklungen und gesellschaftliche Trends bei der Entwicklung der Gartenareale umgegangen werden soll.

Der Basler Bevölkerung stehen rund 148 ha Freizeitgartenareale zur Verfügung. Davon befinden sich rund 48 ha auf Basler Gemeindegebiet, rund 29 ha in Riehen und die restlichen 71 ha im Umland ausserhalb des Kantons.

Freizeitgärten erfüllen als sehr strukturreiche Lebensräume vielfältige Funktionen und sind Teil des städtischen Erholungs- und Freizeitangebotes. Sie stärken den familiären und generationenübergreifenden Zusammenhalt und die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Sie bieten Möglichkeiten zum Lebensmittelanbau und zum Umweltlernen im Allgemeinen. Entsprechend hat die Nachfrage nach Freizeitgärten in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Freizeitgärten gehören zum Grünraum und fördern die ökologische Vernetzung. Als Lebensraum beherbergen sie zum Teil seltene und geschützte Tiere. Innerhalb von Wohnquartieren entfachen sie kühlende Wirkung. 

Diese «grünen Oasen» sind zum einen ein Element der Stadtstruktur und zum anderen ein Teil der Kulturlandschaft. Als «privatisierte» Räume grösstenteils in öffentlicher Hand, sind Freizeitgartenareale allerdings nur partiell für die Öffentlichkeit zugänglich.

Zielsetzungen

Für die im Kanton wohnhafte Bevölkerung wird gemäss dem Gesetz über Freizeitgärten ein genügendes Angebot an Freizeitgärten innerhalb und ausserhalb des Kantonsgebiets von insgesamt 82 ha bereitgestellt und langfristig gesichert. Davon werden mindestens 40 ha in der Stadt Basel bereitgestellt.

Darüber hinaus wird eine ausreichende Menge an Freizeitgärten im nahen Umland, z.B. über Landeigentum und Nutzungsverträge, gesichert. 

Bestehende Freizeitgartenareale sollen gemäss dem Gesetz über Freizeitgärten mit geeigneten Massnahmen qualitativ aufgewertet werden, insbesondere dadurch, dass sie mit öffentlichen Grünflächen und Freizeitangeboten verbunden werden. Ausserdem sind gemäss Freizeitgartenstrategie die vielfältigen Lebensräume zu erhalten und aufzuwerten und die ökologische Korridor- und Trittsteinwirkung in den Freizeitgartenarealen zu stärken.

Die Freizeitgartenareale erfüllen wichtige Klimafunktionen, die bei der Gestaltung der Areale noch stärker berücksichtigt werden sollen: Das Regenwasser kann in den Gartenarealen fast vollständig versickern, durch Verdunstung tragen sie zur nächtlichen Kühlung bei, die Vegetation spendet Schatten und sorgt in den Gärten im Sommer für ein angenehmes Klima.

Strategie/ST
3, 5, 6, 10, 11

Leitsätze
s8, s22, s30, nl1, nl5, nl7

Planungsgrundsätze

A. Freizeitgartenareale werden auf nutzungsplanerischer und/oder vertraglicher Ebene vom Kanton und von den Gemeinden unter Berücksichtigung des Gesetzes für Freizeitgärten gesichert.

B. Der Kanton wirkt betreffend die im Kanton Basel-Stadt gelegenen Freizeitgartenareale auf Basis der Freizeitgartenstrategie darauf hin,

  • eine gute Erreichbarkeit mit Fuss- und Veloverkehr sowie die Anbindung an den öffentlichen Verkehr 
    sicherzustellen;
  • die öffentliche Zugänglichkeit, die Durchgängigkeit und die Benutzbarkeit der Freizeitgartenareale 
    für die Bevölkerung entsprechend dem Gesetz über Freizeitgärten zu verbessern;
  • die ökologischen Funktionen der Areale zu verstärken; 
  • die für die Stadt wichtigen ausgleichenden Klimafunktionen der Gartenareale zu erhöhen.

C. Der Kanton stimmt seine Entwicklungsabsichten mit denen von Riehen und Bettingen sowie mit seinen Nachbargemeinden ab.

D. Die Anliegen der Freizeitgärten sind frühzeitig mit weiteren Nutzungen (wie z.B. dem Grundwasserschutz) zu koordinieren. 


Städtebau & Architektur

Karte von Basel-Stadt
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Münsterplatz 11
4001 Basel

Öffnungszeiten

Mo-Fr 8.00-12.00 / Mo-Do 13.30-17.00 und Fr 13.30-16.00

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