Leitsätze Natur und Landschaft
Landschaft
nl1 Die Natur- und Landschaftsräume sind in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten und zu entwickeln; Schutz, Nutzung und Erholung sind aufeinander abzustimmen.
nl2 Den Fliessgewässern ist – in Abstimmung mit den Nutzungsansprüchen im angrenzenden Gebiet sowie mit den stadtgestalterischen Anliegen – genügend Raum zu geben, der möglichst naturnah gestaltet wird.
nl3 Der Wald soll für Holzproduktion, Naturschutz, Schutz vor Naturgefahren und Erholung nachhaltig genutzt werden.
Natur
nl4 Einheimische Tier- und Pflanzenarten sind mit entsprechenden Massnahmen zu schützen und zu fördern.
nl5 Durch Sicherung, ökologische Aufwertung und Erweiterung der öffentlichen und privaten Grünbereiche sollen die Naturwerte der Siedlung verbessert und zusammen mit den Landschaftsräumen verbunden werden.
Kulturland
nl6 Die zur Verfügung stehenden Bewirtschaftungsflächen ermöglichen eine ökologische und zukunftsfähige bäuerliche Landwirtschaft mit erfolgreichen Unternehmern.
nl7 Böden mit ihren Funktionen sind zu schützen; belastende Nutzungen und Stoffeinträge sind zu vermeiden. Die Bodenfruchtbarkeit ist langfristig zu erhalten.
Städtebau & Architektur
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